Scheidung nach 13 Jahren

  • Hallo Liebe Community,


    ich hoffe sehr, dass man mir hier helfen kann:


    Fakten:


    - seit 13 Jahren verheiratet
    - 10-Jähriges Kind
    - Ehefrau arbeitet seit 7 Jahren Halbtags, vor der Geburt Volltags (Verdienst wie bei mir)
    - Seit 1 Jahr ein Haus (200k Wert, mit 100k Belastet)
    - Ich 50k Abfindung
    - Ich mit 60 Jahren 50k-Altersrente
    - Ich mit 60 Jahren 50k-Kapitallebensversicherung
    - Sie mit 60 Jahren 100k-Kapitallebensversicherung


    So, jetzt kommt die Story zu den Fakten:


    Wir haben vor paar Wochen beschlossen uns zu trennen. Meine Frau möchte zusammen mit der Tochter in dem Haus bleiben. Wir haben vereinbart, dass wir "alles" ohne Anwalt klären (bis auf den Scheidungsantrag - gemeinsamer Anwalt). Von der Abfindung erhalte ich 25k sowie 50k für das Haus (meine Hälfte überschriebe ich dann meiner Frau, ab dem Zeitpunkt werde ich auch bei der Bank aus dem Kredit gelöscht). Meine Frau hat mir auch versichert, dass Sie nicht an meine Altersrente+Kapitallebensversicherung will wenn ich dafür nicht an Ihre rangehe. Allerdings wollte ich mir das durch einen Notar aufsetzen lassen. Meine Frau verlangt von mir nur den Unterhalt für die Tochter nach der Düsseldorfer Tabelle.


    Habe ich hier etwas wichtiges übersehen? Das kommt mir alles etwas zu glatt vor...


    Danke


    Gruß Stef

  • Hallo stef,


    Ihr solltet die Werte zum Zeitpunkt der Trennung ausrechnen.


    Lebensversicherungen können sich völlig anders entwickeln, als eine nicht garantierte "Vorschau/Prognose.


    Die 50 Tsd.Altersrente bekommst du mit 60 als Einmalbetrag ausgezahlt?


    Wie alt seid ihr?


    lg
    edy

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  • Hallo,


    ich bin 40, meine noch Ehefrau 39.


    Zitat

    Von der Abfindung erhalte ich 25k sowie 50k für das Haus (meine Hälfte überschriebe ich dann meiner Frau)

    hierzu sei noch gesagt, dass das Geld von ihren Eltern kommen soll, die Schwiegereltern werden dann ins Grundbuch eingetragen.


    Zitat

    - Sie mit 60 Jahren 100k-Kapitallebensversicherung

    Beitrag wird von ihrem Arbeitgeber gezahlt


    Uns geht es hier nicht darum alles Cent-genau auszurechnen und es aufzuteilen, wir wollen es nur so schnell und stressfrei wie möglich zu beenden.


    Noch etwas zu meiner Tochter:
    wir haben auch vereinbart, dass ich normal nach der Tabelle bezahle = 2150 Netto (Später mit Steuerklasse 1) = 401 Eur

  • Hallo Stef,


    Ich kann nur dringend davon abraten mit Werten zu rechnen die in ca. 20 Jahren Summe xxy ergeben sollen.


    Lasst eine ordentliche Zugewinnberechnung zum Zeitpunkt der Trennung durchführen. Es gibt auch mehr oder weniger gute


    Online-Rechner:


    http://www.lawyerdb.de/Zugewinnausgleich.aspx



    Zitat

    Noch etwas zu meiner Tochter:wir haben auch vereinbart, dass ich normal nach der Tabelle bezahle = 2150 Netto (Später mit Steuerklasse 1) = 401 Eur


    Hier geht es nicht um das Netto, sondern um das Unterhalt relevante Netto,


    Und von den 401€ wird noch das halbe Kindergeld abgezogen.


    Also unbedingt beraten lassen.


    lg
    edy

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  • Hallo,


    danke Dir für die schnelle Antwort.


    Heißt es beim Unterhalt, dass ich "nur" 401-91 = 310 Eur bezahlen muß? (Unterhalt relevantes Netto, ja, die Autounterhaltkosten, Riester usw müßte ich abziehen um auf das tatsächliche Netto zu kommen)


    Würde der notariel aufgesetzte Verzicht auf die Auszahlungen mit 60 überhaupt standhalten? Ich weiß, wenn meine Frau auf einmal ein Sozialfall wird, so wird der Statt zu mir kommt.


    ps. den Zugewinnrechner werde ich mir gleich anschauen.

  • Hallo,

    Heißt es beim Unterhalt, dass ich "nur" 401-91 = 310 Eur bezahlen muß?


    Du müsstest 309 € zahlen ( KG =184€).


    Bei den LV kann man eine kostenlose Berechnung verlangen, oftmals ergibt eine neue Berechnung einen viel
    niedrigeren Betrag als zuvor berechnet ( keine guten Anlagemöglichkeiten der Gelder da niedriger Zins usw.).


    Lasst euch Zeit mit euren "Verträgen" es kann sonst "teuer" werden.


    klingt alles sehr abenteuerlich wie ihr euch das vorstellt.


    Wartet mal weiter Antworten hier im Forum ab.


    lg
    edy

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  • Das Problem ist, dass meine Frau aus der Finanzbranche kommt und meine Eltern nun befürchten, dass ich mit der oben genannten Regelung übers Ohr gehauen werde (ich kann da leider keinen Hacken erkennen). Wir wollen in ca. 2 Wochen zum Scheidungsanwalt und jetzt bin ich sehr verunsichert.


    Die Idee war, das Ganze so unkompliziert wie möglich zu machen um auch das Kind von einer Schlammschlacht zu bewahren.

  • Hallo,

    Wir wollen in ca. 2 Wochen zum Scheidungsanwalt und jetzt bin ich sehr verunsichert.


    Was wollt ihr denn beim Scheidungsanwalt?


    Die Scheidung kann erst nach dem Trennungsjahr eingereicht werden ( oder nach ca. 10 Monaten).


    Alles außer dem Versorgungsausgleich kann abgetrennt werden ( also außerhalb des Scheidungsverfahrens behandelt werden)


    Nochmals Achtung!!! Vorsicht!!!


    lg
    edy

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  • Hallo,


    ok, also ich werde zum 01.07.15 ausziehen. So wie ich es im Internet gelesen habe, müßen wir zum Anwalt, damit er die Scheidung einreichen kann und das Trennungsjahr beginnt Oo


    UNd die Aufteilung des Geldes soll vor dem Scheidungsverfahren erfolgen um die Kosten später zu minimieren.


    jetzt bin ich aber ganz verunsichert.

  • Hallo iStef,


    wenn du meine Antworten anzweifelst, informiere dich nicht weiter hier.


    Wenn du im Internet liest, solltest du richtig lesen.


    lg
    edy

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  • Hallo Edy,


    es tut mir leid wenn ich Dich mir meinem Halbwissen verärgert habe, ich bin einfach nur verunsichert. Meine Frau hatte 2 Monate Zeit sich mit dem Themm zu befassen, ich leider erst 10 Tage (vor 10 Tagen wurde mir mitgeteilt, dass es nicht mehr weitergeht). Menschen wie ich suchen genau deswegen solche Foren auf, wir wollen uns von Leuten beraten lassen, die die Materie beherrschen. Durch Deine Antworten weiß ich nun, dass das Trennungsjahr ohne Anwalt beginnen kann und er nur zum Scheidungstermin benötigt wird:

    Zitat

    Für die Scheidung benötigt man einen Anwalt. Derjenige, der den Scheidungsantrag einreichen will, also der Antragsteller/Antragstellerin, beauftragt den Anwalt. Der andere Ehegatte braucht im Scheidungstermin nur zuzustimmen und benötigt für diese Zustimmung keinen eigenen Anwalt. Ein Anwalt ist für eine Scheidung genug


    Ich hoffe sehr, dass Du Dich jetzt nicht verärgert von meinem Beitrag "abwendest"

  • Wie kommst du darauf, dass du hier auf Leute triffst, die die Materie beherrschen...?? Ohne Zweifel geben sich alle hier Mühe, aber ob sie Ahnung haben, kannst Du nicht wissen. Keiner haftet hier für seine Ratschläge. Du "jonglierst" hier mit ganz schön großen Summen. Da lohnt es sich doch vielleicht auch mal, verlässlichen Rat bei einem Fachanwalt einzuholen, meinst du nicht? Was du dann mit dem Rat anfängst, kannst du ja immer noch entscheiden.

  • Ok, vielen Dank für die Vorschläge.


    Könnte mir jemand verraten, zu welchem Anwalt in gehen muss? Was würde so eine Beratung kosten?


    Mittlerweile bin ich ausgezogen und ich frage mich, warum meine Frau das Ganze so schnell abgewickelt haben will.

  • Hallo iStef,


    Warte doch erst mal die Foderungen deiner Noch-Frau ab.


    Sie wird Kindesunterhalt fordern. ok.


    Wer zahlt den Kredit/ZIns fürs Haus ab?


    Alles andere hat noch Zeit. Bis die Scheidung durch ist, kanns noch 2 Jahre dauern.


    Falls du einen Anwalt brauchst, dann unbedingt einen Fachanwalt für Familienrecht.


    Sinnvoll wäre evtl. auch ein Mediator.


    lg
    edy

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  • Hallo Edy,


    die Tilgung hat meine Frau bereits reduzieren lassen, den Kredit wird sie auch komplett übernehmen. Sie will auch mir notariell bescheinigen, dass sie kein Unterhalt/Betriebsrente/Lebensversicherung haben will, wenn ich auch auf ihre verzichte. Außerdem soll ich mit 50k für das Haus ausgezahlt werden.


    Ich soll nur für die Tochter nach der D.Tabelle bezahlen. Die Anteile aus der gesetzlichen Rente stehen ihr für die letzten Jahre sowieso zu (wird beim Scheidungsverfahren automatisch ausgerechnet?) Das sind die 2 Forderungen die Sie stellt.

  • Hallo,


    heute war ich beim Familienanwalt. Laut dem Anwalt kann ich ruhig zum Notar und "Verzicht auf Zugewinn und Versorgungsausgleich" niederschreiben lassen.


    Meine Frau hat heute auch wieder bestätigt, dass sie das unterschrieben will.