Umgangsrecht per Anwalt für Oma verboten

  • Hallo!


    Bin gerade sehr aufgewühlt.
    Ich habe letztes Jahr per Anwalt regeln lassen, dass mein Noch-Mann jeglichen Kontakt zwischen ihr und meinem Kind zu vermeiden ist.
    Heute kam es wieder "rein zufällig" zu einem Zusammensein.
    Es ist nicht gerichtlich festgelegt. Aber bei der Umgangsregelung festgehalten.
    Was soll ich noch tun?
    Er widersetzt dem. Mittlerweile mehrmals. Natürlich immer ungewollt.
    Ich habe es aus sehr persönlichen Gründen so gewollt. Es bestand seit 4 Jahren kein Kontakt. Mein Sohn ist 5.
    Also besteht kein Verhältnis was ich zerrütte.


    Ich weiß nicht was ich tun soll. :(

  • Hi,


    dann musst du das gerichtlich durchsetzen. Nur, während seiner Umgangszeit kann er letztlich das Kind mit den Menschen zusammenbringen, mit denen er es zusammenbringen möchte. So, wie du das auch umgekehrt während "deiner Zeit" mit dem Kind machen kannst.


    Herzlichst


    TK

  • Aber die Regelung - die ja wohl auch nicht gerichtlich protokolliert wurde - ist doch unsinnig, wenn von der Großmutter keine Kindeswohlgefährdung ausgeht. Selbst wenn das Kind die Großmutter jahrelang nicht gesehen hat.... was soll`s? Dann lernt das Kind halt jetzt die Oma kennen.

  • Hallo OlYa,
    Du schreibst "Ich habe es aus sehr persönlichen Gründen so gewollt".
    Damit wirst du bei Gericht nicht durchkommen wenn du nicht ganz massive Gründe hast die das Kindeswohl gefährden.
    Bei den Umgangsregelungen geht es nicht darum was du möchtest sondern was für das Kind gut ist.
    Solange keine Kindeswohlgefährdung vorliegt kann der Kindesvater während der Umgangszeiten mit dem Kind jederzeit die Großeltern des Kindes besuchen.
    Was ist daran so schlimm? Deine persönlichen Erfahrungen mit der Großmutter haben doch nichts mit dem Kind zu tun. Auch wenns schwer fällt, aber wenn es ums Kind geht, dann sollte man seine Empfindungen im Griff haben! Steh doch einfach drüber, dann musst du dich nicht jedes Mal ärgern...