Kindesunterhalt nach Gesellenbrief

  • Hallo
    meine Tochter (20) hat in einer Berufsfachschule für Büroberufe des Gesellenbrief als Bürokauffrau gemacht.
    Nun findet Sie keinen Arbeitsplatz als Bürokauffrau.
    Es wird nun überlegt ob Sie weiter auf die FOS / BOS geht.
    Ich bin der Meinung Sie hat den Gesellenbrief und bin nun fertig mit dem Kindesunterhalt.
    Die Tochter lebt bei der Mutter.


    Wie sieht da die Lage aus ?
    Weil ich gehe ja davon aus, das wie bei jedem anderen Lehrling nach dem Gesellenbrief der Kindesunterhalt beendet ist.


    Danke

  • Hi,


    das kommt drauf an. So pauschal kann man die Frage nicht beantworten. Wenn der Gesellenbrief der erste Schritt in einer Berufsplanung ist, dann ist eventuell weiter zu bezahlen. Etwa so: man kann Pflege nur studieren, wenn man vorher eine Ausbildung als Pfleger oder Pflegehelfer hat. Oder, es ist sinnvoll, vor einem betriebswirtschaftlichen Studium eine Lehre als Bankkaufmann/Bankkauffrau zu absolvieren. So könnte man natürlich auch im Fall der Tochter hier argumentieren. Also, Einzelfallentscheidung.


    Vielleicht noch ein Hinweis: es gibt wahrscheinlich mehr arbeitslose Bürokauffrauen mit der schulischen Ausbildung "Bürokauffrau" als Pflastersteine auf den Strassen. Insofern ist die Überlegung der Tochter nicht abwägig. Nur, sie ist ja nicht mehr priviligiert. Dies bedeutet, dass so ziemlich alle anderen Unterhaltsberechtigte Vorrang haben, einschliesslich der Ehepartner. Außerdem sind beide Elternteile gleichermaßen zur Zahlung verpflichtet, Kindergeld wird voll angerechnet und BaföG geht vor. Ich würde erst einmal spitz rechnen, und dann sieht man weiter.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo
    meine Ex Frau ist schon seit mehr als 10 Jahre wieder verheiratet, für Sie gibt es schon lange nichts mehr.
    Ich bin auch wieder verheiratet.
    Mein Sohn lernt in der Industrie und verdient schon über 750.- Netto also ist dessen Kindesunterhalt nur mehr sehr gering.
    Ich verdiene in etwa 3500.- Netto


    Ich kann den normalen Kindesunterhalt ausrechnen aber einen Unterhalt wenn beide Elternteile für den Unterhalt zahlen müssen, nicht.
    Meine Ex Frau ist Hausfrau.


    Entweder ich bekomme es mit Hilfe eines Forums in etwa hin was ich zahlen muss und ob ich noch was zahlen muss, warte ab ob sich die Ex Frau samt Tochter meldet zwecks Forderungen oder ich gehe zum Bruder meines Arbeitskollegen der RA ist und lasse es ausrechnen.... gilt immer nur sollten Forderungen kommen.


    MFG

  • Da das Kind nicht mehr priviligiert ist, bleibt nur der Unterhalt für die eigene Ehefrau als Rechnungsgröße. Und die üblichen Bereinigungsfaktoren, die du auch in den Leitlinien deines OLG findest. Wenn die Mutter nicht arbeitet, dann muss sie auch nichts beitragen. Auch wäre zu überprüfen, ob in dem Fall elternunabhängiges BaföG in Betracht kommt. Da bin ich im Augenblick überfragt.


    Erst einmal abwarten, wie sich die Planung der Tochter gestaltet. Wenn Forderungen kommen, dann die BaföG-Situation überprüfen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang noch, dass wir an vielen Hochschulen gerade in Betriebswirtschaft lange Wartezeiten haben. Diese Wartezeiten sind natürlich nicht durch Unterhaltszahlungen zu überbrücken. Auch jetzt musst du gar nichts zahlen.


    Und wenn sie denn im Wintersemester 2015/2016 einen Studienplatz bekommt (was bei uns auf der Kante unwahrscheinlich wäre), BaföG-Ansprüche ausgeschlossen sind, dann würde ich einen Anwalt aufsuchen, der weiß, inweiweit euer Familiengericht es in so einem Fall für angemessen hält, das aufstockende Studium zu bezahlen.


    Herzlichst


    TK

  • Guten Abend!


    welche schulische Ausbildung hat das Kind denn? Wenn das Kind kein Abitur oder Fachhochschulreife hat, dann dürfte nun Schluss sein mit Anspruch auf Unterhalt.


    Aber Sabi, warum kümmerst Du Dich darum? Sollte das Kind Unterhalt begehren, muss es das dem Grunde und der Höhe nach begründen.


    Bei der Konstellation, jetzt Gesellenbrief fertig und dann auf die FOS/BOS, sehe ich keinen Anspruch auf Unterhalt, da in dem Fall kein höherer Bildungsabschuss erworben wird.


    LG chico

  • Hallo
    die schulische Ausbildung ist Hauptschule und Quali, ob die Tochter nun in der Schule die mittlere Reife nachgeholt hat weis ich nicht.
    Muss ich sie mal fragen deswegen.
    Ich verstehe mich ja gut mit meiner Tochter, es wird sich auch umarmt wenn man sich sieht und sie ist ein sehr fröhlicher lustiger Mensch.
    Habe ihr oder besser ihrer Mutter noch für Juli das Geld überwiesen, müsste es ja nicht mehr, aber habe ich halt gemacht.


    ich lasse jetzt mal alles auf mich zu kommen, freiwillig gibt es nichts mehr..


    Danke