Hallo Fories,
wenn jemand unterhaltspflichtig gegenüber seinem Kind ist, und
keine weiteren unterhaltspflichtigen Personen hat, kann man
ja bei der Berechnung des Unterhaltes für das Kind in der DDT
um 1-2 Stufen höher gestuft werden.
Wie sieht das nun aus, wenn beide Elternteile unterhaltspflichtig
werden, Kind also 18 ist.
Wird dieses Vorgehen auch bei der Unterhaltsberechnung ab 18
angewandt??
Vielleicht hat jemand schon mal so eine Situation gehabt??
LG
Die Kleine