leibliche Mutterschaft

  • Hallo allerseits,


    ich habe seit längerem Zweifel an meiner Abstammung , namentlich ob meine Mutter auch meine leibliche Mutter ist.
    Meine Mutter würde niemals ihre Zustimmung erteilen.


    Meine Tante, die Vollschwester meiner Mutter, hat einen Gentest vorgeschlagen und ist auch gewillt den Einwilligungsbescheid zu unterzeichnen.
    Wir wohnen beide in Zürich, jedoch ist mein Geburtsort in Deutschland so dass die dt Vorschriften gelten.


    Meine Frage ist nun wie gehe ich am besten vor? Wenn ein Gentest mit meiner Tante meine Zweifel bestätigt ist der einzige Weg um weitere Schritte unternehmen zu können von vornherein einen legalen Tante-Nichte Test vorzunehmen?
    oder kann ich auch mit einem privaten Test weiterkommen?


    die Firma die ich im Moment im Auge habe hat ihr Labor in Birmingham und hat mir folgende abzuklärende Infos zu ihren legalen Tests mitgeteilt - ist dieser legale Test in Deutschland anerkannt oder nicht:


    ..., da unsere Tests auf der MOJ Liste sind ( Ministry of Justice)
    ***The lab that carries out the DNA test is DDC and is accredited to do DNA testing for court. They are on the MOJ list.***


    die angehängte Datei listet die Akkreditierungen des Labors auf

  • Nur, weil du deutsche Staatsbürgerin bist, ist nicht deutsches Recht anwendbar. Das ist komplizierter. Aber, warum nicht mal den ersten Schritt gehen, und gemeinsam mit der Tante den Test machen? Abgesehen davon, so ein Test ist juristisch gar nichts wert, dient nur der eigenen Sicherheit. Juristisch verwertbare Tests, da gibt es bestimmte Voraussetzungen (ich kann ja auch meine beste Freundin hinschicken, die mir ähnlich sieht). Aber, solange der Gerichtsort nicht feststeht, kann man da gar nichts sagen.


    TK

  • rechtliche Tests müssen von neutraler Person (Arzt/Anwalt) durchgeführt werden und die Identität der Probanden muss überprüft werden
    private tests macht man einfach selbst.


    was deutsches Recht oder nicht angeht:
    meine Eltern sind dt Staatsbürger, haben zum Zeitpunkt meiner Geburt bei Freiburg im Breisgau gewohnt und ich bin in Freiburg geboren.
    ist damit der Gerichtsstand nicht auch dort?


    oder welche Kriterien sind da anwendbar?