Unterhaltsanspruch Kind aus erster Ehe, wird Kind aus 2. Ehe berücksichtigt?

  • Hallo,
    ich bin neu hier im Forum und hoffe, dass ihr mir 1-2 Fragen evtl. beantworten könnt.
    Mit meinem Ehemann habe ich eine gemeinsame 4 - jährige Tochter. Aus erster Ehe hat mein Mann eine Tochter (12 Jahre alt), die uns wegen der großen Entfernung (knapp 400 km, Mutter verzog zum neuen Partner, inzwischen sind beide auch verheiratet ) nur selten besuchen kommt.
    Nun geht's um die Höhe des Unterhalts für die 12 - jährige Tochter. Wie berechnet sich dieser?
    Mein Ehemann verdient ca. 1470 € netto/Monat. Der Selbstbehalt liegt lt. Düsseldorfer Tabelle bei 1080,-€. Es würden somit max. 390,-€ über dem Selbstbehalt zur Zahlung des Kindesunterhalt zur Verfügung stehen. Muss mein Ehemann seiner großen Tochter den UH lt. D-Dorfer Tabelle in Höhe von 348 € (440€ - 92€ hälftiges Kindergeld) zahlen oder müsste man jetzt die insg. 390€ über Selbstbehalt auf beide Töchter aufteilen? Sprich, reduziert sich der Unterhalt für die Große weil auch Unterhalt für die Kleine gerechnet wird? Mein Mann spricht von Gleichbehandlung zwischen beiden Töchtern, aber irgendwie glaube ich, dass die Rechtslage anders ist. Oder?
    Sorry, für mich ist das ein schwieriges und undurchsichtiges Thema, ich hoffe deshalb, dass ihr irgendwie Licht ins Dunkel bringen könnt.
    Vielen Dank vorab,
    MamiMami.

  • Hallo MamiMami,


    Zunächst kann dein Partner sein Netto-Einkommen noch bereinigen (Arbeitsaufwändungen/Fahrtkosten ).


    Der verbleibende Betrag reicht dann nicht mehr für den Mindestunterhalt für beide Kinder aus (Mangelfall).


    Der Betrag wird dann auf beide Kinder aufgeteilt.


    Ich nehme an dass du wegen des 4 Jährigen Kindes nur einen Teilzeit-Job ausüben kannst.


    Er wiederum kann evtl. keinen Zweit-Job annehmen?


    In bestimmten Fällen kann der SB runtergesetzt werden.


    lg
    edy

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  • Hallo Edy,
    vielen Dank für deine Antwort.
    Zunächst noch eine Verständnisfrage. Es wird also ein fiktiver UH für unsere kleine Tochter angerechnet, obwohl wir weiter zusammen in einer Partnerschaft und Wohnung leben? Da war ich mir ja so unsicher.
    Fahrweg hat mein Mann täglich 40 km insgesamt, müsste also lt OLG Hamm 30 km x 0,30 € + 10 x 0,20 € (bzw 0,15 €) gerechnet werden. Wären täglich 10,50 € bei ca 20 Arbeitstagen pro Monat. Dann lägen wir bei einem bereinigten Netto von 1267,-€.
    Ich arbeite 30 Stunden pro Woche wegen der Kinderbetreuung der Kleinen, verdiene aber ganz gutes Geld. Ein Zweitjob für meinen Partner ist schwierig, da er teilweise in Schicht arbeiten muss, da ist es ja schwierig einen passenden Gegenpart zu finden.
    Wo kann man sich denn genau ausrechnen lassen, wie das aussehen würde mit dem Zahlbetrag. Das Jugendamt bzw die Unterhalts stelle ist bisher nicht eingeschaltet. Macht es Sinn einen Fachanwalt zu befragen oder können auch andere Vereine o. ä. da evtl zuverlässig Auskunft zu geben?
    Schöne Grüße und vielen Dank vorab...
    Yvonne.

  • Hallo MamiMami,


    Der Unterhalt für eure kleine Tochter ist doch real.


    Besteht für den Unterhalt der 12 Jährigen ein Titel/Jugendamtsurkunde?


    Der SB kann evtl. herunter gesetzt werden. ( durch zusammenwirtschaften mit dir /Haushaltsersparnis).


    lg
    edy

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  • Hallo Edy, danke für deine Antworten! :-)
    Klar kostet unsere kleine Maus uns auch, ich wusste nur nicht, dass das mit berücksichtigt wird wenn wir doch als Familie zusammen leben . Ein Unterhaltstitel besteht nicht. Hast du eine Idee wegen einer definitiven Berechnung? Also ob wir uns da an irgendeinen Verein wenden können oder ob wir uns besser an einen Fachanwalt wenden sollen?
    Dir einen schönen Abend und Danke für deine Hilfe,
    MamiMami.

  • Hallo MamiMami,


    Ich denke wenn die Mutter der 12 Jährigen dies "fair" berechnen lassen will (sie fordert ja Unterhalt ? ),


    sollte sie sich ans Jugendamt wenden ( da ist die Berechnung kostenlos).


    Solltet ihr mit der Berechnung des JA nicht einverstanden sein, könnt ihr immer noch einen Fachanwalt beauftragen (nicht
    gerade billig).


    lg
    edy

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  • hi,


    ist es so schwierig zu begreifen, dass die Mutter ihren Beitrag anders leistet, nämlich durch "Aufzucht der Brut?" Ist es so schwierig zu begreifen (ich weiss, wovon ich schreibe), dass in dieser Situation keine Überstunden drinne sind, keine Karriere? Dass sich das Elternteil, bei dem das Kind lebt, selbst enorm beschränken muss?


    Herzlichst


    TK

  • Wenn es um Kindesunterhalt für Minderjährige geht, dann haben alle Kinder den gleichen Anspruch.
    Das hat nichts damit zu tun ob verheirat, getrennt oder geschieden. Den Anspruch auf Unterhalt haben rechtlich die Kinder nicht die Eltern!
    Bei Kindesunterhalt ist es auch so, dass derjenige bei dem das Kind NICHT wohnt Unterhalt zahlen muss. Derjenige bei dem das Kind lebt braucht keinen Unterhalt in Form von Geld bezahlen, sondern leistet seinen Unterhalt in Form Betreuung des Kindes. Jetzt verständlich?


    Dein Mann verdient relativ wenig, nach Abzug der Kosten fällt er vermutlich unter die Selbstbehaltsgrenze und muss nicht zahlen.
    Allerdings wird hier genau geprüft, ob dein Mann nicht mehr arbeiten könnte oder sich einen anderen Job suchen muss wo er mehr verdient.
    Dann ist auch entscheidend ob du Geld verdienst, dass ist ggf. teilweise anzurechnen wenn dein Mann nicht zahlen kann.
    Wenn dein Mann irgendein Vermögen hat, dann müsste das evtl. für den Unterhalt eingesetzt werden...


    Die Gerichte sind hier sehr streng wenn man den Mindestunterhalt nicht zahlen kann. Man muss alles zumutbar in Kauf nehmen wenn dadurch der Unterhalt gezahlt werden kann.


    Und noch ein Tip: Dein Mann könnte evtl. einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben! Das heißt er müsste für Anwalt und Gericht nichts bezahlen!
    Das Jugendamt oder zuständige Amtsgericht kann euch hierzu Auskunft erteilen!