Trennung nach 26 Ehejahren

  • Guten Morgen, mein Mann hat sich von mir nach 26 Jahren Ehe getrennt. Er befindet sich in einer Privatinsolvenz. Ich hätte nun gerne gwußt, ob er mir vorrangig Unterhalt zahlen muß, oder ob erst der TH bedient wird? Dann bliebe ja für mich nicht mehr viel übrig.
    Herzlichen Dank!

  • Hallo, das weiß ich nicht, er verdient im Moment zwischen 21oo und 2.300 netto, da er schichtarbeiter ist und nach Stunden bezahlt wird. Die Abgaben an den IV sind meistens so zwischen 280 und 320€. Ab Januar verdient er 300€ netto mehr.

  • Hallo,


    er muss Unterhalt an dich leisten.
    Wenn danach von seinem Einkommen noch etwas übrig ist, muss er an den Treuhänder leisten.
    Da er dir zum Unterhalt verpflichtet ist, muss er weniger an den Treuhänder abführen um den Betrag den er dir Unterhalt schuldet an dich leisten zu können. Du wirst als Unterhaltsberechtigte gemäß § 850c ZPO bei der Berechnung des an den Treuhänder abzuführenden Betrages berücksichtigt.


    Du gehst als unterhaltsberechtigte Person gehst anderen Gläubigern vor.
    Deiner Anwältin müsste § 850c, d ZPO etwas sagen.

  • Ja das sehe ich auch so! Die Pfändungsfreigrenze wird bei Unterhaltspflicht erhöht!
    Finde es etwas merkwürdig, dass dein Ex zwischen 2.100-2.300€ netto verdient und dann nur 280-320€ an den Insolvenzverwalter gehen!
    Gibt es dafür Gründe?