Anrechnung von WOHNWERT laut Düsseldorfer Tabelle

  • Ich habe eine Frage zur Anrechnung des Wohnwerts bei der Unterhaltsberechnung. Laut der Düsseldorfer Tabelle ist unterhaltspflichtigen Personen die im Eigenheim leben ein Wohnwert wegen ersparter Miete anzurechnen. Ist eine Vermietung oder Veräußerung nicht möglich, kann stattdessen die ersparte Miete angesetzt werden. Wie ist das nun in der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen?


    Wird hier die ersparte Miete auch aufs Einkommen drauf gerechnet wie Wohnwert ODER wird hier der Selbstbehalt um die ersparte Miete reduziert?

  • Hallo Stefan,


    Der SB bleibt unberührt.


    Es wird der m2-Preis der ortsüblichen Miete auf das Einkommen aufgeschlagen.( abgezogen werden können die Zinsaufwendungen).


    lg
    edy

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  • Worin liegt dann der Unterschied?


    Beispiel:
    Unterhaltsschulder ist unterhaltspflichtig gegenüber einem minderjährigen Kind. Laut Unterhaltsberechnung wird ihm ein Wohnwert von 800 Euro angerechnet.
    Anschließend lernt der Unterhaltsschuldner eine neue Frau kennen und heiratet sie. Die neue Ehefrau wird Miteigentümerin der Immobilie. Einer Vermietung stimmt sie als Miteigentümerin nicht zu. Somit ist dem Unterhaltsschulner eine Vermietung nicht möglich. Demnach ist dann meines Erachtens statt des Wohnwerts die ersparte Miete anzurechnen. Doch macht das hier dann in der Berechnung überhaupt einen Unterschied?


    Laut deiner Aussage wäre es dann völlig egal ob Wohnwert oder ersparte Miete, die Berechnung wäre immer die gleiche...

  • Hallo Stefan,


    warum sollte die neu Frau Miteigentümerin werden? Wer zwingt dich dazu? ( geht die Liebe so weit? ).


    Ich denke die neue verdient auch ihr eigenes Geld?


    Man wird genau schauen, ob nicht nach einer Möglichkeit gesucht wird, den KU zu Lasten des Kindes zu reduzieren.


    lg
    edy

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  • Nein, da kann man uns nix nachsagen. Früher stand meine Ex als Miteigentümerin im Haus und auch als 2. Kreditnehmerin bei der Bank drin. Sie ist jetzt aus dem Haus und dem Kredit raus. DIE BANK hat hier einen "Ersatzkreditnehmer" gefordert, sonst hätten sie meine Ex nicht aus dem Kredit rausgelassen!


    So kommts dass jetzt meine neue Partnerin in Haus und Kredit mit drinsteht. Meine neue Partnerin stimmt als Miteigentümerin einer Vermietung natürlich niemals zu und somit ist mir eine Vermietung nicht möglich.


    Laut den Leitlinien ist ersparte Miete anzusetzen wenn eine Vermietung nicht möglich ist. Allerdings ist es normalerweise so, dass der Selbstbehalt erhöht oder reduziert wird wenn man sich Kosten spart, hier eben die Miete...


    Daher ist für mich noch immer nicht klar, ob die ersparte Miete nun aufs Einkommen draufgerechnet wird oder ob hier der Selbstbehalt reduziert wird!

  • Hallo,


    Daher ist für mich noch immer nicht klar, ob die ersparte Miete nun aufs Einkommen draufgerechnet wird oder ob hier der Selbstbehalt reduziert wird!


    Die Reduzierung des SB ergibt doch m.E. nur einen Sinn, wenn der Mindestunterhalt sonst nicht geleistet werden kann.


    lg
    edy

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  • Genau das ist der springende Punkt!


    Wohnwert wird ja angerechnet, weil man die Immobilie theoretisch vermieten könnte und dadurch Mieteinnahmen erzielen könnte. Dadurch wird als Ersatz Wohnwert aufs Einkommen drauf gerechnet!


    Wir haben aber die Situation, dass keine Vermietung möglich und somit auch keine Mieteinkünfte möglich! Dadurch ist aufs Einkommen meines Erachtens nichts draufzurechnen! Stattdessen hat man laut Düsseldorfer Tabelle eine ersparte Miete. Aber Einsparungen werden doch nicht aufs Einkommen drauf gerechnet sondern wirken sich normalerweise nur beim Selbstbehalt aus!


    1. Beispiel:
    Unterhaltspflichtiger wohnt zur Miete und zahlt 800€ Miete. Dann wird der Selbstbehalt erhöht.


    2. Beispiel:
    Unterhaltspflichtiger wohnt zur Miete und zieht mit einem neuen Partner zusammen. Dadurch spart er sich was bei den Lebenshaltungskosten, weil man davon ausgeht dass der neue Partner sich an den Kosten beteiligt. Dann wird der Selbstbehalt erhöht.


    Und bei uns ist es auch so, ich habe laut Düsseldorfer eine ersparte Miete anzusetzen!


    Da ich ja leistungsfähig bin kann es mir egal sein wenn sie meinen Selbstbehalt reduzieren!
    Wenn es mir jedoch ans Einkommen drauf gerechnet wird spielt es schon eine Rolle, weil es mein Einkommen erhöht! Allerdings unlogisch, da Einsparungen kein Einkommen sind!

  • Ich bin neu hier und hab mal eine Frage. Mein Freund, Vater von drei Kindern, er zahlt Unterhalt nach Mängelfall und ich möchten vielleicht zusammen ziehen. Sein Selbstbehalt beträgt z.zt. 1050€. Was bleibt ihm, wenn wir zusammen ziehen. Wird mein Gehalt angerechnet und sein Selbstbehalt reduziert, auch wenn wir getrennte Kassen haben?

  • Hallo Sunny,


    bitte nicht an ein bestehenden Thema dranhängen.


    bitte eigenes Thema aufmachen.


    button *neues Thema


    lg
    edy

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