Unterhalt 19 Jähriger

  • Guten Abend liebes Forum, Ich brauch dringend eure Hilfe.
    Folgendes : Erstmal zu meienr Familiensituation : Meine Mutter hat mit meinem leiblichen Vater 2 Kinder gezeugt. Mich und meinen Bruder. Nach ein paar Jahren haben sich die 2 getrennt und jeweils nochmal geheiratet und 2 Kinder mit dem anderen Lebenspartner bekommen. Ich bin bei meiner Mutter geblieben. Mein neuer Stiefvater ( seit knapp 10 Jahren) hat mich nicht adoptiert und verdient genug Geld, sodass meine Mutter nicht arbeiten muss. Meine beiden Stiefgeschwister sind 9 und 11 Jahre alt, während mein leiblicher Bruder 15 Jahre alt ist.
    DIe Kinder , die mein leiblicher Vater mit seiner neuen Frau hat , sind 3 und 7 Jahre alt. Mein leiblicher Vater verdient sehr wenig ...Ich denke das niedrigste Gehalt laut Düsseldorfer Tabelel sollte zutreffen, also die 1500 Euro.


    Jetzt ist es so, dass ich mein Abi gemacht habe und in einem anderen Bundesland studieren werde. Kindergeld kriege ich bereits auf mein Konto. Die Frage ist : Wieviel Unterhalt muss mein Vater zahlen ? Ich steig nicht ganz durch was die Düsseldorfer Tabelle angeht.Laut ihm sind das knapp 320 Euro. Stimmt das alles Soweit ?

  • Nein, einen so hohen Anspruch hast du auf keinen Fall gegenüber deinem Vater!


    Da du künftig ja nicht mehr zuhause wohnst liegt dein Unterhaltsbedarf meines Wissens bei 670 Euro. Miete ist eingerechnet, Studiengebühren nicht, ein fester Nebenjob wird anteilig angerechnet.
    Kindergeld und Bafög wird voll angerechnet.


    Dir sind BEIDE Eltern zum Unterhalt verpflichtet!
    Wenn deine Mutter nicht arbeiten geht und somit nicht leistungsfähig ist dann wird ggf. auch das Einkommen deines Stiefvaters herangezogen.
    Dein leiblicher Vater kann normalerweise Aufwendungen wie z.B. Fahrtkosten zur Arbeit von seinem Gehalt abziehen. Unterm Strich müssen ihm 1.080 Euro bleiben, die kann man ihm nicht nehmen. Wenn er 1500 Euro netto verdient und keine Aufwendungen hätte, dann wäre er mit 420 Euro leistungsfähig. Dieses Geld steht aber nicht alleine dir zu, sondern wird unter den vier leiblichen Kindern anteilig aufgeteilt.


    Hast du schon mal versucht Bafög zu beantragen wenn das Geld nicht reicht?!?

  • Kleine Korrektur: das Kind ist nicht mehr priviligiert. Das Einkommen des Stiefvaters wird weder direkt noch indirekt herangezogen. Ferner gehen alle priviligierten Kinder, außerdem die Ehepartner vor. Erst wenn insoweit die Bedarfe gedeckt sind, kommt der Student dran. Und der Selbstbehalt beträgt bei nicht priviligierten volljährigen Kindern inzwischen 1300,- €.


    Das hier ist doch ein klassischer BaföG-Fall.


    Herzlichst


    TK

  • Vielen Dank für die schnellen antworten. BaföG ist beantragt, hab nur noch keine Rückmeldung bekommen. Dass mein leiblicher Vater die 320 Euro zahlen würde, liegt daran, dass er über Jahre ein enormes Vermögen angesammelt hat und dann seine Arbeit komplett zurück gestellt hat und somit nur von Mieteinnahmen und nem kleinen Job lebt. Ich hab nicht vor meine Eltern zu verklagen oder dergleichen. Es hat mich halt nur stutzig gemacht.
    LG

  • Du bist nicht mehr priviligiert. Damit hast du eine ganz schwache Position, was Unterhaltsansprüche gegenüber den Eltern angeht. Und, mal ehrlich, mir ist ein wenig schleierhaft, was "enormes Vermögen" bedeutet. Ist doch ziemlich relativ, abgesehen davon, hast du Zahlen? Eine GuV? Denn wenn der Gewinn so enorm wäre, dann hätte er ja wohl kaum noch den Job.


    Die BaföG Bescheide, die gehen doch erst jetzt so nach und nach raus. Teilweise auch erst im Oktober. Und, Unterhaltsansprüche entstehen letztlich auch erst, wenn kein BaföG gezahlt wird.


    Herzlichst


    TK