Berufsbildungswerk Internatunterbringung Berechnung Einkommen Kind

  • Liebe Forumsmitglieder,


    mein 18-jähriger Sohn hat ein berufsvorbereitendes Jahr begonnen. Er lebt während der Woche im Internat des Berufsbildungswerks. Am Wochenende ist er meist bei seiner Mutter. Meine Frage ist, wie sich sein Einkommen berechnet. Er erhält eine sehr kleine Ausbildungsvergütung, vermutlich, weil der Rest bereits für Unterkunft und Verpflegung verwendet wird. Ist also bei seiner Einkommensberechnung die "Rest-Ausbildungsvergütung" heran zu ziehen oder ein höherer (fiktiver Betrag) inklusive Unterkunft und Verpflegung.
    Gilt er bei der Berechnung als "Schüler der zuhause wohnt" und nach Düsseldorfer Tabelle berechnet wird oder eher als "Student" mit einem Unterhaltsanspruch von höchstens 670 Euro?


    Vielen Dank für jeden Hinweis!

  • Hallo edy,


    vielen Dank für den Hinweis. Bundesfreiwilligendienst und Berufsbildungswerk dürften sich m.E. darin unterscheiden, dass gerade das berufsvorbereitende Jahr zur Vorbereitung auf einen Berufsabschluss dient. Damit ist vermutlich Unterhaltspflicht gegeben. Bleibt die Frage der Anregung der vom Träger übernommenen Kost & Logis Kosten auf das Einkommen von meinem Sohn.


    Beste Grüße


    1996