Netto Einkommen über 5.000 € Berechnung Kindesunterhalt

  • Liebe Forumsmitglieder,


    meine Ex-Frau und ich sind in der glücklichen Situation jeweils ein relevantes Netto-Einkommen von oberhalb 5.000 Euro zu haben. Wie wird dann der Unterhalt für ein volljähriges Kind berechnet? Gleiche Logik wie unterhalb dieser Grenze (also im Verhältnis zueinander) oder gilt oberhalb von 5.000 Euro pauschal "halbe-halbe"?


    Vielen Dank für alle Hinweise.


    Beste Grüße
    1996

  • Hallo TK,


    Kind lebt wochentags im Internat in Ausbildung, am Wochenende bei seiner Mutter. Da er volljährig ist, spielt es jedoch m.E. keine Rolle bei der Berechnung des Kindesunterhalts. Zwar kann das Elternteil den Bar-Unterhaltsanspruch in Naturalien ganz oder teilweise ableisten, es bleibt jedoch bei dem Anspruch.


    BG 1996