Muss ich als Student Unterhalt zahlen?

  • Hallo, Ich fange erstmal ganz von vorne an. Vor viereinhalb Jahren erfolgte die Trennung von meiner Exfreundin, die von ihr aus ging. Sie war zu dieser Zeit schwanger, was wir damals noch nicht wussten. Vor 4 Jahren wurde dann mein Sohn geboren.Ich bin mittlerweile 28 Jahre alt und hatte mit 20 meine Lehre zum Drucker abgeschlossen. mit 21 habe ich mir dann ganz dumm die Hand gebrochen, wodurch ich in diesem Job nicht mehr arbeiten konnte. Ich machte dann eine Ausbildung als Fahrlehrer, arbeitete da bis 2014, doch meine Hand verursachte immer mehr Probleme (der Kahnbeinbruch ist trotz Operation nie verheilt, der Knochen nicht zusammengewachsen und das Handgelenk verkalkt immer mehr). Jedenfalls hatte ich immer extreme Schmerzen, wenn ich ins Lenkrad greifen musste, und mein Schüler das Lenkrad etwas fester hielt. Ich bin gemeinsam mit meinem Handchirurgen zu dem Entschluss gekommen, dass ich diesen Job nicht mehr ausführen kann. Kündigung erfolgte allerdings sowieso aufgrund wirtschaftlicher Verhältnisse von der Fahrschule(Ich arbeitete bei der Fahrschule meiner Eltern und wir machten die letzten Jahre trotz vieler Schüler Verluste, da ein angestellter Fahrlehrer beim Preis leider nicht drin ist).


    Ich hatte in meinem Leben bis dato nie über 905 Euro verdient, was sowieso immer unter meinem Selbstbehalt war. Daher dürfte das Landratsamt eigentlich für diese Zeit keine Ansprüche haben, da ich auch nie etwas unterschrieben habe, dass ich alles zurückzahlen werde oder ähnliches. Um meinem Sohn, der jedes Wochenende bei mir ist, und mein ganzer Stolz ist, einmal was bieten zu können, machte ich im Jahr 14/15 mein Abitur an der Berufsoberschule nach, was ich ziemlich gut hin bekam, und habe nun begonnen zu studieren. In meinen alten Berufen kann ich wie gesagt eh nicht mehr arbeiten, so dass ich erst eine Ausbildung absolvieren müsste, in der ich auch unter dem Selbstbehalt wäre. Von daher dürfte das keinen Unterschied machen. Ein Handwerklicher Job kommt aufgrund der Handschmerzen eh nicht in Frage. Trotzdem kamen immer wieder Forderungen.


    Ich hatte schließlich die Schnauze voll und ging zu meinem Anwalt. Dieser meinte ich wäre im Recht und schrieb das dann auch an das Jugendamt. Dann folgte reger Schriftverkehr zwischen Anwalt und Jugendamt, bis schließlich ein Beweis von mir verlangt wurde, dass ich als Fahrlehrer nicht mehr arbeiten konnte. Ich ging wieder zum Handchirurgen, der meine Hand nochmal röntgte, bemerkte, dass es noch deutlich schlechter geworden sei, und sogar eine Rettungsoperation mit Versteifung des Handgelenks vorschlug. Dieser stellte mir dann auch schriftlich aus, dass es für mich unmöglich sei, in meinen gelernten Berufen weiter zu arbeiten. Dies schickte ich dann an das Jugendamt und dann war erstmal für 3 Monate Ruhe.


    Nun habe ich aber schon wieder einen Brief vom Landratsamt erhalten über irgendeine Änderung, und dass ich jetzt zahlen müsse und nicht mehr befreit werden könne. Ich solle doch bitte auf das Konto monatlich ab 1.1.2016 145 Euro überweisen.Mein Einkommen sind momentan 495 Euro Bafög (von denen ich noch keinen Cent gesehen habe, aber es wurde vor 2 Wochen endlich genehmigt), von denen ich auch noch die Hälfte wieder zurückzahlen muss. Ich habe also eigentlich 247,50 Euro im Monat zur Verfügung. Ich wohne in einem Haus meiner Eltern, welche mir eh schon eine sehr geringe Miete gewähren, diese auch noch aufschieben bis nach dem Studium, sonst würde ich mittlerweile auf der Straße sitzen. Jetzt muss ich natürlich wieder zum Anwalt mit dem Schreiben, aber das kostet für einen Studenten wie mich natürlich auch extrem viel jedes mal.
    Muss man als 28-jähriger Student, der aus gesundheitlichen Gründen seine Berufe aufgeben musste (ich hätte die Fahrschule gerne schon längst übernommen, was vor der Verletzung der Plan war) und von 495 Euro Bafög lebt, den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?
    Und kann man die Anwaltskosten dann vom Amt einfordern, wenn sie ständig wieder neue Briefe mit Zahlungsaufforderungen schreiben?


    Wie ist da die Rechtslage?


    Ich bedanke mich schon mal fürs lesen und hoffe auf gute Antworten ;)

  • Und kann man die Anwaltskosten dann vom Amt einfordern, wenn sie ständig wieder neue Briefe mit Zahlungsaufforderungen schreiben?
    Wie ist da die Rechtslage?


    Du solltest erst mal VKH (Verfahrenskostenhilfe) beim Amtsgericht beantragen?


    lg
    edy

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  • danke für die Antwort erstmal. allerdings ist das problem, dass es kein verfahren gibt, weil sie bisher ja nicht klagen. ich renn nur immer zum anwalt, weil ich gleich einspruch einlegen will, damit nichts aufläuft.

  • Hm. Komisch.


    Du hast offensichtlich einen Schrieb vom Jugendamt (Du schreibst oben Landratsamt, aber was haben die denn damit zu tun??) bekommen. Da steht mit Sicherheit eine Telefonnummer des Sachbearbeiters drauf. Da würde ich mal anrufen und mit dem reden und darum bitten, die Höhe Deiner Unterhaltspflicht aufgrund Deiner Einkommenssituation festzustellen. Dann bekommst Du bestimmt einen Fragebogen und musst einen Stapel Belege vorlegen, aus denen hervorgeht, dass Dein Einkommen ohnehin unterhalb des Selbstbehalts (880€ in Deinem Fall soviel ich weiß) liegt und mithin bei Dir nichts zu holen ist. Und damit müsste ja dann theoretisch der Fall fürs Erste erledigt sein, denke ich.


    Im Grunde kann Dich niemand zwingen, einen Rechtsanwalt zu nehmen. Du kannst auch selbst auf die Schreiben des Rechtsanwalts der Gegenseite antworten. Anruf genügt. Dann sparst Du schon mal die Kosten für den eigenen Anwalt. So lange es nicht zum Prozess kommt, den Du verlierst, musst Du m.W. auch nicht die Kosten für den Anwalt der Gegenseite übernehmen. Du hast ihn ja nicht beauftragt.


    Oder sehe ich da jetzt was falsch?


    Gruß Thorsten

  • Hallo...es gibt einen Selbstbehalt, den du als Student vermutlich kaum überschreiten wirst (1.100 glaub ich derzeit)...deshalb übernimmt in der Regel dann das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss...lass dich am besten mal bei nem Anwalt breaten ;)