Ehegattenunterhalt - zukünftige zusammenlebende Partnerschaft

  • nach einem Urteil des OLG Karlsruhe vom 21.02.2011 (2 UF 21/10) kann die Unterhaltsverpflichtung bei einer neuen PArtnersdchaft erlöschen...grund ist die grobe unbilligkeit des ganzen..ganz besonders gilt dies, wenn die neuen partner bereits zusammenleben. dein neuer freund wird sich dann ja vermutlich auch an den unterhaltskosten (Miete, Lebensmittel usf) beteiligen...