Vorschlag vom Ex-Mann annehmen?

  • Hallo!
    Ich brauche Euren Rat!


    Mein Ex-Mann und ich sind seit 4 Jahren getrennt (mittlerweile geschieden) und haben 2 Kinder, die bei mir leben. (9 und 5 Jahre). Seit der Trennung bekomme ich vom Jugendamt den Unterhaltsvorschuss für die beiden Kinder, da mein Ex angeblich nicht genug verdient, um selbst Unterhalt zahlen zu können. Nun hat mein Ex zwischenzeitlich geerbt, fährt ein neues Auto und lebt in Saus und Braus. Ich hingegen muss Monat für Monat gucken wie ich über die Runden komme. Er hat sich von seinem Erbe selbständig gemacht und verdient laut eigenen Aussagen monatlich um die 6000 Euro, Tendenz steigend. Jetzt hat er mir den Vorschlag unterbreitet einen Unterhalt von 400 Euro zahlen zu wollen. Er sieht es nicht ein mir mein Leben zu finanzieren daher diese Höhe und Sonderanschaffungen wie Anziehsachen o.ä. kämen dazu - so sein Wortlaut.


    Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob ich diesen Vorschlag einfach so annehmen kann. Es ist mehr Geld als ich jetzt bekomme aber deutlich weniger als mir laut Düsseldorfer Tabelle zustünde. Das Geld dient ja dem Unterhalt der Kinder. Darf ich für die Kinder weniger annehmen als sie bekommen müssten? Muss so eine Regelung immer über das Jugendamt laufen? Er will zum Anwalt und von ihm ein Schreiben festsetzen, in dem diese Höhe bestimmt wird. Ich habe das Gefühl er hat Angst um sein Geld und möchte mich mit diesem Betrag abspeisen um vom Jugendamt wegzukommen.
    Welche Sicherheiten habe ich, falls er irgendwann nichts mehr zahlt? Wie verhalte ich mich richtig?

  • Hallo Milka,


    Lass mal vom Jugendamt eine Neuberechnung durchführen.


    Dann muss er sein Einkommen erneut nachweisen.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Das Jugendamt wird sich über den Erfolg deines Exgatten bestimmt riesig freuen...den Unterhaltsvorschuss mus er nämlich dann in der Regel zurückzahlen, wenn er mehr als den Selbstbehalt erwirtschaftet ;) könnte ne saftige Rechnung werden.


    Und natürlich solltest du dich auf diesen vorschlag nicht einlassen. Geschacher ist da fehl am platze...geht ja schließlich auch um seine kinder...die haben einen Anspruch (nach Düseldorfer tabelle berechnet)


    soll er mal brav auskunft erteilen. wenn er sich nen neuen wagen leisten kann, dann wird er doch wohl auch was für seine kinder übrig haben...wer kinder in die welt setzt muss auch für sie sorgen...