Trennung vom Ehemann

  • Hallo,
    ich bin neu hier und habe so einige Fragen!
    Und zwar war ich 17 Jahre mit meinem Mann verheiratet. Nun habe ich mich von ihm getrennt, da er hat ein Alkoholproblem hat. Ich habe ihm in den ganzen Jahren so viele Chancen gegeben, aber er hat mich nie ernst genommen. Nun will er die Trennung nicht so richtig akzeptieren! Ich muss dazu sagen das wir auch drei gemeinsame Kinder haben. Er sagt immer das er die nächsten drei Jahre nicht ausziehen wird, haben eine gemeinsame Mietwohnung. Nun schon meine erste Frage, kann er das so einfach?
    Ich muss auch noch dazu sagen, das ich einen neuen Mann kennengelernt habe. Und mein noch Mann versucht jetzt meine Kinder gegen mich zu verwenden. Wenn ich mich mit dem neuen treffe, dann stellt er mich so hin als würde ich mich nicht um meine Kinder kümmern. Dabei bin ich höchstens mal 2-3 Stunden weg und das auch nicht jeden Tag. Kann er das gegen mich verwenden?
    Wie soll ich im allgemeinen mit der Trennung weiter vorgehen? Ich habe das Gefühl, das er mir mein Leben zur Hölle machen will!
    Danke jetzt schon für Eure Antworten!

  • Naja,


    da er - vermutlich nachweislich - ein alkoholproblem hat, kann ihm das ja auch zur last gelegt werden...wäre kindeswohlgefährdend, wenn er nicht mal langsam was unternimmt. Das die kinder da immer gern reingezogen werden, ist leider auch mehr zu beobachten...bei sowas muss man immer damit rechnen, dass einer oder beide partner versuchen die Kinder gegeneinander auszuspielen. Aber es ist am besten, wenn man das nicht mit gleichem vergilt...lieber tief durchatmen, und ganz neutralk bleiben, nicht zurückpöbeln. Die Gerichte können sich ein gutes Bild von der Siuation machen auch ohne die gegenseitigen vorwürfe.


    such am besten mal einen Anwalt auf...der kan dich auch gut hinsichtlich der wohnungssituation beraten. in der regel hat der partner anspruch auf die gemeinsame wohnung, bei dem dann auch die kinder wohnen sollen. damit die Kinder im gewohnten umfeld verbeliben können.


    Viel erfolg, und Ruhe bewahren.

  • Danke für deine Antwort.Er tut immer so als ist nichts,obwohl er weiß,das es vorbei ist.Kann er mir was anhaben,wenn ich mich mit dem anderen treffe?Ich meine,kann das gegen mich verwendet werden,weil ich in der Zeit nicht für meine Kinder da war?Er ist ja als Vater in der Zeit da.

  • Hi,


    hier sollten mal die Positionen geklärt werden. Du hast dich getrennt. Wenn du nicht mehr in einer Wohnung mit ihm wohnen willst, dann musst du die Konsequenzen ziehen und dir eine neue Wohnung suchen. Oder eben eine gerichtliche Entscheidung anstreben. Soviel zum Anspruch auf die Wohnung. Da die Kinder vermutlich nicht mehr ganz klein sind und nicht mehr der ständigen Betreuung bedürfen, kannst du selbstverständlich auch mal abwesend sein. Das geht niemanden was an. Allerdings geht es auch niemanden was an, ob der Ehemann Alkoholiker ist, wie @tine meint. Es ist gefestigte Rechtsprechung, dass eine Suchtkrankheit per se nichts mit dem Kindeswohl und nichts mit der Zuweisung einer Wohnung zu tun hat. Die Problemkreise sind folglich sauber zu trennen.


    Herzlichst


    TK

  • Danke TK,
    könnte ich denn einfach so ausziehen? Wir haben beide den Mietvertrag unterschrieben. Könnte ich meine Kinder einfach mitnehmen. Mir sind meine Kinder sehr wichtig und sie sehen bei mir an erster Stelle.

  • Hallo Karlie,


    wie alt sind denn die Kinder?


    hast du eigenes Einkommen?


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    natürlich kannst du ausziehen. Nur, da du auch Vertragspartnerin bist, musst du die Miete weiter zahlen, bis das Mietverhältnis beendet ist. Was der Mann umgekehrt auch müsste. Und dann bitte auch die Fragen von @ edy beantworten. Und auch mal die finanziellen Verhältnisse darlegen. Wer verdient was?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,
    sorry bin gestern nicht mehr dazu gekommen!
    Meine Kinder sind 15, 12 und 8 Jahre alt. Ich lebe mit meinen noch Mann in einer Bedarfsgemeinschaft. Ich selber habe zwei Minijobs. Er ist in einer GbR, verdient aber auch nicht so viel.
    Könnte ich nicht von meiner Seite aus mein Mietverhältnis kündigen?
    Kann er wirklich die drei Jahre rauszögern? Ich halte das mit dem nicht aus. Er stellt sich als der arme Mann hin und lügt irgendwie ständig, so das ich die böse bin!

  • Hallo Karlie,


    Was den Mietvertrag betrifft: habt ihr den beide Unterschrieben?


    Ist das ein Mietvertrag mit einem Kündigungsausschluss?


    Du wohnst in einer "Bedarfsgemeinschaft" d.h. ALGII aufstockend?


    lg
    edy

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  • Hi,


    ihr seid Gesamtschuldner in dem Mietverhältnis, ihr könnt das Verhältnis also nur gemeinsam kündigen. Da muss eine Einigung her. Anders geht es nicht. Nun ja, mit 450 € ist ja nicht so viel Staat zu machen. Wie wärs mit einem "richtigen" Arbeitsverhältnis? Als Einstieg?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    wenn Du Dich scheiden lassen willst, müsst Ihr ein Trennungsjahr absolvieren, in dem Du von Deinem Mann von Tisch und Bett getrennt lebst. Das mag in einem gemeinsamen cHaus gehen, aber es müssen getrennte, abgeschlossene Lebensbereiche sein. Eine "gelbe Linie" genügt m.W. nicht. Nach dem Trennungsjahr kannst Du die Scheidung per Anwalt einreichen lassen, jedoch kann Dein Mann die Zustimmung bis zu 3 Jahre verweigern. Während der Trennungszeit und nach der Scheidung ist Dein Mann unterhaltspflichtig


    a) für seine Kinder sowieso und


    b) für Dich, soweit Du keine andere eheähnliche Gemeinschaft eingegangen bist, die jedoch nicht einmal beurkundet sein muss. Die Tatsache, dass Du mit einem anderen Lebenspartner über einen mehrmonatigen Zeitraum in einem Haushalt lebst, genügt in der Regel. Außerdem werden Deine Einkommen natürlich auf Deinen Unterhaltsanspruch angerechnet.

  • Hi,


    wie soll man eine nichteheliche Gemeinschaft eintragen und beurkunden lassen, und wo von wem? Das gibt es nicht. Also, such nicht danach, ob du sowas machen lassen kannst.


    Hier geht es doch erst einmal um die Wohnung, da habe ich die finanziellen Verhältnisse klar aufgezeigt. Sie haften beide. Da muss eine Lösung her. Ja, man kann auch in einer Wohnung getrennt leben. Dass das häufig nicht funktioniert, das ist eine andere Sache. Gerade dann nicht, wenn Kinder da sind. Und das mit dem Unterhalt, das ist ja wohl eher eine theoretische Größe. Er verdient wenig, ist selbständig unterwegs und alkoholkrank. Da ist doch nicht viel zu verteilen, und das geht auf die Kinder, nicht auf die Ehefrau. Und selbst wenn er mehr verdienten würde, wir haben seit etlichen Jahren bei so großen Kindern das Selbstversorgungsprinzip für die Zeit nach der Scheidung, mitunter schon ein Jahr nach der Trennung.


    Bisher haben wir keine Zahlen. Wir wissen nicht, wer wie die Wohnung halten kann. Nur, ein er soll ausziehen, weil ich das will, das läuft gar nicht. Es gibt unendlich viel Ratschläge für Frauen, was sie tun sollen, wenn sich der Ehemann/Partner von ihr trennt. Kaum einen darüber, wenn die Frau sich, wie hier, trennen möchte.


    Ich würde Karlie raten, doch mal hier reinzustellen, wie die wirtschaftliche Lage ist. Dann könnte man mal grob schauen, was überhaupt möglich ist. Wie groß die Wohnung ist. Dann wüsste man, ob das Job-Center vielleicht einspringen kann. Und mit diesen Zahlen sollte sie dann zu einer sozialen Beratungsstelle gehen. Und, nochmals ganz dringend: Berufstätigkeit erweitern.


    Herzlichst


    TK

  • wie soll man eine nichteheliche Gemeinschaft eintragen und beurkunden lassen, und wo von wem? Das gibt es nicht. Also, such nicht danach, ob du sowas machen lassen kannst.


    Anscheinend habe ich mich unklar ausgedrückt: es genügt, mit jemand anderem eine Weile in einem Haushalt zusammenzuleben, dann wird da eine eheähnliche Gemeinschaft erkannt und der Unterhaltsanspruch gegen den verlassenen Partner ist nicht mehr durchsetzbar. Eine Eheschließung (oder bei gleichgeschlechtlichen Partnern eben das Eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, so wie es beim Standesamt gemacht wird) ist nicht erforderlich, die Tatsachen des Zusammenlebens genügen. Allerdings müssen diese Tatsachen gegebenenfalls bewiesen werden.


    Ich hoffe, jetzt ist klar, was ich meinte.


    TK hat ansonsten freilich recht: das mit der Wohnung ist eine Mietvertragsangelegenheit und hat mit Trennung und Unterhalt nichts weiter zu tun. Da haften beide Unterzeichner gesamtschuldnerisch. Das heißt: fällt ein Zahler aus, muss der andere einspringen. Im Zweifelsfall kann es Dir also sogar blühen, dass Du die Miete allein tragen musst, wenn Dein Ex in die Pleite geht.

  • Danke für deine Antwort.Er tut immer so als ist nichts,obwohl er weiß,das es vorbei ist.Kann er mir was anhaben,wenn ich mich mit dem anderen treffe?Ich meine,kann das gegen mich verwendet werden,weil ich in der Zeit nicht für meine Kinder da war?Er ist ja als Vater in der Zeit da.


    Er wird vermutlich versuchen, es gegen dich zu verwenden. Dann musst du dich dagegen wehren. Du hast deine Kinder ja schließlich nicht unbeaufsichtigt gelassen, sondern in seiner Obhut.