Nochmann verweigert Kindesunterhalt

  • Hallo


    kurz vor Weihnachten hat mein Mann mir mitgeteilt, dass er die Trennung will. Er hat auch schon seit längerem ne neue, dadurch bin ich eher wütend als traurig darüber.


    Nun aber zu meinem Problem: wir haben eine 17jährige Tochter, die jetzt bald eine ausbildung anfangen möchte. Mein Nochmann hat gleich gesagt, dass ich den Unterhalt vergessen kann...den würde ich ja eh nur für mich ausgeben. Und zur Not rechnet er sich eben arm. Unfug. Ich arbeite selbst, und hab es nicht nötig meine Kinder zu bestehlen. Aber, um allein für den Unterhalt aufzukommen, ist trotz Arbeit für mich nicht ohne weiteres drin.


    Das Ausbildungsgehalt meiner Tochter läge vermutlich so um die 500 Euro (Rechtsanwalts- und notarfachangestellte) Sie hat allerdings noch keine Stelle gefunden.


    muss sie den Unterhaltvon ihrem vater einklagen? und wenn er sich weigert oder arm rechnet: muss sie dann ausschließlich auf eine ausbildungsförderung zurückgreifen oder kann ich da auch das Jugendamt reaktivieren zwecks unterhaltsvorschuss?


    Danke

  • Hi,


    so, jetzt hab ich erst einmal das Überflüssige woanders gelöscht, jetzt herrscht wieder Ordnung. Nun zu dir.


    Solange das Kind minderjährig ist, schuldet der Elternteil Unterhalt, bei dem das Kind nicht lebt. Das ist hier also der Vater. Wieviel, das können wir hier nicht abschätzen. Und - der Unterhalt ist erst zu leisten, wenn der Vater ausgezogen ist. Vorher nicht. Jetzt die erste Frage. Wann wird die Tochter volljährig, wann fängt sie mit der Lehre an?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    also, volljährig wird Sie im April. Mein Ex ist schon ausgezogen (zu seiner neuen). Ich dachte immer, dass auch Kinder dann noch Unterhalt bekommen, wenn Sie in der ersten Ausbildung stecken? Steht zumindest auf der Seite; XXY u.a. ich weiß, dass sich der Unterhaltsanspruch je nach alter und volljährigkeit anpasst, aber da sie in der Ausbildung ja noch nicht so viel verdient, als dass der bedarf vollständig abgedeckt wäre, sollte das doch über den Unterhalt ausgeglichen werden, oder nicht?


    wenn es keine Möglichkeit gibt, den unterhaltsvorschuss zu bekommen...worauf ´kann meine tochter denn ggf. sonst noch zurückgreifen?

  • Ich denke, das Wichtigste ist, dass Du für Dein noch minderjähriges Kind den Unterhaltsanspruch unverzüglich und schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) beim Vater vorträgst. Ab dem Zeitpunkt, ab dem er weiß, dass der Unterhalt gefordert wird, kann er geltend gemacht werden. Für die Zeit vorher nicht.


    Dann rate ich Dir zur Beistandschaft des Jugendamtes. Die musst Du schriftlich dort beantragen. Die kümmern sich dann um alles, bis Deine Tochter volljährig ist, sowohl um die Bestimmung der richtigen Unterhaltshöhe als auch um die Beitreibung, notfalls durch Pfändung.


    Wenn sie volljährig ist, muss sie sich selbst darum kümmern. Sie hat dann einen pauschalen Barunterhaltsanspruch gegen beide Eltern, der einkommensanteilig zwischen den Eltern aufgeteilt wird. Heute sind das m.W. 670 Euro, davon sind Kindergeld und eigenes Einkommen des Kindes (Ausbildungsvergütung, Bafög usw.) abzuziehen. Der Rest wird zwischen den Eltern aufgeteilt, soweit sie leistungsfähig sind. Wie das mit dem Elternteil ist, bei dem das Kind lebt, weiß ich allerdings leider nicht. Ich denke, Dein Anteil ist damit abgegolten, dass sie bei Dir lebt und einen gewissen Anteil von dem Geld vom Vater wird sie wohl auch an Dich abtreten müssen, damit Du sie davon versorgen kannst. Der Rest ist dann Taschengeld. Aber bei einem Einkommen von 500 Euro plus Kindergeld bleibt von dem Anspruch ja ohnehin praktisch nichts übrig.


    Soweit mein Kenntnisstand. Falls jemand korrigierend eingreifen kann, falls was unrichtig ist, bitte gern!

  • Klingt auf jeden Fall schon mal gut. Ich musste mir um sowas noch nie zuvor Gedanken machen und wir werden da jetzt beide einfach so ins kalte Wasser geworfen und müssen irgendwie schwimmen lernen. Wir werden dieses Wochenende einfach mal einen Schlachtplan aufstellen. Bisher hat sie ja noch keinen Ausbildungsplatz, da ist der Unterhaltsanspruch ja höher. dass sie sich um eine stelle bemüht, können wir ja eindeutig nachweisen.


    Danke schon mal für die Hilfestellung :)

  • Hallo TineS,


    kannst du die Verlinkungen unterlassen?


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    der Unterhaltsanspruch erlischt mit Volljährigkeit, wenn sie dann noch in keiner Ausbildung ist. Nichtstun muss kein Elternteil subventionieren. Ab Volljährigkeit, wenn das Kind dann in einer Ausbildung ist, sind beide Elternteile unterhaltspflichtig und das Kindergeld wird voll angerechnet, die Ausbildungsvergütung abzüglich ausbildungsbedingter Ausgaben in Höhe von 90 € auch.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TineS,


    kannst du die Verlinkungen unterlassen?


    lg
    edy


    ok, entschuldige...


    Zitat

    der Unterhaltsanspruch erlischt mit Volljährigkeit, wenn sie dann noch in keiner Ausbildung ist.


    echt jetzt? Aber dann hätten doch die meisten, die aus dem Abi kommen, keinen Anspruch mehr???

  • Dieser Anspruch besteht nur ganz kurz. Vom Abi (Juni/Juli) bis zum 1. August (Ausbildungsbeginn in Deutschland) oder aber bis zur Immatrikulation zum Studium. Hier scheint es sich ja um einen längeren Zeitraum zu handeln? Was macht die Tochter denn derzeit? Und, abgesehen davon bist du ab Mai unterhaltstechnisch auch dabei.


    Herzlichst


    TK

  • und wenn er sich weigert oder arm rechnet: muss sie dann ausschließlich auf eine ausbildungsförderung zurückgreifen


    Ja, natürlich, wenn sie volljährig ist, hat sie nur Anspruch, wenn sie in Ausbildung ist. Das hatte ich als bekannt und selbstverständlich angesehen. Sorry.


    Wenn der Vater sich "arm" rechnet: Das Jugendamt wird ihm schon sagen, wieviel Einkommen und wieviel er davon als Unterhalt abzutreten hat. Er hat einen Einkommensnachweis zu führen. Wie bei der Steuer. Also wickelt das übers Jugendamt ab! Dennoch kann das Armrechnen unter bestimmten Umständen schon passieren, ins Besondere bei Selbständigen mit unregelmäßigem Einkommen.


    Die Ausbildungsförderung ist dem Unterhalt übrigens vorrangig: wenn die Tochter Bafög beziehen kann, wird es auf die Unterhaltspflicht der Eltern angerechnet (obwohl sie es ja später zurückzahlen muss). Der Vater kann den (möglicherweise auch abgelehnten) Bafög-Bescheid verlangen, da er für die Berechnung der Höhe des Unterhalts von Belang ist.

  • echt jetzt? Aber dann hätten doch die meisten, die aus dem Abi kommen, keinen Anspruch mehr???


    Doch, wenn sie nach dem Abi bereits einen Ausbildungsvertrag oder Immatrikulationsbescheinigung vorlegen können. Dann ist Unterhalt auch über bis zu 3 Monate überbrückend zu zahlen. Was darüber hinausgeht ... Arbeit schändet nicht. ;)

  • Vor allen Dingen muss die Mutter auch ihre Unterlagen vorlegen, was sie verdient. Ohne geht ab Mai gar nichts. Aber wir wissen ja nicht, was die Tochter derzeit macht. Eine Tochter, die "bald mit der Ausbildung anfangen möchte", das klingt so, als ob sie im Augenblick gar nichts macht. Das Ausbildungsjahr beginnt im August. Normalerweise sollten jetzt schon die Masse der Ausbildungsplätze weg sein, zumindest die interessanten. In allen größeren Betrieben ist das Auswahlverfahren schon jetzt im Januar abgeschlossen. Deshalb ja meine Frage, was die Tochter so tut, und was "bald" ist.


    Und bei der RENO-Fachkraft ist die Ausbildungsvergütung die Ausbildungsförderung.


    TK

  • Also, meine Tochter macht im Moment ein berufvorbereitendes Praktikum bei einem Anwalt...er hat ihr jetzt endlich auch zugesagt, dass sie bei ihm für die Ausbildung bleiben darf. Er hat ihr auch gleich gesagt, wie sie das mit dem unterhalt funktionieren wird. Um Ausbildungsförderung wird sie sich auch bemühen. Erstmal ein Problem weniger. Bleiben noch die anderen, aber darum muss ich mich selbst kümmern