Scheidung - 3 Kinder im Spiel. Brauche Hilfe

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    mein Name ist B. Ich bin der Schwager von Frau K, bei der um diese Mail geht.


    Sie ist 13 Jahre verheiratet mit einem Mann aus einem kleinen dorf .Sie stammte ursprünglich aus Russland. Hat hier Ausbildung gemacht und besitzt die deutsche Bürgerschaft


    Sie haben 3 Kinder. Der Jüngste hat eine Diabetes Krankheit. D.h sie müssen ofters eine Blutwerte messen und ihm mit Insulin versorgen.
    Die Frau K hat sich bis jetzt immer fast alleine um die Kinder gekümert.
    Die Großeltern von dem Mann wohnen direkt am Haus neben dran. Sie haben sich immer bei der Erziehung der Kinder mitgemischt.


    Die Mutter war bis jetzt immer für die Kinder da. Der kleine musste sogar zwischen dem Ehepaar übernachten, damit sie ihm Abend seine Zuckerwerte messen kann.
    Dies hat zu tragen, dass der Mann auch unglücklich war und auf der Suche nach Sportarten und Frau war.


    Es ist eine Hollywoodreife-geschichte. Er hat dann mich an einem Abend angerufen und teilte mir, dass sie sich scheiden lassen. Frau K wusste von nix.. Er hat das ganze mit seiner Mutter besprochen.


    Ich habe versucht ihm zu überzeugen, jedoch immer wo er dann bei seinen Eltern war, hat er direkt seine Meinung geändert.


    An einem Abend eskalierte die Station, dass er die Kinder zu den Großeltern genommen hat und mich angerufen hat, dass ich die Frau zu mir 150 km entfernt abholen sollte. Ein kurzer Abstand. Ich kannte mich mit der Rechtslage nicht aus.


    Es hat sich heruasgestellt,als sie bei uns in einer großen Stadt war, dass Frau K mit der Sitaution so überfordert war und Angst hatte, dass Sie die Kinder von ihr für immer weg sind. Sie hat sich von dem kleinen Johness Insulin gespritzt und dann kam zu sich und hat dann wieder gegessen. Ich war an dem Abend da.


    Am nächsten Tag rufte mich Herr K an, weil sie ihm davon berichtet hat und erklärte mir. Entweder übernehmen wir was. Wir weisen sie freiwillig ein oder er wird sie anweisen lassen. Sie war dann freiwillige in der Psysschatrie in Frankfurt. Sie hatte keine Medikamente genommen und die Ärtzte haben ihr emfpohlen sogar Anzeige gegen den Mann zu machen. Sie hat aber nichts gemacht.


    Sie wollte die Kinder sehen durfte aber nicht. Sie dürfte sogar nicht mal zur Kommunion von Ihrem Eltern Sohn kommen. Weil der Mann uns seine Schwester die Anwältin erst den Bericht vom Klikink sehen wollte, dass sie gesund. Sie hat mitlerweile den Bericht.


    Sie war bei einem frühren Zeitpunkt sogar die Hauptperson bei einer Klage gegen einer Krankenkasse, damit die Kasse mehr im Fall des kleinen Sohns übernimmt.


    Er hat sie sozusagen aus der Wohnung entsorgt mit Paar Ikea Tüten. Ohne eigenes Konto. Ohne Geld und gar nicht.


    Ich habe dann FRau K. geholfen eigene Wohnung in der Nähe von den Kinder zu bekommen. Nebenort-. 18 km entfernt


    Wir haben uns beraten lassen und kamen zum Entschluss, dass es ohne Anwalt nicht geht. Wir haben dann eine Anwältin eingeschaltet und dann dürfte Frau K die Kinder alle 2 Wochen am Wochenende haben und am Montag nach mittag.


    Der Eltere Sohn T mag sein Vater. Er wollte am Anfang die ganze Zeit bei ihm bleiben. die 2 Jüngerin. M 8 JAhre und A 5 Jahre hängen total an Ihrer Mutter.


    Sie werden sogar Abends von der Oma eingesperrt wenn Sie nach der Muter fragen.


    Der Vater arbeitet beim Roten Kreuz. Er hat sichten-dienst. Er kann sich nicht selbst um die Kinder immer kümmern.


    Es kam dann irgendwann zu einer Verhandlung im Gericht. Dann wurde eine Gutachterin bestellt. Das ganze ging 6 Monate lang.


    Das Ergebnis des Berichtes besagt, dass beide Eltern die Kinder erziehen konnte. JEdoch empfehlt die Gutachterin, dass die Kinder bei dem Vater bleiben. Wichtige Grunde werden hier nicht genannt. Außer, dass Sie ein großes Haus haben und Ihre Hasen neben dran haben.


    Die Gutachterin hat der Frau K nur Fragen gestellt und nicht wirklich Ihre Geschichte genau gehört.
    Sie machen auf jeden Fall Schwerpunkt drauf, dass der Kindergarten mit der Krankheit vom kleinen Kind klar kommt. Sie hat auch nicht gefragt, wie es im anderen Ort aussieht.


    Es ist aber so, dass im neuen Ort von Frau K die Kindergärten sogar besser ausgestattet als im kleinen Dorf .der Kindergarten betreut bereits Kinder, die diese Krankheit haben.
    Die Großmutter kennt sich immer noch nicht mit der Krankheit vom kleinen aus und muss den Vater bei jeder Kleinlichkeit laut Kinder anrufen.


    Zum anderen schreibt die Gutachterin, dass die Tochter 8 Jahre indirekt eingedeutet hat, dass ihr gut geht.
    Sie sagt die ganzen Zeit als sie bei Mamma ist, dass sie gerne bei Mama bleiben.
    Ich habe sie sogar gefragt, was sie sich zu Weihnachten wünschte. Sie antwortete mir: Mama.
    Der kleine Sohn hängt auch total an seiner Mutter.


    Die Kinder dürfen keine Bilder von Ihrer Mutter in der Wohnung haben.


    Ich weis nicht wie wichtig diese Hasen und die Tiere für die Kinder sind. Sie sind aber seit dem Frau K ausgezogen sind, von allen Kinderaktivitäten abgemeldet. Sie machen kein sport mehr. Gehen nicht mehr schwimmen,. Wenn schon, dann mit Frau F
    Der Vater hat keine Zeit dafür.


    Mittlerweile ist eine Freundin von dem Mann bei ihm in die Wohnung eingezogen. Die Kinder können sie nicht ertragen. Der Älter sohn hat auch seine Meinung geändert und möchte jetzt nicht mehr bei Papa bleiben. Die Frau ist geschieden und hat 2 Kinder.


    Jedoch haben wir erfahren, dass das Ergebniss von diesem Gutachten die Entscheidung im Gericht beeinflusst.. Die Gutachterin hat sich leider nur die Gesichte von einer Seite gesehen. Frau K hat nie ein böses Wort über die Oma und Mann gelestert, wie sie über sie.


    Eigentlich geht es dem mann darum, dass die Frau arbeiten gehen muss und Unterhalt bezahlt, damit die Oma die Kinder. Stolz der Familie behalten muss.


    Die Schwester von ihm ist eine bekannte Anwältin in der Gegend uns scheint einen Einfluss auf der Entscheidung gespielt zu haben.


    Wieso wird hier nicht der Wunsch der Kinder berücksichtigt. Wieso muss man einer Frau Ihre Kinder wegnehmen. Bitte helfen Sie uns. Die Gesichte ist noch viel Schimmer als ich hier beschreiben kann.


    Es wurde jetzt ein Termin für die Entscheidung des Gerichtes genannt. Es ist der mitte FEbruar .Vielleicht hätten Sie eine Idee, wie man hier was ändern kann.


    Frau K erklärte mir gestern, dass Sie damit einverstanden ist, dass ich mich hier informiern lassen soll


    Ich freue mich von Ihnen bald zu hören und verbleibe.


    Mit freundlichen Grüßen


    Herr b

  • Schwer zu sagen. Es ist sehr offensichtlich, dass Du hier - sehr emotional - die Seite der Mama vertreten willst. Die Gegenseite wird vieles sicher - ebenso emotional - anders sehen.


    Es ist leider eine unbestreitbare Tatsache, dass viele Kinder nach einer Trennung der Eltern und der Unvernunft derer sehr leiden müssen, dass viel Streit über ihre Köpfe und mangelnder Berücksichtigung der Kinderinteressen ausgetragen wird. In manchen Fällen kann ein Gerichtsurteil dem ein Ende setzen, aber bei so gegensätzlichen Interessen bleibt dabei ein Elternteil auf der Strecke. Es gibt eben immer zwei Eltern für jedes Kind. So lange nicht beide Eltern zur Vernunft kommen und Wege suchen, ihre Kinder optimal zu versorgen und dabei ihre eigenen Interessen in den Hintergrund stellen, wird das eine Streiterei ohne Ende zu lasten der Kinder. Für jemanden wie Dich, der da außen steht und helfen will, ist das tragisch. Aber letzten Endes sind es Familienangelegenheiten, die das Elternpaar mit den Kindern selbst ausfechten müssen, notfalls vor Gericht. Die Rechnung bekommen sie dann am Ende, wenn die Kinder mal erwachsen sind und ihre Eltern fragen, werden, was sie sich dabei gedacht haben ...


    Im Fall hier haben wir es wohl mit einer Mutter zu tun, die nach einem Suizidversuch in der Psychiatrischen Klinik gelandet ist. Da schauen Gerichte und Jugendamt schon sehr genau hin, was dem Grunde nach ja auch richtig ist. Du kannst da wenig ausrichten, außer Deine Eindrücke bei der Gerichtsverhandlung vorzutragen, wenn Du danach befragt wirst.


    Mehr wüßte ich da jetzt nicht. Es ist ja nicht so, dass das Kindeswohl bei einem der Eltern gefährdet wäre.

  • Hi,


    bitte gewöhn dir an, dich auf das Wesentliche zu konzentrieren. 3/4 dieses Sachverhaltes ist für die Einschätzung der Situation überflüssig. Und das macht die Anfrage nicht gerade übersichtlich. Ich versuche mal, das herauszuarbeiten, was wesentlich ist.


    Vorab: Männer und Frauen sind in Deutschland gleichberechtigt. Die eine Frage kann auch sein, wieso man einem Mann die Kinder wegnehmen sollte. Es geht hier nicht um das "Elternwohl", sondern ausschliesslich um das Kindeswohl. Und Fakt ist, dass die Mutter ausgezogen ist, nicht der Vater.


    Ein wesentlicher Gesichtspunkt ist in Deutschland die Kontinuität der Erziehung/des Verbleibs der Kinder. Und die liegt hier nun mal beim Kindsvater, der sich innerhalb des Familienverbundes offensichtlich gut um die Kinder kümmern kann, d.h. er bringt Beruf und Kinder gut unter einen Hut. Wie die Mutter das schaffen will, ganz alleine, dazu sind hier keine Gedanken entwickelt, und das wäre wichtig gewesen.


    Fakt ist weiter, dass die Kinder in dem Alter letztlich nicht abschätzen können, welcher Wohnort am ehesten ihren Verhältnissen entspricht. Natürlich ist das Umgangselternteil immer recht verlockend. Da wird kein Alltag gelebt, da wird verwöhnt (ist ja auch gut so), das böse Erwachen kommt dann häufig bei einem Wechsel. Abgesehen davon wird eines immer wieder verkannt. Kinder wollen artig sein. Sie wollen beiden Elternteilen gefallen. Kinder erzählen den Elternteilen jeweils das, was deren Erwartungshaltung entspricht. Und das kann beim Vater durchaus anders sein als bei der Mutter. Eigentlich filtern das die Gutachter raus. Ich sehe hier im Augenblick keinen Grund, warum die Kinder nicht im Familienverbund beim Vater bleiben sollten.


    Noch ein Wort zum Kindesunterhalt. Wir sehen es als selbstverständlich an, dass Väter für ihre Kinder zahlen, wenn diese bei der Mutter leben. Wieso soll das umgekehrt nicht funktionieren? Es sollte selbstverständlich sein, dass das Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, so, wie es das Gesetz vorsieht, seinen Anteil, also den finanziellen, leistet. Kinder sind nun mal teuer. Ich hoffe im Interesse der Mutter, dass sie diese ihre Verpflichtung auch erfüllt. Denn Verantwortungslosigkeit, das sehen Gerichte gar nicht gerne.


    Kinder haben ca. 14 Wochen Urlaub im Jahr. Ich würde mich drauf konzentrieren, sie in dieser Zeit viel bei mir zu haben. Und - ich würde darauf achten, dass die Kinder eben in keine mentale Zwickmühle kommen. Also nicht unter Druck setzen hinsichtlich des ständigen Aufenthaltes.


    Das Gerichtsverfahren scheint abgeschlossen zu sein. Es steht ja nur noch der Verkündungstermin aus. Da ist jetzt abzuwarten, wie das Gericht entscheidet, dann sind die Gründe zu studieren. Anschliessend sollte ein Fachmann entscheiden, ob es sich lohnt, vor das Oberlandesgericht zu gehen, oder aber, ob man sich derzeit nicht auf vernünftigen Umgang konzentrieren sollte.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    danke für euere Meindung.


    Kann eigentlich aber die Frau in diesem Fall nicht klagen, dass Sie zurück in Ihre Wohnung gehen darf? Bis zu Scheidung hat sie auf die Kinder fast immer alleine aufgepasst, da der Vater immer arbeiten musste.


    DIe WOhnung ist eine gemeinsame WOhnung, die in der Ehe über ein Kredit gekauft worden ist.


    Gibt es die Möglichkeit dieses Gutachten zu widersprechen, da die Lage nach Einzug der neuen Freundin vom Mann mit Ihren 2 Kinder auch für die Kinder sich geändert hat?


    Danke für eure Antworten
    Liebe Grr

  • Naja, im Grunde ist es ihr Zuhause, niemand kann ihr den Zugang verwehren, sofern ihr das nicht gerichtlich oder seitens des Jugendamts verboten worden ist. Aber ob das direkt neben dem Haus der verfeindeten Großeltern eine gute Idee ist ... ?


    Vorausgesetzt, dass sie laut Grundbucheintrag zu 50% Miteigentümerin ist, hat sie gegenüber ihrem Noch-Mann Anspruch auf Nutzungsentschädigung oder aber kann bei der Berechnung des Trennungs-/Geschiedenenunterhalts einen Wohnvorteil von 50% der ortsüblich erzielbaren Miete beanspruchen. Andererseits muss sie sich natürlich auch an der Abtragung des Kredits für das Wohneigentum zu 50% beteiligen.


    Man kann Gutachten durch ein Gegengutachten widersprechen.

  • @ thz: das Jugendamt kann nichts verbieten. Man kann auch keinem Gutachten durch Gegengutachten widersprechen. Gegengutachten sind in unserem Rechtssystem nicht vorgesehen.


    Nun zu Alexander. Die Mutter wohnt in einem anderen Ort. Der Wohnsitz "eheliche Wohnung" ist aufgegeben. Da kann sie nicht mehr zurück, es sei denn, sie beantragt die Zuweisung zur vormals ehelichen Wohnung zur alleinigen Nutzung. Aber auch das ist aussichtslos, wenn sie länger als 6 Monate nicht mehr dort lebt. Und das scheint nach dem Zeitablauf, wie du ihn schilderst, der Fall zu sein.


    Und, der Drops in 1. Instanz ist doch gelutscht. Verkündungstermin ist im Februar. Da passiert nichts mehr, gar nichts. Auf den weiteren möglichen Weg hatte ich hingewiesen.


    Herzlichst


    TK

  • Doch kann es. Allerdings ist die Frage, was die Konsequenzen sind, wenn man sich nicht danach richtet. Und natürlich kann jeder vor Gericht soviel Gutachten für seine Sache vorlegen, wie er lustig ist, und die werden denen der Gegenseite schon widersprechen.


    Ansonsten pflichte ich TK bei. Abgesehen davon ist es vermutlich klüger, sie nutzt den finanziellen Vorteil aus der gemeinsamen Wohnung, so sie einen hat, dazu andernorts unterzukommen.

  • Natürlich kann das Jugendamt was verbieten. Auch, dass kleine grüne Männchen vom Mars hier landen. Ich kann Frau Märkel verbieten, mit Herrn Kohl zu telefonieren. Alles geht, ist nur völlig irrelevant. Und natürlich kann ich bei Gericht vorlegen, was immer ich will. Nur, das Gericht wird es nicht berücksichtigen. Das ist prozessual so vorgesehen. Ein weiteres Gutachten ist nur eine Meinungsäusserung, mehr nicht. Nochmals "Gegengutachten" gibt es nicht. Wenn Zweifel seitens des Gerichts in dieser Instanz an dem Gutachten bestehen, wird es eine ergänzende Stellungnahme einfordern. Das ist offensichtlich nicht geschehen, die mündliche Verhandlung incl. Antragstellung ist doch längst vorbei. Wir haben jetzt noch den VT, und das wars. Mehr geht nach Beweisaufnahme und Antragstellung nicht mehr.


    Und, die Frau lebt doch längst in einer eigenen Wohnung, die ganze Sache ist länger als 6 Monate her. Damit entfällt auch die Zuweisung der vormals ehelichen Wohnung zur alleinigen Nutzung.


    Herzlichst


    TK