Verbleib des Kindes nach Tod der Mutter

  • Hallo,
    mich würde folgendes interessieren:
    Mein Lebenspartner hat die Vaterschaft unseres Kindes anerkannt, jedoch haben wir kein gemeinsames Sorgerecht.
    Wir leben derzeit noch im Ausland, ich werde mit unserer Tochter aus versch. Gründen noch dieses Jahr nach Deutschland zurück kehren.
    Mein Lebenspartner kann bedingt durch seine Arbeit noch nicht mitkommen.
    Frage, falls mir etwas zustösst, wird sich mein Lebenspartner um unsere Tochter kümmern.
    Kann ich aber als Mutter veranlassen, dass mein Lebenspartner unser Kind in Deutschland aufwachsen lässt, dass es nicht zurück ins Ausland muss?

  • Keine Ahnung. Aber vorstellen kann ich es mir nicht so wirklich. Letzten Endes ist dein Mann nach Deinem Tod frei in seiner Lebensgestaltung, und wenn ihm die Sorge um die gemeinsame Tochter anvertraut wird, dann obliegt es ihm, wie und wo er sie aufzieht, nehme ich an. Ich schätze, er bekommt dann auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.


    Wenn Du Bedenken hast, dass Dein Mann nicht in der Lage sein sollte, Eure Tochter nach Deinem möglichen Tod aufzuziehen, dann müsstest Du vermutlich auf dem Weg über das Jugendamt oder Familiengericht erwirken, dass er das Sorgerecht nie bekommen kann, auch nach Deinem Tod nicht ("Sorgerechtsverfügung", googel mal danach). Aber ich bezweifele, dass allein die Tatsache, dass er mit ihr ins Ausland gehen würde, dafür ausreicht, ins Besondere, wenn er das Sorgerecht beansprucht. Kommt aber vielleicht auch auf das Ausland an. Wenn er sie nach Arabien verschleppen würde sähe es möglicherweise anders aus, als handelt es sich um einen Staat innerhalb Europas oder anderen an westlichen Wertvorstellungen orientierten Staaten. Das Gericht wird untersuchen, ob das Kindeswohl gefährdet werden würde.


    Möglicherweise bieten sich ja auch noch andere Personen für die Sorge an, vermutlich ist es sinnvoll, einen geeigneten und bereitwilligen Ersatzvormund zu benennen. . Und wenn die Tochter alt genug ist, kann sie ja auch selbst bestimmen, bei wem sie leben möchte, sofern die andere Person das auch wünscht. Zumindest ist es so bei getrennten Eltern, da können die Kinder ab 12 entscheiden, bei welchem Elternteil sie leben wollen, vorausgesetzt dass beide das Sorgerecht haben. Vielleicht ist es ja hier ähnlich.


    Ruf doch einfach mal beim Jugendamt an und frag. Vielleicht kann man Dir da fundiert weiterhelfen.

  • Hi,


    wenn immer ein Elternteil stirbt, welches das alleinige Sorgerecht hat, wird das Familiengericht eingeschaltet. Der Familienrichter entscheidet dann, wer das Sorgerecht bekommt, oder aber Teile des Sorgerechts zugesprochen bekommt. Mit Vormundschaft hat das zunächst einmal gar nichts zu tun. Du kannst quasi schriftlich Empfehlungen abgeben bzw. hinterlegen. Halten muss sich an deine Empfehlungen niemand, insbesondere nicht das Gericht. Ist allerdings eine Erleichterung bei der Entscheidung, wenn so was vorliegt und auch gut begründet ist. Aber, mehr als Wünsche aussprechen, das kannst du nicht. Und - der juristische Vater, hier dein Lebensgefährte, hat natürlich Vorrang, ehe eine andere Entscheidung getroffen wird, wird er berücksichtigt.


    Herzlichst


    TK