Urlaub in die USA

  • Hallo,
    ich bin seit 8 Jahren geschieden. Wir haben gemeinsames Sorgerecht, ich aber das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Mein EX hat bereits zweimal per Gericht versucht unsere Tochter zu sich zu holen. Jetzt will er mit ihr in die USA verreisen. Er besitzt die amerk. Staatsbürgerschaft. Ich habe Angst. Muss ich zustimmen? Welche Sicherheiten könnte ich fordern?

  • Hi,


    es ist immer sehr schwer, in so Fällen einen Rat zu geben. Einerseits freut man sich ja für sein Kind, wenn es einen tollen Urlaub macht. Andererseits will man natürlich sicher sein, dass das Kind auch wieder zurückkommt. Ganz klar. Wie nun absichern? Spricht denn was dafür, dass er mit dem Kind drüben bleibt? Da gibt es nämlich kein ALG II, das Leben ist also viel härter als bei uns. Da musst du abwägen. Wie alt ist denn das Kind? Könnte es sich drüben im Notfall alleine helfen?


    Herzlichst


    TK

  • Wir haben ein Pflegekind, wenn wir mit dem ins Ausland reisen wollen, benötigen wir die Zustimmung und Unterschrift der leiblichen Mutter. Ich vermute also, dass Dein Ex dementsprechend Deine Zustimmung benötigt, um mit Eurer Tochter in die USA zu verreisen. Und lass Dir doch das Rückflugticket zeigen.


    Was möchte denn die Tochter? Glaubst Du, der Ex würde sie gegen ihren Willen in den USA behalten wollen?

  • Hi,


    das ist doch ein ganz anderer Fall. Hier hat der Vater das (Mit)-Sorgerecht. Und die USA haben 50 verschiedene "Familienrechte." Da empfinde ich es als sehr leichtsinnig, hier so zu raten. Zumal man ein Rückflugticket ja auch stornieren kann. Wenn der Kindsvater nicht in einer großen Organisation wie der Army arbeitet, die inzwischen quasi die Rückführung der Kinder auch mit wirksamer ID-Card garantiert, würde ich bei den vagen Angaben das Kind nicht mitgeben.


    Herzlichst


    TK

  • Antworten immer nach besten Wissen und Gewissen, unter Auschluß jeglicher Gewährleistung. So steht es in den Forenregeln. Und es steht ja dabei, dass ich es lediglich vermute.


    Aber Du bist herzlich eingeladen, mir zuvorzukommen. Aber erfahrungsgemäß stellst Du ja lieber Dinge richtig. ;)

  • Hi,


    ab und zu muss ich auch mal arbeiten. Und jeder, wirklich jeder kann gerne antworten, ohne dass ich etwas dazu schreibe. Nur, wenn etwas jemanden in die Irre führen könnte (und das kommt bei dir leider öfters vor) sehe ich mich verpflichtet zu helfen/zu korrigieren. Mit einer Lust am Richtigstellen hat das nicht mal ansatzweise was zu tun.


    Herzlichst


    TK