Wer zahlt was?

  • Kind 17 Jahre alt lebt bei mir und Kind 21, besucht noch die Schule lebt bei der Mutter. Die arbeitet Teilzeit. Wer zahlt wem den Unterhalt. Erhalte ich von der Mutter für meinen Sohn Unterhalt? und zählt das andere Kind extra? Kann das Kind was 21 ist, Unterhalt von mir verlangen? Oder bekommt jeder gar keinen Unterhalt von dem anderen. Ich habe einen Verdienst von ca. 2500,00 und die Mutter von 1100,00 Euro.


    Vielen Dank Sascha

  • Wenn das 17-jährige Kind bei Dir lebt, ist die Mutter unterhaltspflichtig abhängig in Höhe Ihres Einkommens. Von den 1100 Euro kann sie 5% für arbeitsbedingte Aufwändungen abziehen, dann bleiben 1045 übrig, das ist unter dem Eigenbehalt von 1080 Euro, also muss sie nichts zahlen. Da muss man nicht groß in irgendwelche Tabellen gucken.


    Für den/die 21-jährige gilt, dass Ihr nur unterhaltspflichtig seid, wenn sich das Kind noch in Ausbildung befindet. Dann hat es Anspruch auf aktuell 670 Euro gegen Euch beide. Davon ab gehen Kindergeld und Einkommen aus der Ausbildung (Bafög, Ausbildungsvergütungen usw.) und andere Einkommen des Kindes. Der Rest wird aufgeteilt nach Euren Einkommen*. Die Ansprüche muss das Kind gegen Euch geltend machen. Wieviel die Mutter von dem Kind verlangen kann, dass es bei Ihr lebt, weiß ich allerdings auch nicht.



    ----------------
    * Nachtrag: Wobei bei der Mutter ja ohnehin nichts zu holen ist. Wenn sie schon den Unterhalt für ihr höher privilegiertes, minderjähriges Kind nicht bestreiten kann, wird da für das erwachsene Kind schon gar nichts drin sein, außer, dass es bei ihr leben kann. Ich weiß nicht, ob Du dann als Vater den vollen Satz allein zahlen musst.

  • Guten Abend!


    Zitat

    Dann hat es Anspruch auf aktuell 670 Euro gegen Euch beide.


    Das muss ich berichtigen.


    Der Pauschalsatz wird nur auf Kinder angewendet, wenn sie einen eigenen Hausstand haben. Lebt das Kind noch bei einem Elternteil, gilt die DDT. Da die KM hier nicht leistungsfähig ist und unter dem Selbstbehalt ggü. eines nicht privilegierten Kindes verdient, fällt ihr Einkommen aus der Berechnung heraus. Der Bedarf des 21jährigen bemisst sich dann nur nach dem Einkommen des KV. Bei dem genannten Einkommen wären das 396€ nach Abzug des vollen Kindergeldes.


    Die KM schuldet dem 17jährigen Kind Barunterhalt. Da das minderjährige Kind noch privilegiert ist, kann die KM sich nicht auf der Halbtagsstelle ausruhen. Ihr Einkommen wäre auf Vollzeit hoch zu rechnen. Damit schuldet sie den Mindestunterhalt von 348€ nach Abzug des hälftigen Kindergeldes.


    LG chico

  • Hallo,


    die Kreditbelastung ist dem Kindesunterhalt nachrangig anzusehen. Das muss sie dann aus ihrem Selbstbehalt leisten.


    @ TK


    stimmt, das sind jetzt 735€, oder?


    Dann muss ich auch die Bedarf der Kindes berichtigen. Mindestunterhalt für das 17jährige Kind 355€ und Bedarf des 21jährigen 404€.


    Die DDT 2016 habe ich noch nicht verinnerlicht.


    LG chico