Fragen zum KU/DDT und Mangelfall

  • Hallo zusammen. Kann mir einer helfen? Habe einige Fragen:


    1. Ist die DDT ein festes Gesetz oder nur eine Richtlinie?
    2. Kann eine Unterhaltsurkunde auch geändert werden? Ich zahle schon jahrelang den vollen KU(mache ich auch gerne), bin allerdings weit unter meinen Selbstbehalt(1080,-) Ist dieses auf Dauer rechtens?
    3. Ich bin durch die Unterhaltsurkunde schon zum Aufstocker geworden beim Jobcenter(weil die Zahlung bei der Berechnung vom Einkommen abgezogen wird; allerdings nicht immer einfach beim JC). Habe auch kein Geld für Bewerbungen. JC meint ich soll gegen die Unterhaltsurkunde(100%) klagen. Ist das so einfach?
    4. Sollte ich eine genaue Berechnung durchführen lassen? Beim Jugendamt oder Rechtsanwalt?
    5. Beim Mangelfall springt immer die Unterhaltsvorschusskasse ein? Wenn ich es zurück zahlen muß, wie soll das den klappen? Habe ja jetzt schon kein Geld!


    Viele Liebe Grüße und hoffe es weiß einer Rat

  • Die DDT sind Richtlinien. An die wird sich in der Regel gehalten, aber Gerichte können in Einzelfällen auch anders urteilen.


    In Einvernehmen oder per Gericht kann die Unterhaltsurkunde auch geändert werden, wenn sich gravierende Änderungen ergeben haben.


    Dein Selbstbehalt steht Dir zu, soviel ich weiß. Mehr Unterhalt musst Du nicht zahlen.


    Bewerbungen per eMail kosten nicht mehr als Dein Forenbeitrag hier. Nichts.


    Du kannst Die Berechnung selbst auch machen, aber auch (kostenpflichtig) per Rechtsanwalt. Das Jugendamt macht die, wenn die Unterhaltsberechtigte beim Jugendamt Beistandschaft beantragt.


    Die Unterhaltsvorschusskasse zahlt max. 72 Monate und nur bis zum 12. Lebensjahr des unterhaltsberechtigten Kindes. Du musst zurückzahlen, wenn Du leistungsfähig bist.

  • Hi,


    das Jugendamt ist Interessenvertreter des Kindes. Wenn es um Herabsetzung des Unterhaltes geht, also die falsche Adresse. Anwalt wäre dann zum Rechnen angesagt. Geht eventuell über Beratungsschein vom Amtsgericht.


    Und das mit den Bewerbungen, ganz ehrlich, kapiere ich nicht. Eine vernünftige Mappe erstellen, einscannen, und raus jubeln. Mindestens eine am Tag. Das erwarten auch die Familiengerichte, ehe sie die Unterhaltsverpflichtung herab setzen.


    Unterhaltsvorschuss ist im Prinzip ein Darlehen, wie ja schon die Bezeichnung klar macht. Es wird etwas vorgeschossen. Wird maximal 72 Monate bezahlt oder bis der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, wieder verheiratet ist. Der Betrag ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle, es ist der geringste. Allerdings ist davon noch das Kindergeld in Abzug zu bringen.


    Herzlichst


    TK

  • Danke für die Antworten.


    Mit den Bewerbungen ist mir schon klar, allerdings bekommen Unterhaltspflichtige auch grundsätzlich wenig Unterstützung. Ich habe eine Vollzeitstelle und muß aufstocken weil ich KU zahle. Das Jobcenter möchte gerne einen anderen Weg mit mir "gestalten". Leider bin ich kein Akademiker und habe Steuerklasse 1. Ich finde max. nur Jobs bis 1700,- Brutto, mir wäre auch ein Gehalt von 3000,- lieber.
    Mein jetziger Arbeitgeber möchte nicht das ich mich woanders bewerbe. Ich habe persönlich den Eindruck, Familienrecht und Sozialrecht passt bei mir nicht. Mache ich schon jahrelang mit, habe mich aber auch noch nicht anwaltlich beraten lassen(weil ich es aus liebe zum Kind nicht will).
    Muß ich aber wohl demnächst machen.


    Was würde so eine Beratung bzw. Berechnung kosten beim Anwalt ? Hat jemand Erfahrung?


    Grüße an alle

  • Hallo,


    anwaltliche Erstberatung kostet etwa 190€ plus MwSt. Eventuell hast Du Anrecht auf einen Betratungsscxhein. Vielleicht mal EK-Nachweise einpacken und beim Amtsgericht nachfragen.


    Darf ich mal fragen, warum Du keine besser bezahlten Jobs findest? Hast Du keine Ausbildung gemacht?


    LG chico

  • Also, Anwalt macht eigentlich nur Sinn, wenn Du klagen musst oder willst. Ihr könnt es ja auch einvernehmlich regeln. Das ist die billigste und einfachste Lösung. Ausrechnen kannst Du Dir Deine Unterhaltspflicht ja selbst. Dann gehst Du mit Deinen Berechnungen zur KM und redet drüber. Bis jetzt hast Du ja anscheinend über Deine Pflicht gezahlt. Vielleicht findet sich ja ein Kompromiss. Wenn nicht, zahlst Du eben nur das, was Du laut Deiner Berechnung zahlen musst und dann kann sie ja den Klageweg beschreiten, dann wird die Unterhaltspflicht vom Gericht geregelt.


    Naja, leider ist es so, dass in manchen Bereichen die Bezahlung eben einfach schlecht ist, Senioren-, Behinderten-, Kinderpflege, allgemein Sozialbereich gibt es wenig Lohn für viel Arbeit. Das ist ein gesellschaftliches Problem, da kann den Arbeitnehmern nur dankbar sein, dass sie es dennoch machen, manchmal sogar zu Lasten ihrer ganzen Familie. In so fern ist es ja gut, wenn es die Möglichkeit des Aufstockens gibt.

  • @ Chico: Ausbildung gemacht vor über 20 Jahren als Radiotechniker(habe wirklich Radios und Videorekorder repariert), war aber über 15 Jahre(und bin aktuell) Lager und Logistik.
    Im "alten" Beruf keine Chance, und bei der Logistik meistens nur Zeitarbeit. Durch Schichtdienst bin ich auch wenig flexibel.


    Die Mutter meines Kindes lehnt jeden Kontakt ab, ich war schon beim Jugendamt. Aber kein Erfolg. Wenn einer nicht will, dann ist man Chancenlos. Übergabe vom Kind "läuft" nur über dritte Personen ab.


    Für mich mittlerweile ein sehr "Großes" Problem was einige Unterhaltspflichtige haben in der Gesellschaft bzw. auch in der Wirtschaft. Nicht das ich falsch verstanden werde, mein Kind kann 10.000,-€ haben im Monat. Aber wo soll das Geld denn eigentlich herkommen? Arbeiten und Geld verdienen klappt ja schon bei vielen "Alleinstehenden ohne Kind" nicht. Mein Sachbearbeiter meinte erst ab 2000,- Brutto falle ich weg beim Aufstocken! Waren so die Gesetze gedacht im Familienrecht?

  • Ich habe einen Freund, der ist auch Lagerist. Jahrelang hat er sich herumgequält mit Überstunden, schlechter Bezahlung und einem gruseligen Chef. Irgendwann hat er gewechselt und ist nun in einer anderen Firma Lagerleiter, verdient wesentlich mehr, hat mehr Verantwortung muss weniger Stunden machen und hat einen netten Chef.


    Man weiß nie, wohin einen das Leben so spült.


    Also gib die Hoffnung nicht auf. Halte Ausschau nach einem besseren Job. Vielleicht auch nach besserer Qualifikation. Einen anderen Weg zu mehr Geld zu kommen, sehe ich nicht. Darauf zu warten, dass die Gesetze zum Kindesunterhalt so verändert werden, dass jeder einfach genug zum Leben hat, wird Dir nicht weiterhelfen. Jedenfalls nicht in diesem Leben. Die Alternative ist nur, Dich mit dem arrangieren, was Du hast, wenn Du keine größere Erbschaft zu erwarten hast. Leider.

  • Hi,


    ja, was erwartest du denn noch vom Staat? Er kommt schon teilweise für dein Kind durch die Autstockung auf. Das Kindergeld ist die steuerliche Entlastung. Auch so gedacht. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern (auch EU), muss seit dem 2. Weltkrieg kein Schulgeld mehr gezahlt werden für weiterführende Schulen. Jeder, wirklich jeder Kindergartenplatz wird mit monatlich merheren Hundert Euronen vom Staat gesponsert. Im Mangelfall springt der Staat für Klassenfahrten, u.s.w. ein. Wenn das Kind behindert ist, wird es auf Staatskosten mit dem Taxi in die Schule gebracht, es gibt die Möglichkeit, 1:1 (pro Kind also eine Fachkraft) das Kind durch die Schule zu begleiten. Tagesmütter werden finanziert. Und was noch alles. Da ist Jammern nun wirklich fehl am Platze.


    Wenn du es nicht schaffst, in deinem angelernten Beruf zu arbeiten, dich nicht weiterbildest, dich nicht bewirbst, weil der Chef es nicht will, was hat das mit dem Kind zu tun? Und das Akademiker mehr verdienen, wo kommt denn das Märchen her? In ganz wenigen Berufen, ja. Aber das ist doch die Ausnahme. Sozialarbeiter sind Akademiker! Es gibt Erhebungen (eine geht mir hoffentlich in den nächsten Tagen zu), aus denen hervorgeht, dass eine vernünftige Lehre, mit Abschluss, Verdienstbeginn mit 21, den jungen Menschen schon mit 30 Jahren wesentlich weiter gebracht hat, finanziell, als den Akademiker. Das holt der Akademiker in der Regel nicht mehr ein.


    Also nicht unqualifiziert jammern. In der realen Welt aufschlagen, entweder mit dem zufrieden sein, was man hat, oder aber an sich arbeiten.


    Herzlichst


    TK

  • @ TK:
    Ich möchte den Staat überhaupt gar nicht zu Last "fallen". Dies ist und war noch nie mein Bestreben. Leider bleibt mir aber nichts anderes übrig.
    Ich jammer auch nicht, es geht mir nur grundsätzlich um "merkwürdige" Gesetze.


    Ich habe in den letzten Monaten des öfteren diese Meinung auch beim Jobcenter mitbekommen. Die JC haben mit dem Familienrecht grundsätzlich ein Problem. Ich bin oft dort wegen anderen Jobs oder Umschulung/Weiterbildung. Ich mache schon was ich kann. Trotzdem stelle ich mir persönliche einige Fragen. Ich zahle auch gerne für mein Kind(habe mich für die Unterhaltsurkunde schon verschuldet). Trotzdem verstehe ich nicht so richtig den Sinn einer Düsseldorfer Tabelle. Habe mal ein Interview einer Anwältin dazu auch gehört(Das was ich noch im Kopf habe): "Früher haben sich Väter ihr Gehalt klein rechnen lassen. Heutzutage durch Hartz4,Leiharbeit und Zeitarbeit haben wir ein großes Einnahmeproblem".
    Wäre es nicht besser einen festen Prozentsatz vom Einkommen als KU zu beziffern statt einen festen Betrag bei der DDT?
    Ist mir schon klar, ich(und wohl alle hier, nicht bös gemeint) können nichts ändern.


    Grüße an alle

  • Hi,


    es ist ja ein Prozentsatz des Einkommens, der hier benannt ist. Nur, er ist nicht fest, weil eben die Bedürfnisse unterschiedlich sind. Die des Zahlers (berufsbedingte Aufwendungen, Versicherungen), die des Kindes (behindert, wie weit weg wohnend zur nächsten Schule, u.s.w.). Und nur, weil du es nicht schaffst, eine Abänderung des Titels anzuleiern, kannst du doch nicht das ganze System verteufeln.


    Das Jobcenter hat mit dem Familienrecht ein Problem, weil die keine Ahnung haben, nicht entsprechend ausgebildet sind. Z.B., dass die dir den Kindesunterhalt zahlen, das ist ein Unding und nicht im Gesetz vorgesehen. Die Reihenfolge ist wie folgt: wenn du nicht zahlen kannst, dann ist erst einmal die Mutter dran. Oder für 72 Monate die Unterhaltsvorschusskasse. Wenn beides nicht funktioniert, dann das Job-Center in einer Kombi aus Geldzahlung und Übernahme von Teilen der KDU, einmal im Jahr (in einigen Ländern gesplittet) 100 € für Ausgaben für die Schule, eventuell gratis Nachmittagsbetreuung für das Kind, gratis Kindergarten und vieles mehr.


    Was du da machst ist also absoluter Blödsinn, und, wenn im Rahmen einer internen Überprüfung raus kommt, dass die dir Sachen zahlen, die so nicht vorgesehen sind, kann es durchaus sein, dass du einen Rückforderungsbescheid bekommst. Also, bring deinen Landen in Ordnung!


    Herzlichst


    TK

  • Info: Wurde schon bei mir alles überprüft und es ist im "Grünen Bereich".
    Stand: SGB II: § 11 B Absetzbeträge (1) Vom Einkommen abzusetzen sind:
    7.Aufwendungen

    zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in
    einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten
    Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag.


    Ich muß halt nichts zurückzahlen beim Jobcenter.
    Aber ich bringe meinen "Laden" in Ordnung.

  • Ast45, nehmen wir mal folgendes Beispiel: Das Kind sei in der Altersgruppe 0-5, dann ist laut DDT 352€ der Mindestunterhalt beim niedrigsten Einkommen der Kategorie 2 ab 1500 Euro, also 23,5%, beim höchsten angegebenen Einkommen ab 4700€ , also Kategorie 10 liegt er bei 536 Euro, das sind nur noch 11,4%. Es geht in den DDT also nicht einkommensabhängig linear mit dem Unterhalt nach oben, wie man sieht, es gibt keine feste Prozentzahl des Einkommens. Hintergrund ist m.W., dass Kinder nicht automatisch Anspruch auf den Lebensstandard des barunterhaltspflichtigen Elternteils haben. Wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil das jedoch wünscht, ist er herzlich eingeladen, mehr zu zahlen.


    Nachtrag: Also, regelmäßig verdienen Akademiker schon besser. Kommt halt immer drauf an, wie es so läuft im Leben. Handwerk kann goldenen Boden haben: ein selbständiger Handwerker kann mit seinem Betrieb verdienen, dass ein Akademiker vor Neid blaß wird, Akademiker können mit Studienabschluß Empfänger von Arbeitslosengeld werden. Da ist alles drin. Aber schauen wir mal auf einen etwas idealisierten Gehaltsverlauf eines möglichen Handwerkers: 3 Jahre Lehre mit 6-7000 Euro Jahresgehalt, Einstiegsgehalt 18T€, jährliche Gehaltssteigerung im Mittel 500 Euro. Endgehalt mit 65 liegt dann bei 40500 Euro. Akademiker starte mit 25 Jahren mit 20T Euro Bafög-Schulden, Einstiegsgehalt sei doppelt so hoch wie vom Handwerker, also 36000 Euro, jährliche Gehaltssteigerung sei auch doppelt so hoch also 1000, der endet bei 76000 Euro Jahresgehalt. Klingt nicht so furchtbar viel mehr, ist ja auch alles brutto. Unser Handwerker hat am Ende seiner Laufbahn mit 65 Jahren 1.365.000 Euro verdient, der Akademiker 2.276.500 Euro. 911.000 Euro Differenz. Ich denke, das ist schon eine Hausnummer, für die es sich lohnt, sich in der Schulzeit auf den Hosenboden zu setzen. Aber eine Garantie für beruflichen und finanziellen Erfolg ist das allein natürlich auch nicht. Generell aber lohnt sich eine gute Ausbildung damals wie heute immer noch und ist nach wie vor einer der Schlüssel zu Erfolg auf konventionellem Weg. Und der Schlüssel zum Glück liegt sowieso wo anders.

  • Hallo,


    Also mir ist auch bekannt das titulierte ( schon länger in der Vergangenheit bestehende Titulierung) Unterhaltszahlungen vom Job-Center


    übernommen werden können. (rechtlich korrekt).


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
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