Unterhaltsanspruch für Studentin, 22

  • Hi,
    ich habe neulich eher zufällig die Düsseldorfer Tabelle überflogen und frage mich nun, ob ich überhaupt ausreichend Unterhalt ausgezahlt bekomme. Zu meiner Situation:


    Ich bin 22, Studentin im 9. Semester (Bachelor fertig, jetzt Master, keine Unterbrechungen)
    Ich wohne bei meiner Mutter, sie bekommt das Kindergeld ausgezahlt - ist quasi meine "Miete". Bei der Scheidung (über 15 Jahre her) hat sie das Haus "bekommen" - sie zahlt es aber immer noch mühsam ab, verdient selbst nicht viel. Im Gegenzug zahlt mein Vater keinen Unterhalt an sie.


    Mein Bruder ist bereits fertig mit dem Studium und verdient normal. Er hatte auf Grund eines Stipendiums auf Unterhalt im Studium verzichtet.


    Mein Vater ist neu verheiratet, ich habe ein Stief- und ein Halbgeschwister. 13 + 8J.


    Ich bekomme jeden Monat 300€ Unterhalt ausbezahlt. Bei Gelegenheit verdiene ich auch mal was dazu.
    Bafög habe ich nie beantragt, obwohl alle sagen, ich hätte garantiert Anspruch darauf. Ich bin aber ganz froh, keine Schulden anzusammeln.


    Zur Tabelle:
    Wenn ich jetzt meinen Unterhalt schon mit der untersten Stufe der Tabelle vergleiche, ist da eine Differenz von über 200€. In der Gehaltsklasse, in die ich meinen Vater ordnen würde, stehen etwa 600-650€.


    Nun meine Fragen:
    Bekomme ich ausreichend Unterhalt?
    Muss von den Werten Kindergeld abgezogen werden? Oder auch zB dass meine KV über meinen Vater läuft?
    Werden seine neue Frau und Kinder nicht auch berücksichtigt?
    Dann könnte der ausbezahlte Betrag ja hinkommen oder?
    Die Tabellenwerte sind RICHTwerte, richtig?


    Ich möchte natürlich keine exakten Zahlen hören, eher ob die Richtung stimmt, denn ich habe nicht vor, mehr Geld zu fordern. Mein Studium ist eh bald vorbei und ich versuche so schnell wie möglich fertig zu werden, um nicht weiter auf das Geld von anderen angewiesen zu sein, das hasse ich nämlich!


    Vielen Dank schonmal für das Durchlesen und vielleicht Antworten. Ich habe leider bei der Online-Suche nicht wirklich viel gefunden, aber vielleicht gibt es ja auch offizielle Broschüren, Texte oder so, die das alles genauer und verständlich erklären?


    Gruß,
    Laeuflie

  • Hallo laeuflie!


    Dam dazu eine Aussage treffen zu können ist das hier...


    In der Gehaltsklasse, in die ich meinen Vater ordnen


    ....nicht unbedingt hilfreich. Man müsste schon das genaue Einkommen kennen.


    Zur Info: vorrangig zum Unterhalt hättest Du BAföG beantragen müssen. Wird es gewährt, mindert es den Unterhaltsanspruch in voller Höhe. Auch das Kindergeld wird auf den Tabellenbetrag der DDT voll angerechnet.


    Wenn man jetzt fiktives BAföG und Kindergeld anrechnet, könnten die 300 euro durchaus richtig sein. Aber ausdrücklich nur könnten.


    Was verdient denn der Papa?


    LG chico

  • Hi,
    Danke für die schnelle Antwort.


    Ich weiß halt nicht genau, was er verdient. Er wechselt relativ oft die Arbeit, und hat immer nur unter anwaltlichem Druck sein Einkommen offen gelegt. Seit der 300€-Regelung (2011) bin ich froh, dass das Geld regelmäßig kommt, und frage deshalb auch nicht mehr. Meiner Vermutung nach verdient er etwa 3500€ Netto, wovon er ja auch seine neue Familie ernährt.


    Heißt das, den vollen Anspruch auf meinen Betrag hätte ich nur mit Bafög?
    Also würde sich das zusammen setzen aus
    - Kindergeld
    - Anteil von meinem Vater (nach Einkommen und familiärer Umstände, ich bin ja volljährig und "nicht privilegiert" und stehe ganz hinten in der Rangordnung)
    - Anteil von meiner Mutter (nach Einkommen)


    und wenn es dann noch einen Rest gibt zu dem Betrag aus der Tabelle, würde das dann Bafög übernehmen?
    So würde das ja vielleicht sogar Sinn ergeben... Ganz schön kompliziert :huh:

  • Ich habe jetzt den Bafög-Rechner durchgespielt, wie gesagt, mit meinen "Schätzwerten".


    Demnach habe ich nicht wirklich Anspruch darauf, mein Vater müsste 315€ zahlen, meine Mutter etwa 80€. Bafög bliebe dann 30€. Rechnet man da jetzt noch Kindergeld drauf, käme ich ja etwa den Betrag aus der Tabelle.
    Oder wird das Stiefkind auch eingerechnet, dann wäre es für den Vater 85€, die Mutter wieder 80€ und von Bafög 260€.


    Man, bin ich froh, dass mein Vater die Zahlungen leistet...
    Danke jedenfalls, chico!

  • Hallo,


    was hat denn die Mutter an Einkommen?


    mal ausgehend von den 3.500€ hättest Du einen Anspruch von 661€. Darauf wird dann das Kindergeld angerechnet, verbleiben noch 471€. Dann müsste man sehen, was an BAföG geleistet wurde. Der Betrag wird dann ebenfalls auf den Restbedarf angerechnet. Der Betrag, der dann noch verbleibt, wäre von den Eltern zu leisten. Vom Vater allein, wenn er alleine leistungsfähig ist, zwischen den Eltern gequotelt, wenn auch die Mutter oberhalb des Selbstbehaltes verdient. Dann würde sich aber auch der Ausgangsbetrag erhöhen.


    In Anbetracht des Fortschrittes im Studium würde ich da aber kein Fass mehr aufmachen. Sei lieber stolz darauf, dass Du im Alter von 22 Jahren schon so weit bist und das größtenteils selber geleistet hast.


    LG chico

  • Danke dir,


    Ich hatte sowieso nicht vor, irgendwas an der Situation zu ändern. Ich bin meinen beiden Eltern dankbar, dass ich durch ihre Hilfe schuldenfrei in mein Leben nach der uni starten kann, wenn ich auch die letzten Jahre oft hart am finanziellen Limit war. Im Gegenzug gebe ich wirklich alles dafür, schnell fertig zu werden.


    Ich habe die Tabelle jetzt etwas besser verstanden und glaube, dass alles schon so einigermaßen passt.


    Vielen Dank für die schnelle Hilfe!
    Laeuflie