Unterhalt ab 18. Lebensjahr

  • Hallo,


    wie ich erfahren habe, bekommt man Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus weiter, wenn das Kind arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet ist. Besteht dementsprechend dann auch weiter Unterhaltsanspruch gegen die Eltern, wenn das Kind nicht mehr bei den Eltern lebt, oder hat das nichts miteinander zu tun?


    Danke für die Infos im Voraus!

  • Hi,


    das kommt drauf an. Nein, es hat eigentlich gar nichts miteinander zu tun. Das Kind kann immer dann bei der Familienkasse einen Abzweigungsantrag stellen, wenn es nicht zu Hause wohnt und der Unterhaltsbeitrag, der gezahlt wird, nicht in Höhe des Kindergeldes erfolgt, und das ganz unabhängig davon, ob ein Unterhaltsanspruch besteht.


    Familienrechtlich besteht kein Unterhaltsanspruch, also müssen die Eltern nichts zahlen. Damit ist der Abzweigungsantrag des Kindes erfolgreich. Und das wars.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Forengemeinde,


    weiß jemand zufällig, ob die Kinderfreibeträge bei der Gehaltsabrechnung auf monatlicher oder jährlicher Basis berücksichtigt werden? Irgendwie habe ich jetzt jeden Monat einen anderen Kinderfreibetrag auf dem Gehaltszettel. Jetzt fehlt zum Beispiel ein halber Freibetrag, nachdem es im Januar gestimmt hat, und die zwei einzigen Erklärungsmöglichkeiten habe ich, dass es entweder irgendwie ein Fehler ist, oder dass die Älteste meiner Frau im April volljährig wird und keiner Ausbildung nachgeht.


    Danke für die Info im Voraus!