Kindesunterhalt nach Aufgabe der Selbständigkeit

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zum Kindesunterhalt ! Ich bin nun seit vielen Jahren selbständig und zahle einen relativ hohen Unterhalt für meine beiden Kinder ! Selbst und ständig trifft bei mir tatsächlich zu.....ich hatte die letzten 20 Jahre kaum Urlaub, mache viele Überstunden und arbeite oft auch am Wochenende ! Ich möchte aufgrund dieser Überbelastung in wenigen Jahren mit Anfang 50 meine Selbständigkeit aufgeben und mir einen ruhigen Angestelltenposten suchen, mit dem ich vermutlich nur knapp über dem Selbstbehalt(1150 Euro ? ) verdienen würde ! Wie wird dann der Unterhalt berechnet ? Sieht der Gesetzgeber das als Cut an, so dass ich tatsächlich nur Unterhalt lt des dann aktuellen Einkommens zahle(Unterhalt wäre dann vermutlich sehr gering...vll 150 Euro anstatt 850, oder wird auch dann ein Schnitt der letzten 3 Jahre gezogen, oder muss ich dann tatsächlich ans Ersparte ran, was ich für meine Rente zurückgelegt habe !?


    VG Claus

  • Ab dem Zeitpunkt der Anstellung liegen gravierende Veränderungen in Deiner Einkommenssituation vor, die eine Neuberechnung des Unterhalts erfordern. In dem Fall würde ich den Unterhalt auf Basis des neuen Einkommens neu berechnen und den bestehenden Titel ändern, oder aber neu titulieren lassen und die Herausgabe des alten Titels verlangen. An Dein Vermögen musst Du nicht dran, aber der Zinsgewinn daraus ist u.U. Teil Deines anzurechnenden Einkommens (aber das war ja bisher auch schon so).


    Nachtrag: Was mir noch einfällt, ist, dass Du alles zu unterlassen hast, was Dein Einkommen so schmälert, dass ein Mangelfall entsteht. Also wirst Du den Mindestunterhalt immer noch zahlen müssen, nehme ich, wenn Deine neue Einkommenssituation wie geschildert von Dir selbst herbeigeführt worden ist. Das wirst Du dann ggf. aus dem Ersparten bestreiten müssen, wobei ich Dir nicht sagen kann, über welchen Zeitraum. Oder sieh zu, dass der neue AG wenigstens so viel zahlt, dass Du über dem Eigenbehalt plus Unterhaltspflicht verdienst.

  • Erstmal vielen Dank für die Antwort !Wie hoch wäre denn so ein Mindestunterhalt ? Geht das dann ganz normal nach Düsseldorfer Tabelle ? Also Nettoeinkommen abzüglich Eigenbehalt ? Ich habe 2 Kinder ...eines davon wird dann schon volljährig sein, aber noch in der Ausbildung stecken...

  • Typischerweise ja. Dafür sind die Tabellen ja da. Wenn das volljährige Kind noch in Ausbildung ist, sind die Eltern unterhaltspflichtig.


    Der Mindestunterhalt für (beim anderen Elternteil lebende*) Kinder ab 18 beträgt 326 Euro, für ein Kind im Alter von 12 - 17 sind es 355 Euro (Zahlbeträge, also Unterhaltspflicht abzgl. Kindergeld), wenn der Barunterhaltspflichtige bis 1500 Euro verdient (100%). Googel mal nach Düsseldorfer Tabelle Zahlbeträge. Wenn Du dann unter den Eigenbehalt von 1080 Euro gerätst, musst Du nur für jedes Kind proportional entsprechend weniger bezahlen. Allerdings wohl nicht, wenn Du diese Situation selbst herbeigeführt hast. In dem Fall, nehme ich an, wirst Du den Fehlbetrag aus Deinem Ersparten ergänzen müssen.


    Aber letztlich müssen das alle Väter, egal ob geschieden oder nicht. Ich kann auch nicht einfach sagen, ich hab keinen Bock mehr zu arbeiten, wenn ich einen Sack voll hungrige Mäuler zu stopfen habe. Da muss halt Kohle rankommen. Da sind meine Bedürfnisse nach Rente oder dem Erhalt meiner Ersparnisse erst mal nachrangig.


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    * nachträglich eingefügt

  • Danke für die Info ! In Deinem letzten Absatz sehe ich etwas Kritik ! Mein Arbeitspensum würde manch anderer keine 6 Monate durchhalten....jetzt nach 20 Jahren stellen sich allerdings erste gesundheitliche Schwierigkeiten ein und deswegen weiß ich auch nicht, wie lange ich das noch durchhalten kann ! Meine Ex ist neu verheiratet, arbeitet kaum und lebt überwiegend von meinem Unterhalt und dem Kindergeld ! Nur ein kleiner Teil davon fließt davon direkt in die Kinder ! Oft kaufe ich noch Klamotten, da sie es nicht tut ! Aber natürlich stehe ich zu meinen Kindern und bin bereit zu zahlen....


    Gruß Claus

  • Danke für die Info ! In Deinem letzten Absatz sehe ich etwas Kritik !


    Und in deinem Absatz sehe ich so was wie Neid?


    Nur ein kleiner Teil davon fließt davon direkt in die Kinder !


    Der Unterhaltsverpflichtete muss alles ihm mögliche tun um den Mindestunterhalt leisten zu können.


    Stichwort gesteigerte Erwerbsobliegenheit.


    Man wird dir einen Zwei-Job zumuten.


    lg
    edy

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  • Hi,


    mich würde mal interessieren, was "relativ hoher" Kindesunterhalt ist und wie alt die Kinder sind. Die Mär, dass man Kinder mit Luft und Liebe aufziehen kann, ist bei den Zahlern einfach nicht auszurotten. Ich denke noch mit Schrecken an das Jahr, in welchem mein Großer durch 3 Schuhgrößen wuchs. Er spielte in seiner Freizeit Fußball, das hiess dann im Klartext, 2 Paar Schuhe für die Strasse, ein Paar Sportschuhe für die Schule draußen, ein Paar für die Halle, ein paar Stollenschuhe. Machte allein 15 Paar Schuhe in einem Jahr. Oder, als beide auf Klassenfahrt gingen, einer nach London, einer nach Rom. Ich habe, als sie zum Studieren auszogen, festgestellt, wie teuer Kids tatsächlich sind. War gar nicht teurer als die Zeit, als sie noch zu Hause lebten. So Faktoren wie Heizung, Strom, u.s.w. werden einfach unterschätzt. Auch Taschengeld, der eigene PC, der ja von den Schulen inzwischen vorausgesetzt wird. Sportverein, Friseur u.s.w. Selbst ALG II Empfänger bekommen unter Berücksichtigung von Mietkosten (warm) knapp 300 € im Monat schon für Neugeborene, und mit zunehmenden Alter mehr plus Sonderzahltungen, Totalerlass von Kita-Kosten, 100 € im Jahr für Schulbücher, Nachhilfeunterricht u.s.w. Das ist der Betrag, den Kinder zum Überleben an der Armutsgrenze benötigen.


    Es bleibt immer ein Geschmäckle, wenn das zahlende Elternteil sein Berufsleben so einrichtet, dass es genau nichts zahlen muss. Das machen die Gerichte in der Regel nicht mit. Der Mindestsatz nach der Düsseldorfer Tabelle muss drinnen sein.


    Herzlichst


    TK

  • Seltsam.....ich habe den Eindruck, dass ich hier etwas als Drückeberger hingestellt werde ! Etwa ein Drittel meines Netto- Einkommens geht an die Kinder ! Zusätzlich zahle ich noch Anteile an Schulbüchern, Klassenfahrten und sonstigen Kosten ! Sicherlich kosten Kinder viel Geld, aber mit Kindergeld hat meine Ex ca 1250 Euro zur Verfügung ! Da sie eine Pseudoselbständigkeit betreibt(die kaum Geld einbringt), verbraucht sie das Meiste des Geldes für normale Lebenskosten ! Bei meinen Kindern landet sehr wenig, so dass ich auch teilw. Klamotten und andere Dinge noch besorge, weil ich es manchmal nicht mit angucken kann, wie sie rumlaufen ! Da stellt sich mir die Frage, ob ich alleine für alles aufkommmen muss, oder aber sie auch einen Teil erwirtschaften muss ! Übrigens hat sie bei der Scheidung auch erhebliche Werte wie Einrichtung, Geld und Auto bekommen ! Aber das nur am Rande....! Mir gehts nicht darum auf Teufel komm raus weniger Unterhalt zu zahlen, sondern wegen angeschlagender Gesundheit kürzer zu treten ! Wenn ich aber dann im gleichen Maße Unterhalt aus dem wenig Erspartem zahlen muss(Ist meine Altervorsorge, da ich später nur 350 euro Rente bekomme ) wird das wohl nichts mit kürzer treten


    VG

  • Hallo,


    Zitat

    Sicherlich kosten Kinder viel Geld, aber mit Kindergeld hat meine Ex ca 1250 Euro zur Verfügung !


    Damit dürften sie unter dem ALGII-Niveau liegen.


    Wie sieht denn die weitere Zukunft deiner Kinder aus?


    Studieren? Berufsausbildung?


    lg
    edy

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    2 Mal editiert, zuletzt von edy ()

  • Ein Drittel des Einkommens an die Kinder, was ist da so unnormal dran? Hier geht es doch darum, dass jemand in Zukunft irgendwann genauso viel verdienen will, dass er nicht mehr Kindesungerhalt zahlen muss. Also, durchhalten bis die Kids nicht mehr priviligiert sind, und dann sieht alles anders aus.


    TK

  • Das Einkommen Deiner Exfrau und ihres Mannes sind völlig unerheblich. Deine Ex zieht die Kinder auf, ihr neuer Mann hat damit nichts zu tun. Es sind Eure Kinder. Es geht allein um den Teil der Kostenverantwortung, den DU zu tragen hast. Wenn Du Wut auf Deine Ex und ihren Mann hast, mag das verständlich sein, aber lass es nicht an Deinen Kindern aus, indem Du ihnen den Unterhalt verweigerst.


    Und: Deine Ex kann das Unterhaltsgeld so einsetzen, wie sie es aus ihrer Sicht für richtig hält. Die Kinder leben bei ihr und sie wird am besten wissen, was für sie in der Zeit nötig ist. Du kannst Deine Kinder so versorgen, wie Du es für richtig hältst, wenn Du mit ihnen Umgang hast.

  • Hi,


    hier sind wir nun wirklich mal einer Meinung. Zumal die Masse der Kosten für ältere Kinder doch verdeckte sind, die ein Externer nicht erkennt. Als meine rausgingen zum Studieren habe ich mit Erstaunen festgestellt, dass die externe Unterbringung kaum teurer war als die Versorgung zu Hause. Insbesondere Strom, Heizung u.s.w. das war schon ein Batzen. Ich selbst konnte dann noch in eine kleinere Wohnung ziehen, ganz ehrlich, ich habs kaum gemerkt, obwohl ich die Beiden finanziell gut ausgestattet hatte. Gerade die letzten Jahre in der Schule sind doch wahnsinnig teuer. Das wird immer verkannt. Und, das was hier unser Vater zahlt, das ist doch kaum über dem ALG II Niveau, wenn man die KDU mit einbezieht und die Sonderzahlungen, die vom Job-Center kommen.


    Nochmals ganz klar. Der Neue der Mutter muss für nix aufkommen. Der Ex muss sich nicht in den Ruin treiben. Aber der Mindestunterhalt sollte gezahlt werden. Anders geht es nun mal nicht.


    Herzlichst


    TK

  • TK, das wird schon noch mit uns beiden .... *lach* ;)


    Es ist was anderes, wenn jemand unverschuldet in Not gerät. Das kann heute schnell passieren. Arbeitslosigkeit, Krankheit usw. können da schnell die Vorräte schwinden lassen. Und dann ist es Ordnung, öffentliche Mittel zu beantragen, um die Kindsunterhalt zu sichern. Aber das liegt ja hier nicht vor: es ist ja genug Kapital vorhanden. Erst wenn das aufgebraucht ist, kann über eine Unterhaltsverminderung nachgedacht werden.


    Wenn sich der Fragesteller auf seine Gesundheit berufen will, dann wird er sich einer entsprechenden Untersuchung zu stellen haben, die das attestiert. Ich vermute, mindestens amtsärztlich. Dann muss eine mindestens teilweise Erwerbsunfähigkeit offiziell festgetellt werden. Wenn das alles passiert und entsprechend beschieden ist, sieht die Situation möglicherweise anders aus. Und dann ist es ja auch gerechtfertigt.

  • Hallo zusammen.


    @ Claus P.: Ich kann Ihre unbefriedigende Situation verstehen, nützt nur nichts. Sie sollten versuchen vor der Aufgabe der Selbständigkeit mit dem Arzt zu sprechen.


    Mit dem Selbstbehalt ist so eine "Sache". Es steht in der Tabelle, es interessiert aber NIEMANDEN(Schreibe ich auch extra groß). Habe ich selber durch eine persönliche rechtliche Beratung erfahren. Vollzeit und Bewerbungen(30 im Monat; gesteigerte Erwerbsobliegenheit)) sind angesagt oder gesundheitliche Gründe die gegen einen anderen Job sprechen. Eine Neuberechnung oder Abänderungsklage(Urkunde) ist sehr schwer vom Erfolg gezeichnet.


    Allerdings: Immer mehr rechtliche Auseinandersetzungen zwischen den Jobcentern und Jugendämtern sind die Folge!Es gibt eine rasante Steigerung(zweistellig) und es werden mehr!
    Warum: Die Unterhaltszahler werden durch die Zahlung selber zum "Sozialfall". Mit Steuerklasse 1 und Zahlung Kindesunterhalt(Nur 1 Kind) brauchen Sie schon 2000,- Brutto um auf den Selbstbehalt zu kommen.
    Die Jobcenter möchten keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und "Bieten" natürlich auch Jobs an für weit unter 2000,- Brutto.
    Dies war die Aussage einer Fachanwältin für Familienrecht in der vergangenen Woche. Sie sieht diese Entwicklung sehr kritisch.


    Grüße Ast45

  • Sicher richtig, aber das ist wohl ein generelles Problem, dass minder qualifizierte Arbeit immer schlechter bezahlt wird. Diese Tendenzen sind aber mit fortschreitender Technologisierung seit den 70er Jahren absehbar. Darunter leiden alle Familien gleichermaßen, egal, ob getrennt oder nicht. Mit einem Einkommen in der Größenordnung kann man eben keine großen Sprünge machen, auch wenn man verheiratet ist und keine Kinder hat. Und dass Kinder teuer sind, weiß man ja, ehe man sie in Welt setzt.

  • Zitat von Ast45


    Warum: Die Unterhaltszahler werden durch die Zahlung selber zum "Sozialfall". Mit Steuerklasse 1 und Zahlung Kindesunterhalt(Nur 1 Kind) brauchen Sie schon 2000,- Brutto um auf den Selbstbehalt zu kommen.


    Unterschreibe ich blind. Bin Facharbeiter in der IT, BWL-Studium, Software-Engineering. Bei 4.000 Euro Brutto im Monat muß ich mir noch den Rest vom Jobcenter holen, damit ich mir was in den Kühlschrank stellen kann. Habe eine Mehrkindfamilie aus erster und einziger Ehe zu unterhalten.
    2013 Abänderungsklage angeleiert. Erhöhte Wohnkosten wg. Umgangskontakten anerkannt, dafür fiktives Einkommen für geldwerten Vorteil oben drauf geschlagen. Blieb also alles beim Alten. Selbstbehalt habe ich nur auf dem Papier. Nicht mal die Bescheide vom Jobcenter haben das Amtsgericht beeindruckt. Aber bei 48 Wochenstunden ist auch Ende der Fahnenstange. Das geht jetzt insgesamt seit 5 Jahren so. Das JC ist schon froh, wenn ich mal eine Gehaltserhöhung bekomme. Als Geschäftsführer mit einem Gehalt jenseits der Beitragsbemessungsgrenzen stellt mich niemand ein.
    Dann mußte ich das Jobcenter insgesamt 5 mal verklagen, weil es die Alimentierung der Kinder nach BGB nicht mittragen wollte, bis das Landessozialgericht dem Spuk nach drei Jahren Prozessiererei endlich ein Ende gemacht hat. Ich war schon kurz davor, wegen depressiver Episoden meinen Arbeitsplatz zu verlieren. Dann hätte der Staat für 6 Personen sorgen müssen. Das ist doch alles Wahnsinn.


    Die Jobcenter gehen neuerdings her und meinen, wer jenseits seiner Leistungsfähigkeit titulieren lässt, überspannt den §1603 BGB. Demnach kann das, was der Pflichtige dann aus dem Titel zahlt, kein gesetzlicher Unterhalt sein. Nur wer gesetzlichen Unterhalt zahlt, kann den auch nach §11b Abs. 1 Satz 7 bei der Leistungsberechnung vom Einkommen absetzen. Damit wird die Anerkennung solcher Zahlungen von den JC verweigert. Man muß sich also schon zwanglsäufig rechtskräftig von einem Familiengericht verurteilen lassen, wenn man sozialrechtlich noch irgendwas retten will. Auf die Urkundsbeamten des Jugendamtes kann man sich ja scheinbar nicht mehr verlassen.

  • Kinder sind teuer. Das weiß man, ehe man sie in die Welt setzt. Für den Fall, dass jemand unverschuldet in Not gerät, sind die Kinder ja meist auch soweit versorgt, dass sie keine Not leiden müssen. Auch wenn es da immer mal Ausreißer und Notfälle gibt, die durchs Raster rutschen. Ich kann auch nicht verstehen, dass meine Frau und ihr Exmann bei eher niedrigen und unsicheren Einkommen drei Kinder in die Welt setzen und auch noch ein Haus kaufen konnten. Das muss doch schief gehen. Das sind halt grundlegende Fehler in der Lebensplanung, die sich dann irgendwann rächen. Und dann ist das Geschrei groß, wenn man dann pleite und die Ehe am Arm ist und einem die Kinder auf der Nase rumtanzen, weil für die Erziehung keine Zeit war. Dann muss die öffentliche Hand (oder der Neue von der Ehefrau) herhalten, und wehe sie zahlt nicht genug, damit man immer noch 3 Handys mit Highspeed Internet haben und ein dickes Auto fahren kann.


    Das Jugendamt schreibt dass in den Titel hinein, was der Unterhaltspflichtige da hineinschreiben will. Durch Steuererleichterung gefördert wird aber selbstverständlich nur das, wozu der Unterhaltspflichtige auch wirklich verpflichtet ist. Alles darüber hinaus ist Kür und muss er schon selber bezahlen.