Gemeinsames Sorgerecht ( Gericht bzw Verfahrensbeistand)

  • Es besteht für das Kind Gemeinsames Sorgerecht ! Mutter will das das
    alleinige Sorgerecht haben und geht mit ihrem Anwalt vor Gericht /
    Vater nimmt sich einen Anwalt und will das Gemeinsam Sorgerecht
    behalten. Es wird ein Verfahrensbeistand bestellt der das Kind vor
    Gericht vertritt. Beide seiten werden angehört und es besteht keinen
    Grund das Gemeinsame Sorgerecht aufzulösen. Das Verfahren läuf seit über
    1 Jahr ! Da das Verfahren seit über 6 Monaten nicht betrieben wird ,
    wird der Vorgang zur Akte gelegt . Kann aber immer wieder eröffnet
    werden. Nun bekommt die Mutter eine Rechnung für den Verfahrensbeistand .
    Vater hat keine Rechnung bekommen. Muss der Vater auch die Kosten für
    den Verfahrensbeistand zahlen ?? Laut Scheiben vom Anwalt wäre die
    Mutter die Antragsstellerin und muss die Kosten selbst zahlen. Stimmt
    das das der Vater nichts zahlen muss , sondern nur der Antragssteller (
    Mutter) ??


    Was kann der Vater machen damit der Vorgang bei Gericht offiziell geschlossen wird?


    Langt es das die Mutter den Antrag zurückzieht durch ihren Anwalt ?

  • Hi,


    da wir die Gerichtsakte nicht kennen, ist das etwas schwierig zu beantworten. Offensichtlich ist ein Ruhen des Verfahrens angeordnet, was normalerweise nur mit Zustimmung der Parteien geschieht. Das Verfahren wird zum Abschluss gebracht, indem entweder die Klägerin den Antrag zurücknimmt (dem aber auch die Gegenseite zustimmen muss), die Parteien gemeinsam eine Erledigungsgerklärung abgeben oder aber der Vater beantragt, dem Verfahren Fortgang zu geben, mit dem Ziel, dass eine abschliessende richterliche Entscheidung ergeht.


    Herzlichst


    TK