Kindergeld als Barunterhalt?

  • Ist es richtig, wenn man das Kindergeld dem Sohn oder der Tochter überlässt ,dies
    als Barunterhalt mit in die Unterhaltszahlung des Elternteil eingerechnet wird?
    In diesem Fall hat das Kind eine Ausbildung und eine Wohnung mit dem Freund und möchte Unterhalt von den Eltern.
    Ein Elternteil verdient weniger als 700€ und soll dennoch Unterhalt bezahlen ,aber er verzichtet freiwillig auf das Kindergeld und hat es der Tochter ganz überlassen.
    Wird auch ddas Einkommen des Ehemanns (nicht Vater des Kindes ) bei der Mutter mit gerechnet ?
    Wir das Ausbildungsgeld des Freundes der Tochter auch mit eingerechnet?

  • Hallo,


    wenn das Kind volljährig ist und eine Ausbildung macht, wird das Kindergeld voll auf den Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber den Eltern, Vater oder Mutter, angerechnet.


    Jedes Elternteil hat einen Selbstbehalt von ca. 1100 Euro. Das bedeutet: liegt der Nettoverdienst darunter, besteht kein Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes.


    Das Einkommen des Ehemannes, der nicht Vater des Kindes ist, wird nicht auf das Einkommen der Mutter aufgerechnet. Es findet nur insoweit eine Berücksichtigung statt, dass die Mutter einen Anspruch auf einen gewissen Teil dieses Einkommens für sich hat (sozusagen Taschengeld). Dieses ist ihr Einkommen und das wird beim Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes berücksichtigt. Aber auch hier gelten Selbstbehalte.