Unterhalt für 2 Kinder von 2 Frauen

  • Hallo, ich habe eine Frage.


    Mein Lebensgefährte hat einen 10 Jährigen Sohn aus einer früheren Beziehung, für den er Unterhalt zahlt. Sein derzeitiges Nettoeinkommen liegt bei 1400€. Aktuell zahlt er für Ihn 289€ monatlich. Nun sind wir seit Dezember 2015 Eltern einer kleinen Tochter und da stellte sich nun uns die Frage wird hier der Unterhalt neu berechnet? Verändert sich hier etwas bzgl. Dem Selbstbehalt?


    Wie wird dieser Selbstbehalt überhaupt ermittelt?


    Ich würde mich sehr über antworten freuen.


    LG und schönen Abend

  • Hallo Pummelfee,


    Sein Nettoeinkommen muss noch bereinigt werden, somit dürfte das relevante Nettoeinkommen niedriger als 1400€ sein.


    Der Selbstbehalt wird nicht errechnet sondern ist festgelegt. ( eine Person braucht diese Summe um ca. auf ALGII/Hartz4 Niveau leben zu können).


    Bei 2 Kindern kommt es hier zum Mangelfall, D,h, der Betrag über dem Selbstbehalt (1080€) bis zum relevanten Netto wird auf beide Kinder verteilt.


    lg
    edy

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  • Hallo, vielen dank schon mal.


    Was genau wird vom netto noch abgezogen um es zu bereinigen?
    sollte man hier beim Jugendamt mal nachfragen?


    Wie verhält es sich mit Weihnachtsgeld und urlaubsgeld? Und Firmenfahrzeug? Wird das alles mit zugerechnet oder geht man vom einfachen netto aus?

  • Hallo,


    mit Bereinigung ist das immer so ne Sache.


    Man kann fordern, die Gegenseite oder das Familiengericht muss es aber auch anerkennen.


    goggle mal hier


    Entscheidet ist aber, alles was über den SB hinaus geht wird hier auf beide Kinder aufgeteilt.


    lg
    edy

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  • Wie verhält es sich mit Weihnachtsgeld und urlaubsgeld? Und Firmenfahrzeug? Wird das alles mit zugerechnet oder geht man vom einfachen netto aus?


    Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, private Dienstwagennutzung und andere geldwerte Vorteile werden alle mit eingerechnet. Auch Guthabenzinsen des Vermögens fallen mit hinein. Es wird das Mittel über alle Gesamteinkommen über die letzten 12 Monate, 36 Monate bei Selbständigen gebildet und durch 12 geteilt. Davon ab gehen 5% arbeitsbedingte Nebenkosten, aber mindestens 150 Euro, oder nachgewiesene Kosten. Ferner abzuziehen sind Vorsorgeaufwändungen, Familienversicherungen, auch Kosten, die im Rahmen der Eheführung angefallen waren (noch abzuzahlende Kredite) und Aufwändungen, die im Zusammenhang mit der Unterhaltsregelung für die Kinder anfallen (Fahrt-, Übernachtungskosten), darf man abziehen. Naja, und dann gibt es noch eine Reihe von Dingen, die mehr oder weniger strittig sind.


    Aber so als Anhaltspunkt mag das erstmal genügen, damit weißt Du so ungefähr, worauf es ankommt. Aber googel mal danach, es gibt genug Anwaltsseiten, die sich damit befassen.

  • Die frage ist ja wird das zweite Kind, also unser gemeinsames mit eingerechnet, auch wenn wir es zusammen großziehen? Er zahlt ja an mich nicht klassisch unterhalt aber hat ja dennoch auch mal hier und da kosten. Alleine wenn ich an die kita Gebühren ab Dezember denke. Die liegen dann so bei ca. 250 bis 300€ plus essengeld.


    Die Mutter von dem 10 Jährigen wird sicherlich auch begeistert sein,wenn der Unterhalt neu berechnet wird und ihr dann evtl. Durch mangefall weniger zu steht. (Sie geht nämlich seit 10 Jahren nicht arbeiten und ist immer sehr stark auf das Geld angewiesen)


    Lg

  • Hallo,


    Die frage ist ja wird das zweite Kind, also unser gemeinsames mit eingerechnet, auch wenn wir es zusammen großziehen?


    wurde doch schon zwei mal beantwortet.


    lg
    edy

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  • ... und zwar dahingehend, dass der Mann für beide Kinder kostenverantwortlich und unterhaltspflichtig ist. Um das nochmals deutlich zu machen.


    Da er nicht genügend Einkommen hat, beiden Unterhaltspflichten zu genügen, wird der Fehlbetrag anteilig aufgeteilt. Also müssen beide Kindsmütter damit rechnen, nur einen Teil des Unterhalts zu bekommen.


    Ich hoffe, jetzt ist es klar.

  • Nun habe ich noch einmal eine Frage zu dem Sachverhalt. Wird denn auch Miete mit abgezogen?


    Wir haben derzeit eine Neuberechnung des Unterhaltes.


    Wir sollten Mietvertrag und Versicherungen mit angeben. Versicherungen wurden abgezogen, aber die Miete nicht.


    LG