Sorgerecht nach Haftaufenthalt und Umgang

  • Hallo zusammen,


    Ich stehe vor einer wichtigen Aufgabe und komme nicht recht weiter.


    Folgender Hergang:



    Frau X und Herr X bekommen ein Kind und sind verheiratet.


    Herr X wird nach 2 Jahren inhaftiert und wird nach 3 Jahren entlassen, das Sorgerecht bleibt geteilt, Aufnethaltbestimmung bei Frau X


    Herr X möchte Kontakt zum Kind, Frau X lässt dies nur im Beisein des Jugendamts zu.


    Herr X war je her ein guter Vater, keine Gewalt oder Drogendelikte die zur Kindswohlgefährdung führen könnten.


    Frau X hat inzwischen einen neuen Lebensgefährten und verschweigt Kind wer der Vater ist, spielt den Lebensgefährten als Vater vor.



    Welche Rechte hat Herr X um das alles zu beschleunigen und Druck zu machen?
    kann Frau X alles so willkürlich entscheiden?


    Welche rechtlichen Möglichkeiten hat Herr X um den Umgang zu erzwingen?



    Ihr würdet mir bei meiner Arbeit sehr weiterhelfen, ich habe schon Migräne

  • Hallo,


    Ich würde zunächst die Situation mit dem Jugendamt besprechen.


    Was nützt es dem Kind wenn man ihm einen "neuen" Vater vorgaukelt, und dieser nur bis zur nächsten Beziehung ( wieder neuer


    Lebensgefährte) Gültigkeit hat.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • In unserem Fall war es so, dass der KM vom Jugendamt untersagt worden ist, dass ihr neuer Freund mit "Papa" angeredet wird. Und da die Umgänge vom JA begleitet wurden, hatte sie auch keine Chance, dem nicht zu entsprechen. Auch wenn ihr Kind bei uns in Pflege ist, sind meine Frau und ich nicht Mama und Papa (obwohl wir ja diese Rollen innehaben) sondern Oma und Opa, und das wird auch aufmerksam vom JA überwacht. Die kommen ab und zu zu Besuch und da hören sie ja, wie das Kind uns anspricht. Es wird großer Wert darauf gelegt, dass die Kinder um ihre Herkunft wissen.

  • Hi,
    kaum aus dem Urlaub zurück, und schon wieder so viele Fragen .....Bei thz ist das Jugendamt wohl etwas über das Ziel hinaus geschossen, denn wie ein Kind seine Bezugspersonen nennt, das geht das Jugendamt einfach nichts an. Es kann auch nichts untersagen. Es kann durchaus dem Kindeswohl entsprechen, auch den Stiefvater als Papa anszusprechen. Gerade wenn Freunde der Kinder dabei sind. Ich kenne genug Kinder, die ohne irgendeinen Schaden zu nehmen, einen Papa und einen Papi haben. Ich hatte über Jahre Mami und Pappi und dann noch Mutti und Vati. Es hat mir nicht geschadet, wirklich nicht (wehe, jetzt widerspricht jemand!). Und Kriminalität allein hat mit der Erziehungsfähigkeit nichts zu tun. Sonst könnten wir ja die ganzen Mutter/Kind-Abteilungen in den Vollzugsanstalten abschaffen. Und - in vielen JVAs gibt es spezielle Umgangsräume mit Kinderspielzeug, so dass der Kontakt zu den Inhaftierten nicht abbricht.


    Ich weiss jetzt nicht, wie alt das Kind ist. Und wie man sich quasi altersgerecht in den Umgang reinschleichen kann. Das ist eine individuelle Entscheidung. Dazu bedarf es natürlich einmal der Beratung, aber auch der Geduld. Wenn das Kind gar nichts von seinem biologischen Vater weiss, dann geht das nicht mal ganz schnell im "HauruckVerfahren." Eine Beratungsstelle aufsuchen, das kann das Jugendamt sein, muss aber nicht. Im Umfeld der größeren JVAs gibt es auch Vereine, die Ex-Inhaftierten bei so Problemen hilfreich zur Seite stehen. Und wenn gar nichts geht, dann ist das Familiengericht gefragt.


    Herzlichst
    TK

  • Nun, man legt seitens des JA Wert darauf, dass die biologische Herkunft eines Pflegekindes nicht verschleiert wird. Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit sind die Basis für eine gesunde Persönlichkeitentwicklung, und das fängt damit an, dass dem Kind von Anfang an klar gemacht ist, dass es andere leibliche Eltern hat. Das hat sicher auch was mit Kindeswohl zu tun, wenn man sich vor Augen hält, wie verzweifelt manche Erwachsene später ihre leiblichen Eltern suchen mussten, bis sie wussten, von wem sie abstammen.


    Und: auch wenn dem JA die rechtliche Handhabe fehlt, aber letztlich entscheidet es, ob es die Pflege weiterhin bezahlt, wenn man dort zu der Auffassung kommt, dass die Pflegeeltern für den Job ungeeignet sind.