Wie viel darf ich als Volljähriges Kind arbeiten, ohne Pfändungsgrenze der Mutter nicht zu niedrig zu treiben?

  • Hallo Allerseits,


    ich bin 19 und Abiturientin, habe vor im Wintersemester zu studieren. Bis dahin würde ich gerne Geld verdienen und ansparen. Ich wohne zurzeit bei meiner Mutter. Mein Vater ist nicht in Europa und von daher rechtlich irrelevant, weil wir auch kein Kontakt zu ihm haben. Bis vor kurzem waren ich und meine Mutter beide Hartz 4 Empfänger, seit letztem Monat hat sie jedoch eine Vollzeitbeschäftigung gefunden wo sie gut verdient- erstmal gut. Nur ist sie seit einigen Jahren im Insolvenzverfahren und jetzt wird monatlich ein Teil ihres Einkommens dafür verpfändet. Solange sie unterhaltspflichtig mir gegenüber bleibt, ist auch der Pfändungsbetrag relativ ok wegzustecken. Nun wurde ihr aber seitens ihres Insolvenzberaters gesagt, ich dürfte kein Geld verdienen, denn sonst wäre sie nicht mehr unterhaltspflichtig. Inwieweit stimmt das? Wie viel Geld dürfte ich noch verdienen, sodass meine Mutter noch als unterhaltspflichtig gilt?


    Ich freue mich über jeden Rat


    Lieben Gruß

  • Hallo stela,


    familienrechtlich ist es so, dass Deine Einkünfte als Schülerin oder Studentin überobligatorisch sind. Sie würden als gar keine Anrechnung finden.


    Ob das im Insolvenzrecht auch so ist, kann ich leider nicht sagen. Ich würde aber vermuten, dass es da ähnlich ist, weil Du als Schüler oder Student immer unterhaltsberechtigt bist und Deinen Lebensunterhalt noch nicht selber erwirtschaften musst.


    LG chico

  • Hi,


    sie ist weder Schülerin noch Studentin. Zwar ist es familienrechtlich gesehen in der Interimszeit nicht notwendig, zu arbeiten. Aber, als überobligatorsch sehe ich das nicht. Und selbst wenn, Familienrecht, Sozialrecht, Insolvenzrecht sind drei Paar Schuhe. Hier ist es so, dass familienrechtlich die Tochter noch nicht arbeiten muss, ihr quasi aus der Insovenzmasse Geld zum Überleben zur Verfügung gestellt wird. In den beiden anderen Bereichen sieht es aber anders aus. Da fliesst das Geld in den Freibetrag für die Mutter ein. Allerdings sehr begrenzt. Nämlich mit dem Betrag, der erhöhend der Mutter zugestanden wird, solange das Kind von ihr unterhalten wird. Nach meiner Erinnerung sind das so etwa 200 € im Monat. Mutter bekommt also weiter den Betrag für einen Single, wie sich Tochter und Mutter dann einigen, das ist eine andere Frage. Aber etwa 200 € Kostgeld, das ist doch machbar?


    Herzlichst


    TK