Kosten für Wohnung am Studienort

  • Hallo zusammen.


    Ein unterhaltsberechtigter Student bekommt Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle (735,- €), in dem für Wohnung und Nebenkosten 300,- € berücksichtigt wurde. Hat dieser Student Anspruch auf erhöhten Unterhalt - wenn ja, wie hoch darf dieser sein - , wenn dieser Kostenblock nicht ausreicht, weil die Wohnung am Studienort teurer ist? Muss gegebenenfalls ein Nachweis erfolgen, dass keine günstigere Wohnung zu finden war?

  • Guten Abend!


    Wenn der Student der Meinung ist, dass der Wohnkostenanteil nicht ausreicht, muss er darlegen warum das so ist. Er muss also herausstellen, dass es ihm nicht möglich ist, für den vorgesehen Betrag Wohnraum anzumieten.


    Der Student sollte sich aber klar darüber sein, dass er keinen Anspruch auf eine 3 Zimmer Wohnung hat. Ein 1 Zimmer Apartment oder ein Zimmer in einer Studenten-WG sollten ausreichen.


    Wo wird denn studiert?


    Ach so, im Rahmen eines Mehrbedarfs im Bezug auf Wohnkosten, müssen die unterhaltspflichtigen Eltern auch leistungsfähig sein.


    LG chico

  • Hallo,
    vielen Dank für die schnelle Antwort. Studienort ist Dortmund, der Wohnungsmarkt m.E. nicht übermäßig angespannt. Wie es in den Studentenwohnheimen aussieht, weiß ich leider nicht.


    Nur leider finde ich nirgendwo eine Angabe, welche Mietsituation bzw. Mehrkosten für beide Seiten akzeptabel wären. Gibt es so etwas, vielleicht Musterurteile etc.?


    Herzlichen Gruß


    Bombo

  • Hallo,


    der durchschnittliche Mietzins in Dortmund liegt aktuell bei 7,14 m². Bei einer 30qm Wohnung sind das ca. 215€. Bleiben noch 85€ für die Nebenkosten übrig.


    Ich würde für Dortmund keinen erhöhten Wohkostenanteil sehen wollen. München, FFM oder Stuttgart, ok, aber nicht für Dortmund. Da muss der Studierende seine Ansprüche runterschrauben.


    Bambo, solltest Du der Unterhaltspflichtige sein, Du musst Dich nicht darum bemühen, was als erhöhte Wohnkosten akzeptiert werden kann. Der Unterhaltsberechtigte muss darlegen, dass es ihm nicht möglich ist, für die 300€ angemessenen Wohnraum anzumieten.


    Mehr als 20% würde ich in keinem Fall zugestehen. 360€ hat ein Unterhaltspflichtiger in seinem Selbstbehalt für Wohnkosten. Dass ein Unterhaltsberechtigter mehr verlangen darf, wäre absurd.


    LG chico