Ehegattenunterhalt Sonderfall

  • Hallo zusammen,
    folgende Situation: ich war von feb. 2008 bis April 2014 verheiratet. (April 2014 war die Scheidung, wir haben ab Januar 2012 getrennt gelebt).
    Sie war vor der Hochzeit Arbeitslos und hatte auch vorher nie gearbeitet, hatte 2 kinder aus Ihrer ersten Ehe.
    Ich war vor und während der Ehe Student, konnte daher nicht Vollzeit arbeiten. Also bezog sie mit den beiden Kindern auch während der Ehe Arbeitslosengeld. Ich hatte neben dem Studium einen Minijob. (Studenten haben keinen Anspruch auf ALG). Bafög habe ich auch nicht erhalten weil 2. Studium. Wir hatten keine gemeinsame Kinder. Sie hatte zwei aus der ersten Ehe wo der Vater Unterhalt zahlt.


    Als wir getrennt lebten, hatte ich mehr Zeit für mein Studium, also habe ich weiter studiert und hatte einen Minijob.


    Sie bezog dann während der Trennungszeit Sozialgeld vom Sozialamt. Dann habe ich jedes Jahr Briefe vom Sozialamt erhalten wegen des Unterhalts, Sozialamt hat mein Einkommen überprüft und ich musste bis Februar 2016 nichts zahlen da ich nur einen Minijob und ein Stipendium hatte.


    Ich bin jetzt seit August 2014 wieder verheiratet und lebe mit meiner Frau zusammen. Mein Studium habe ich Januar 2016 abgeschlossen. Seit Februar 2016 habe ich auch eine Stelle und verdiene ca 2100 € Netto. Meine neue Ehefrau ist Schwanger in der 18. KW jetzt. Momentan hat sie auch keine Arbeit.


    Jetzt lautet meine Frage: Wie hoch ist unser Eigenbedarf von 2100 €? Ende September erwarten wir das Kind. Unser erstes gemeinsames.
    Sozialamt hat jetzt nochmal geschrieben und will mein Einkommen erneut überprüfen.


    Danke im voraus und falls was unklar ist bitte schreiben.. Ich werde es ergänzen.


    Viele Grüße

  • Hallo Derfischmann ,



    Jetzt lautet meine Frage: Wie hoch ist unser Eigenbedarf von 2100 €? Ende September erwarten wir das Kind. Unser erstes gemeinsames.
    Sozialamt hat jetzt nochmal geschrieben und will mein Einkommen erneut überprüfen.


    Sozialamt oder Job-Center?


    Ich würde zunächst mal persönlich/telefonisch mit der Sachbearbeiterin reden.


    Wenn es kein Darlehn war, musst du nichts zurückzahlen.


    Die "Stiefkinder" bekommen Unterhalt in voller Höhe?


    Dann gibt es für dich keinen Selbstbehalt. ( wem gegenüber?)


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi Edy
    Vielen Dank für deine Antwort.
    Sozialamt, nicht Job-Center, weil die Ex-Frau jetzt arbeitsunfähig ist, deswegen hat Job-Center ihr zum Sozialamt geschickt. Sie hat auch nie gearbeitet. Darlehen war es nicht, das Sozialamt verlangt von mir Ehegattenunterhalt für die Ex-Frau.
    Ja die “Stiefkinder“ bekommen unterhalt in voller Höhe. Es geht nur um Ehegattenunterhalt von meiner Seite für die Ex-Frau.


    Selbstbehalt meine ich für mich, meine neue Frau die jetzt schwanger ist ( kind wird im September erwartet), gegenüber der Ex-Frau.
    Grüße

  • Hallo,


    Selbstbehalt meine ich für mich, meine neue Frau die jetzt schwanger ist ( kind wird im September erwartet), gegenüber der Ex-Frau.


    SB gegenüber der EX ist 1200€ (bereinigtes Netto).


    Bei 2100€ und dann nach Bereinigung abzüglich Kindesunterhalt ( für neues gemeinsames Kind) und neue Ehefrau,dürfte für


    den nachehelichen Unterhalt nichts über bleiben.


    lg
    edy

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  • Guten Abend!


    Ich schließe mich der Einschätzung von edy an. Deine jetzige Ehefrau und das kommende Kind sind der ex-Frau vorrangig zu bedienen. Da bleibt nichts mehr übrig.


    Im Übrigen würde ich dem Sozialamt mal einen netten Brief schreiben, wenn die wieder einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt konstruieren wollen. Inhalt so in etwa.... seit 2 Jahren geschieden, seit 4 Jahren getrennt. Eigentliche Ehezeit nur 4 Jahre. Was das Sozialamt denn mein? Ob eine kurze Ehe einen Unterhaltsanspruch für die Ewigkeit beschert?


    Dein SB 1.200€
    SB Ehefrau mindestens 960€ (wurde aber angehoben meine ich)
    Bedarf für euer Kind 274€


    LG chico