Anspruch nach Insolvenz

  • Guten morgen,


    Ich wende mich an die community mit folgender Situation und anschließender Fragestellung zu meinem Anspruch auf Unterhalt durch meinen Vater.


    Mein Name ist lili, ich bin nun 22 Jahre alt und meine Eltern trennten sich (per Scheidung) im Jahr 2000. Mit Wirkung des Scheidungsurteils meldete er zeitgleich ein insolvenzverfahren an, denn er war selbstständig als Bauunternehmer.
    Mit diesen Schritten entging er jeglicher Zahlung von Unterhalt an mich und meine Mutter. Ab diesem Zeitpunkt ging mein Leben finanziell gesehen bergab, meine Mutter als Hausfrau war auf Sozialleistungen angewiesen und ich befand mich in meinem schulischen Werdegang. Lediglich bis ins Jahr 2005 zahlte das Sozialamt (?) einen geringen Unterhaltsanspruch. 2010 begann ich mit einer schulischen Ausbildung welche Bafög foerderungsfaehig war und ich habe mich mit meiner Mutter und den sozialaemtern ziemlich lange herumtreiben muessen, müsste u.a. Von meinen 250€ Bafög einen mietzuschuss zur gemeinsamen Wohnung mit meiner Mutter leisten, das ist nun aber eine andere Geschichte.


    Kontakt zu meinem Vater bestand in dieser Zeit nie denn jeglicher Kontaktaufbau meinerseits wurde abgeblockt.


    Nun zu meiner Fragestellung. Ich bin wie bereits gesagt mittlerweile 22 Jahre alt, Bewohne mit meinem Lebensgefährten eine gemeinsame Wohnung, studiere derzeit und erhalte studentenbafoeg, allerdings keine sozialleistungen und versuche auf eigenen Beinen zu stehen was recht gut klappt.


    Allerdings bekam ich von Familienangehörigen mitgeteilt dass es meinem Vater gut gehe, er sich ein neues Auto kaufte und es ihm und seiner, nicht angeheirateten Familie, recht gut ginge. Ich bin nun ueber den Schmerz der Trennung und des verlaufes hinweg und bin rückblickend enttäuscht von seinem Verhalten uns gegenüber.


    Besteht nun nach Ablauf der provatinsolvenz generell ein recht meinerseits den Unterhaltsanspruch zu klaeren, an welcher Stelle tue ich dies, welche moeglichkeiten kann ich in Betracht ziehen. Ich verstehe es wohl einfach nicht wie es sein kann dass selbst nach Auslauf der Insolvenz kein Cent fuer mich und meinen lebensanfang und Aufbau berappen werden konnte.


    Ich hoffe ich erhalte eine antwort, auch wenn ziemlich verallgemeinert aufgrund fehlender Details, die ich allerdings nachreichen möchte um eine möglichst konkrete Beratung von euch zu erhalten.


    Danke und liebe gruesse

  • Rückwirkend gibt es keinen Unterhalt, den gibt es nur ab dem Zeitpunkt des schriftlich erhobenen Anspruchs. Neue PartnerInnen Deines Vaters sind Dir gegenüber nicht zu Unterhalt verpflichtet.


    Wenn Du also jetzt studierst und dies Deine Erstausbildung ist, hast Du Anspruch auf Unterhalt. Den musst Du schriftlich bei Deinen Eltern einfordern, sowohl bei Mutter als auch beim Vater, da Du volljährig bist und somit beide zahlungspflichtig sind. Da gibt es einen festen Satz von 735 Euro, weil Du bei keinem Deiner Eltern wohnst (ich nehme an, dass das ausbildungsbedingt so ist, der Studienort also nicht Wohnort eines Deiner Eltern ist). Davon gehen ab Bafög, Dein Kindergeld und alle Deine sonstigen Einkünfte, den Rest müssen sich die beiden dann nach einem einkommensabhängigen Umlageschlüssel teilen, bis die Ausbildung beendet ist.