Berechnung Kindesunterhalt durch Jugendamt

  • Ich versuche kurz die Situation in Worte zu fassen und hoffe das mir jemand einen guten Rat geben kann.
    Meine Lebenpartner zwischenzeitlich Ex-Lebenspartner hat zwei Kinder im Alter von 7 und 12 Jahren beide leben bei der Kindesmutter.
    Bisher wurde für die beiden Kinder ein Betrag in Höhe von 137 Euro an die Unterhaltsvorschusskasse gezahlt bei einem Durchschnittseinkommen von 1281 Euro.
    Kindesmutter und Kindesvater haben das gemeinsame Sorgerecht, nun ist die Kindesmutter ohne das Einverständis des Kindesvater ca. 200 km weit weg gezogen.
    Kurz zur Vorgeschichte: Die Kindesmutter hat bis vor kurzem in der gleichen Stadt gewohnt und zwischenzeitlich auch noch drittes Kind bekommen von Ihrem neuen Partner.
    Mein Ex-Lebensgefährte hat regelmässig versucht den Umgangskontakt zu seinen Kindern zu pflegen und wollte diese an der bisherigen Wohnandresse der Kindesmutter besuchen und musste dort feststellen, dass die Kindesmutter sich aus dem Staub gemacht hat. Nach dem wir uns an das bisherig zustände Jugenamt gewendet haben hoben diese nur die Arme und teilten mit Sie wären nicht mehr zuständig und wüssten nur das Sie ca. 200 km weit weg gezogen sind. Bis heute ist die Adresse der Kinder unbekannt und jegliches betteln bei der Kindesmutter erfolglos.
    Kurze Zeit später kam der Brief der Unterhaltsvorschusskasse und vom Jobcenter ins Haus wo man meinen Ex-Lebensgefährten aufforderte seine Einküfte offen zu legen, welches er auch tat und nach Prüfung weiterhin 137 Euro an die Unterhaltsvorschusskasse leisten sollte.
    Im März 2016 wurde seine größere Tochter nun 12 Jahre alt was den Unterhaltsvorschuss nun zur Beendigung gebracht hat. Kurz darauf kam nun erneut eine Brief vom Jugenamt (Beistand), welches erneut die Einküfte prüfen wollte. Zum dem Zeitpunkt waren wir noch in eine Partnerschaft und machten auch Wahrheitsgemäß diese Angabe, ich habe ebenfalls auch einen Brief aufgesetzt in welchem ich die monatlichen Belastungen aufgeführt habe und auch nochmal mitteilte, dass hier auch berücksichtigt werden sollte das die Kindesmutter es vorgezogen hat ohne sein Einverständis weg zu ziehen und hier nun ca. 200 km die Kindesvater von seine Kindern trennt.
    Nun haben wir dazu die Berechnung erhalten aus welcher folgendes zu entnehmen ist: sein durchschnittlisches Einkommen beträgt 1346 Euro, abzgl. seine Fahrkarte in Höhe von 63,42 Euro und abzgl. 10 % Kürzung (Lebensgemeinschaft) soll er nun 310 Euro Unterhalt zahlen.
    Der Mitarbeiter des Jugenamtes teilte noch folgenden Satz mit: " Eine Berücksichtung Ihrer weiteren Belastungen kommt nicht in Frage, da hier bereits ein Mangelfall vorliegt und dieser sonst eine weitere Verschärfung erfahren würde"
    Zu den Fakten, die Kindesmutter ist 30 Jahre alt und hat in Ihrem gesamten Leben noch nicht einmal gearbeitet - daher bezieht diese Solzialleistungen vom Staat.
    Diese ist vor ca. 6 Monaten ohne Einverständis ca. 200 Km weit weg gezogen und hat hier als Begründung Ihres Umzuges wohl Ihren gewalttätigen Partner genannt, welcher weiterhin bei Ihr wohnhaft ist. Bis heute ist die aktuelle Adresse der Kinder unbekannt.
    Wir selbst wohnen aktuell in einer 50m² Wohnung und zahlen 529 Euro Miete zzgl. Kosten für die Warmwasserversorgung durch einen elekt. Durchlauferhitzer. Nun wurde mittgeteilt, dass hier ein 10% Kürzung vor zu nehmen sei auf Grund einer Lebensgemeinschaft - zwischzeitlich haben wir uns getrennt und sind somit nur noch eine Wohngeinschaft.
    Der im Selbstbehalt beinhalte Wohnkostenanteil beläuft sich aktuell auf 380 Euro in welchem mein Ex-Lebengefährte sich aktuell befindet. Würde er ausziehen und sich in Berlin eine Wohnung suchen würde er bei eine Miete zwischen 450 Euro und 500 Euro liegen worauf sich der Wohnkostenanteil im Selbstbehalt widerum erhöht.
    Traurige Tatsache ist jedoch, dass sich mein Ex-Lebengefährte in einer Privatinsolvenz befindet und keine eigene Wohnung bekommt und somit Obdachlos wäre, wenn wir nciht weiterhin wie bisher zusammen leben.
    Ich kann hier nicht nachvollziehen, warum das Jugenamt es ignoriert das die Kindesmutter ohne Einverständnis einfach weg gezogen ist und ihm mit dieser Unterhaltszahlung jegliche Möglichkeit nimmt seine Kinder sehen zu können.
    Zum nächsten ist es mir ein Rätsel wie man darauf kommt, dass man bei einer Lebensgemeinschaft eine Ersparnis erwirtschaftet von 108 Euro um diese vom Selbstbehalt kürzen zu können. Ja man benennt das Beispiel an Heizkosten, dass diese ja nicht höher werden wenn sich 2 Personen im Raum aufhalten.
    Tatsache ist doch aber, dass zum einen die Miete höher ist und auch der Stromverbrauch sowie die Wasserkosten höher sind wenn diese von 2 Personen genutzt werden und auch in den Lebenshaltungskosten verplichtete sich der Partner doch nicht für den anderen einzustehen, oder täusche ich mich?
    Ich hoffe jemand kann mir einen Rat geben, wie man hier vorgehen kann.

  • Hallo,


    die Kindsmutter darf wegziehen, aber sie muss den Kontakt zum Vater ermöglichen, und, da sie diejenige war, die weggezogen ist, sogar die Fahrtkosten zahlen, damit der Kontakt möglich bleibt. Ich würde zur Polizei gehen und versuchen, sie wegen Kindesentführung anzuzeigen, oder ihr doch zumindest damit drohen. Das Jugendamt hat damit erst mal nichts zu tun. Das JA würde aktiv werden, wenn die Interessen der Kinder betroffen sind, und das hätte die Kindsmutter vorzutragen.


    Was Ihr für Ausgaben habt, ist Eure Sache (Miete, Nebenkosten, Fahrtkosten usw.), ebenso die übrigen Lebensumstände, so bedauerlich die auch sein mögen. Auch, ob die Kindsmutter arbeitet oder sonstige Einkünfte hat, ist irrelevant. Der Unterhalt ist ja nicht für sie, sondern für das Kind bestimmt. Bei der Bestimmung der Höhe des Unterhalts für die Kinder zählt nur das Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Wenn er 1346 Euro bereinigtes Nettoeinkommen hat und einen Selbstbehalt von 1080 Euro, dann hat er die Differenz, also 266 Euro zu zahlen. Dabei spielt Dein Einkommen keinerlei Rolle. Das kommt nur dann zum Tragen, wenn Ihr zusammen lebt und Dein Partner Arbeitslosengeld bezieht.


    Gibt es einen Titel für den Kindesunterhalt?

  • Hi,


    weder eine Kindsentführung noch ein Kindsentzug liegen vor, nicht mal im Ansatz. Das mit den Fahrtkosten ist auch nicht so klar geregelt, ist auch eine Einzelfallentscheidung. Wenn mein Expartner mit so einem Blödsinn zur Polizei (die für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche nun mal nicht da ist) gehen würde, dann würde er mit mir aber echt Probleme bekommen. Gegenstrafanzeige wegen falscher Verdächtigung (die würde greifen), versuchte Nötigung, Überprüfenlassen, ob es für meine Kinder gut ist, mit einem Kriminellen zu verkehren, u.s.w.


    Fakt ist, dass der Vater ein Mangelfall ist. Da kann der Selbstbehalt heruntergesetzt werden, wenn man mit jemanden zusammen lebt. Es kommt hier nicht auf das gemeinsame Bett an. Sondern auf das gemeinsame Wirtschaften. Und das liegt ja vor. Abgesehen davon, wie man bei 50 qm tatsächlich und wirtschaftlich getrennt leben will, das ist mir schleierhaft. Da ist mit Sicherheit sehr viel Überzeugungsarbeit zu leisten, es ist einfach nicht plausibel.


    Man trennt sich just in dem Augenblick, in dem es um die Berechnung von Unterhalt geht, lebt aber weiter einvernehmlich zusammen?


    Herzlichst


    TK

  • Okay, Kindesentführung liegt nur vor, wenn der Entführer nicht verwandt ist. Andererseits haben aber Kinder und Vater ein Recht auf Umgang miteinander. Die Mutter enthält ihnen das vor, das ist ja mindestens ein Rechtsbruch. Da muss es doch einen Weg geben, sie dazu zu bewegen, das ermöglichen, letztlich den Rechtsweg, also mindestens Klage. Dann eben Rechtsanwalt und nicht Polizei, aber androhen kann der Mutter das ja mal, vielleicht reicht das ja schon. Ob man das dann wirklich macht und ob die Polizei einen nicht sowieso wieder heim schickt, steht auf einem anderen Blatt.


    Mir ist keine andere Regelung bekannt, als dass derjenige die Fahrtkosten zu übernehmen hat, der den gemeinsamen Wohnort verlässt und damit die Fahrtkosten verursacht, damit das Umgangsrecht wahrgenommen werden kann. Hat uns der Rechtsanwalt damals so gesagt. Welche Gründe würden denn greifen, um das zu verhindern oder zu vermindern?

  • Hi,


    mir sind da Dutzende von Fällen bekannt. Was derjenige, der die Entfernung gesetzt hat, allerdings (fast) immer tun muss, ist, dem anderen Elternteil den Kontakt zu ermöglichen. Also, z.B. Kind in den nächsten Zug setzen, oder in den nächsten Flieger. Also zum Flughafen fahren, der Kinder-Zugebtreuung übergeben. Möglicherweise verwechselst du da was.


    Ich halte es für brandgefährlich, hier den Vater in den strafrechtlichen Bereich zu treiben. Nicht jede gefühlte oder strafrechtliche Ungerechtigkeit ist auch eine Straftat. Der Vater kann mit anwaltlicher Hilfe seinen Umgang regeln. Und gut ist. Schau mal in § 239a StGB, dann siehst du, dass diese Bestimmung nicht im Ansatz erfüllt ist. Und wenn so ein Rat umgesetzt wird, das nehmen einige sehr übel. Ich hatte ja schon oben geschrieben, wie ich reagieren würde. Der Kindsvater würde seine Kinder mit gerichtlicher Absegnung nicht mehr wieder sehen. Sowas geht gar nicht.


    Herzlichst


    TK

  • Möglicherweise war auch der Anwalt ahnungslos. Das würde mich nicht überraschen.


    Naja, wir haben einen Sack voll Polizisten im Freundes- und Familienkreis, und auch wegen eines, sagen wir, "schwierigen" Kindes über eine Zeit lang unentwegt die Polizei im Haus gehabt, vielleicht sehe ich das deshalb etwas lockerer als Du. Wie gesagt, ankündigen kann man es ja, letztlich muss man es ja nicht machen. Und wenn man eine vermeintliche Straftat versucht anzuzeigen und sich dabei herausstellt, dass es sich nicht um eine handelt, dann hat das auch keine Konsequenzen, sofern man bei der Wahrheit geblieben ist. Das ist dann letztlich ein Irrtum. Und gut ist.

  • Nee, so läuft das nicht. Es hat Konsequenzen. Die Polizei ist nicht Ermittlungsbehörde. Sie ist nur Hilfstruppe der Staatsanwaltschaft. D.h., die müssen den Vorgang zwingend an die Staatsanwaltschaft abgeben. Dort bekommt er ein Aktenzeichen, der Betroffene wird registriert. Gleichzeitig wird das Verfahren in POLAS aufgenommen. Selbst wenn das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft eingestellt ist. Und da bleibt es lange drinnen und kann jeden beruflichen Fortgang, jede Veränderung hemmen. Denn wer nimmt schon jemanden, gegen den mal wegen Entführung ermittelt wurde?


    Ganz übel, was du da vorschlägst, und dieser Vorschlag bietet der Mutter die Steilvorlage dafür, den Umgang gänzlich zu unterbinden.


    Herzlichst


    TK

  • Das ist so sicherlich nicht richtig, ich halte eine weitere Diskussion dessen aber nicht für zielführend für den Fragesteller. Lassen wir es damit ein Bewenden haben.


    Fassen wir als Ergebnis für den Fragesteller zusammen: Wenn es Probleme mit der Durchsetzung des Umgangsrechts gibt, soll sich der Fragesteller an das Familiengericht wenden. Das kann dann zwar Jahre dauern, bis er sein Kind wieder sieht, aber einen anderen empfehlenswerten Weg gibt es nicht.

  • Das ist so richtig. Schau in die Polizeigesetze der Länder, in die StpO. Ist alles so niedergeschrieben. Und natürlich sehen die Polizisten das locker. Ist ja nicht ihr Verfahren, sondern das Verfahren der Staatsanwaltschaft. Und die müssen das in Übereinstimmung mit den Gesetzen anders sehen, eben nicht locker.


    Beispiel, was ich nun durch Zufall ganz genau kenne. Vater hat genau das losgetreten. Verfahren ging, wie es sein musste, an die Staatsanwaltschaft. Wurde eingestellt, gleichzeitig erfolgte zwingend die Meldung an POLAS, und nach den Mitteilungspflichen für ein Strafverfahren auch an den Arbeitgeber der Mutter. Mutter bekam erst einmal einen Karrierestopp verhängt. Vater uneinsichtig, es erfolgte eine weitere "Information", so nannte es der Vater gegen die Ex. Teil ging wieder an die Staatsanwaltschaft. Sowohl die als auch die Mutter hatten die Schnauze voll. Vater bekam ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung u.s.w. an den Hals.


    So, dann meinte das Familiengericht, es sei der Mutter unzumutbar, den Vater auch nur zu sehen. Und ob ein Vater mit der Einstellung gut für die Kinder seien, auch zweifelhaft. Erst einmal kein Umgang, nach einem Jahr Wohlverhalten dann kontrollierter Umgang beim Jugendamt, damit die Mutter nicht dem Kriminellen begegnen müsse. Das wars dann.


    Und Umgangsverfahren dauern auch nicht Jahre. Zufälligerweise liegt mir die Statistik meines Familiengerichts vor. Durchschnittlich 3 Monate bis ein Jahr maximal, wenn ein Gutachten erforderlich ist, was ja häufig nicht der Fall ist. Richter haben etwa 400 Neuzugänge im Jahr. Wenn die Verfahren über die Gebühr lange dauern, dann ist da ganz schnell die Dienstaufsicht da. Es gibt sog. Restelisten, es wird sehr genau geschaut, wie schnell die Verfahren abgewickelt werden. Abgesehen davon, häufig langt ja schon das Einschalten eines Anwalts, um zu einer Einigung zu kommen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Torsten,


    Tipps sollen in erster Linie den Fragenden helfen.


    Antworten die deine persönliche Meinung ausdrücken, sollten so gekennzeichnet sein.


    Auch wenn das hier ein Laienforum ist, sollte es doch höher als "Stammtischniveau " sein.


    Bitte, etwas mehr selbst recherchieren und entsprechende Antworten geben.


    Anworten die den Fragesteller "reinreiten" könnten sollten besser nicht gegeben werden.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Naja, schreibst ja selber, dass der anzeigende Vater da uneinsichtig und beharrlich gewesen ist, womöglich die Dinge auch nicht so dargestellt hat, wie sie tatsächlich waren. Da ist es ja kein Wunder, wenn er einen übergebraten bekommt. Grundsätzlich gilt das, was im Führungszeugnis steht, und da kommen nur Vorstrafen rein, also eine rechtskräftige Verurteilung und Bestrafung. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung. Anhängige Verfahren muss man als Arbeitnehmer dann (und zwar selbst) melden, wenn sie in eklatantem Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen würden. Wenn der Arbeitgeber das über eine meldepflichtige Auskunft der Staatsanwaltschaft erfährt, ist der Ärger natürlich vorprogrammiert.


    Dazu habe ich den Fragesteller ja nicht aufgerufen. Wenn er sich in seiner Not an die Polizei wendet und dort wahrheitsgemäß angibt, seine Frau enthielte ihm seine Kinder, dann wird er dort belehrt, dass das keine Entführung und Straftat sei, weil sie ja die Mutter ist, dass man seitens der Polizei also nicht dafür zuständig ist und er sich an einen Anwalt oder ans Familiengericht wenden möge. Bei der Polizei arbeiten auch nur Menschen.


    Wie gesagt, ich halte eine weitere Diskussion dessen aber nicht für zielführend für den Fragesteller. Lassen wir es damit ein Bewenden haben.


    Ich habs vorhin überprüft, und gleich der erste Fund hat ausgesagt, dass ein Vater 5 Jahre warten musste, bis sich die Gerichte dann mal einig waren wegen des Umgangsrechts. Also, Garantien gibt es da wohl auch nicht. Wer weiß, was da wieder schief gegangen ist.

  • edy,


    so wie Ihr auch, versuche ich hier meine Erfahrungen nach bestem Wissen und Gewissen einzubringen. Reinreiten will ich sicher niemand, und es gibt ja offenkundig auch ein wirkungsvolles Korrektiv. Ich habe da halt andere Erfahrungen als TK. Und es ist gut, wenn jeder seine Erfahrungen einbringt, das ist doch der Sinn eines Betroffenenforums.


    Letzten Endes können und müssen die Fragesteller ja ohnehin selber entscheiden, welchem Rat sie folgen und ihren Weg wählen und ihn auch verantworten.

  • Nun ja, aber wenn jemand einen Rat gibt, der wirklich brandgefährlich ist, und darauf besteht, dass dieser Rat entgegen allen Gesetzen und entgegen aller Fachkunde trotzdem super ist, dann ist das schon bedenklich. Insbsondere, wenn dann noch behauptet wird, der Rat, der unter Einbeziehung der Gesetze gegeben wird, gesetzeswidrig sei. Das geht gar nicht.


    Es ist nicht unsere Aufgabe, Ratsuchende in juristisch aussichtslose Situationen reinzureiten. Es ist unsere Aufgabe, auf das Machbare hinzuweisen und insbesondere nicht zu strafbaren Handlungen aufzustacheln.


    Herzlichst


    TK

  • Das habe ich ja auch nicht, Timekeeper. Auf Deinen Einwand hin bin ich ja sofort zurückgerudert und habe gefragt, was man stattdessen machen kann.


    Zu strafbaren Handlungen habe ich niemanden aufgerufen. Laut Wiki: " Es besteht ein in der Bevölkerung weit verbreiteter Irrglaube, wonach man sich der Falschen Verdächtigung strafbar machen würde, wenn man
    einen Verdacht gegenüber z. B. der Polizei äußert und dieser Verdacht sich sodann nicht erhärtet (vgl. unten zur Tatbestandsvoraussetzung wider besseres Wissen im Abschnitt Subjektiver Tatbestand)."


    Nun kommt mal wieder runter hier!

  • Das Wiki Zitat, dass sehen die Fachleute ein wenig anders. Vielleicht mal die ständige Rechtsprechung hinzuziehen, den Tatbestand der Nötigung mit einbeziehen. Und den Automatismus der Registrierung in POLAS und die Mistra mit einbeziehen. Und den Gang eines Ermittlungsverfahrens. Durch Zufall bin ich vom Fach. Und ich brauche weder Wiki, noch andere Laienaussagen in dieser Richtung. Ich weiss, wie ein Ermittlungsverfahren läuft, und was wo registriert wird. Das war nämlich fast 30 Jahre mein Job. Und ich hab genug Fälle auf dem Tisch gehabt, wo jemand genau das glaubte, was du hier produzierst und dadurch wirklich alles, alles verbaselt hat.


    Herzlichst


    TK

  • Ja, und es ist gut, dass Du darauf hinweist! Meine Erfahrung war halt eine andere: ich kenne genügend Leute, die sich dadurch haben leicht einschüchtern lassen, dass man ihnen gesagt hat, dass man ja mal zur Polizei gehen und sie anzeigen kann. Damit war das Problem unfachmännisch aber wirkungsvoll aus der Welt geschaffen.


    Und, wie gesagt, dadurch, dass wir reichlich Polizisten unter den Freunden und in der Familie haben, wird da leider auch recht häufig und wegen (vielleicht vermeintlichen) Belanglosigkeiten angezeigt. Am Ende ist in aller Regel überhaupt gar nichts dabei rausgekommen, selbst wenn es beim Staatsanwalt gelandet ist (obwohl es durchaus einen katastrophalen Verlauf hätte nehmen können, den Du oben voraussagst).


    Aber in 99% der Fälle haben die Polizisten dann weniger ermittelt als v(!)ermittelt.


    Wenn Du damit beruflich beschäftigt bist, siehst Du natürlich auch nichts anderes mehr als die Fälle, die Dich beschäftigt und bewegt haben. Die anderen Fälle landen ja nicht auf Deinem Tisch, nehme ich mal an.