Herausgabe des Kindes. Wie stehen meine Chancen?

  • Guten Abend liebes Forum,


    ich bräuchte mal eure Einschätzung über folgenden Sachverhalt.



    Am 28.04.2016 informierte mich meine (jetzt ex) Lebensgefährtin, dass sie mit unserem Sohn übers Wochenende ihre Mutter besuchen wollte.
    Ist ja auch kein Problem, ich würde ihr niemals verbieten unseren Sohn mit dort hin zu nehmen.
    Übers Wochenende ist der Kontakt zwischen ihr und mir auch noch weitergehend recht normal verlaufen.
    Am Sonntag allerdings, meldete sie sich plötzlich nicht mehr bei mir, blockierte mich überall sodass ich ihr nicht mehr schreiben und sie telefonisch auch nicht erreichen konnte.
    Auch einige Versuche Ihre Mutter zu erreichen waren leider vergebens.
    Also führ ich dort hin um nach meinem Sohn zu sehen und mit meiner ex zu reden, um zu erfahren, was denn jetzt los sei. Ich habe als Antwort nur zu hören bekommen, dass ich sie in ruhe lassen soll.
    Der Zutritt zum Haus um nach meinem Sohn zu sehen wurde mir auch verwehrt und auf bitten hat sie ihn auch nicht mal eben für ein paar Minuten raus geholt.
    Unverrichteter Dinge musste ich dann wieder nach hause fahren.
    Ca. 2 Stunden später tauchte sie plötzlich in Begleitung des Freundes ihrer Mutter in unserer gemeinsamen Wohnung auf und fing laut fluchend an ihre Sachen und Klamotten von unserem Sohn zu packen.
    Der Freund ihrer Mutter wartete während dessen draußen am Auto. Meine Ex beschimpfte mich aufs übelste, bespuckte mich und griff mich plötzlich aus heiterem Himmel an.
    Sie ließ dann von dem Freund ihrer Mutter die Polizei hinzu rufen und zeigte mich schlussendlich fälschlicherweise wegen Körperverletzung an.
    Als sie unsere Wohnung verließ, drohte sie mir an, dass ich meinen Sohn nie wieder sehen würde.
    Anrufe und Nachrichten blieben ihrerseits weiterhin blockiert.
    Da ich befürchten musste, dass sie mir unseren Sohn vorenthalten würde und da ich das Kindeswohl bei ihr gefährdet sehe (Gründe hierfür verfasse ich gleich unten) bin ich am 02.05.2016 zum Jugendamt und danach zu meiner Anwältin.
    Beiden habe ich die Sachlage und meine Begründungen für eine Kindeswohlsgefährdung erläutert und über meine
    Anwältin einen Antrag an das Gericht senden lassen: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Herausgabe des Kindes


    Im Antrag ist enthalten, dass die gemeinsame elterliche Sorge durch Urkunde vom Jugendamt besteht.


    Gründe für die Herausgabe des Kindes:


    -Die Sachlage wie es zum Auszug meiner ex kam ist beschrieben worden.


    - am 3.3.2016 (ich war für einige Zeit nicht zugegend) wurde unser Sohn in einer Kinderklinik Operiert, da ein Leistenlückenverschluss vorgenommen werden musste.
    Noch am Tag der OP hat die Kindesmutter die Klinik gegen ärztlichen Rat verlassen trotz folgender Symptome welche bei unserem Sohn zu erkennen waren: Sauerstoffsättigungsabfall im Blut, Atemaussetzer, Kreislaufprobleme
    Ihr wurde dringend angeraten den kleinen umgehend, jedoch spätestens am nächsten Tag bei einem Kinderarzt vorzustellen um den allgemeinen Zustand kontrollieren zu lassen und ggf einen Verbandswechsel vorzunehmen.
    Zu einer Solchen Untersuchung ist es nie gekommen. Beigefügte Beweise: Entlassungsschein der Kinderklinik vom 3.3.2016


    Aufgrund der genannten Tatsachen wird das Kindeswohl auf dauer bei der Kindesmutter als gefährdet angesehen und es wird beantragt:
    Das Kind in meinen Haushalt zurückzuführen und das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf mich zu übertragen.


    Des weiteren ist in dem Antrag darauf hingewiesen worden, dass die Kindesmutter vor geraumer Zeit in psychologischer Betreuung beim Jugendamt gewesen ist.


    Es wurde außerdem erwähnt, dass davon auszugehen ist, dass die Kindesmutter im hinblick auf den künftigen Lebensmittelpunkt des Kindes Fakten schaffen will.


    Eine Kindeswohlsgefährdung ist nicht auszuschließen sodass das Kind in meinem Haushalt zurück zu führen ist wo ich die alleinige Betreuung des Kindes übernehmen werde und auch dazu in der Lage bin.


    Es wurde auch erwähnt, dass ich damit einverstanden bin, dass die Kindesmutter sich bei uns aufhält um Zeit mit unserem Sohn verbringen zu können.


    Die Voraussetzungen des § 1632 I BGB sind erfüllt. Das eigenmächtige Verhalten der Kindesmutter ist nicht im Interesse des Kindes.
    Es ist zu befürchten, dass das Wohl des Kindes gefährdet ist, wenn der Wohnort und die Betreuung im zuge der Trennung einfach von der Kindesmutter über meinen Kopf hinweg bestimmt wird.


    Wegen der besonderen Eilbedürftigkeit des Anordnungsantrags wird angeregt, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden und die erforderlichen Anhörungen erst nach Erlass der einstweiligen Anordnung vorzunehmen.


    Der Antrag ist dem Gericht am 03.05.2016 zugegangen. Stellungnahme von Jugendamt und Kindesmutter wurde veranlasst.



    Seit dem Antrag ist einiges passiert.


    Binnen 2 Tagen hat die Kindesmutter mir 3 verschiedene Gründe präsentiert, warum ich meinen Sohn nicht sehen dürfe.


    1. Ich solle meine Aussage beim Jugendamt zurück nehmen, vorher würde sie mit mir über keinen Umgang reden. (ich habe das Jugendamt natürlich Pflichtbewusst über die Situation wie oben beschrieben informiert.)


    2. Der Umgang wäre erstmal zweitrangig, da sie erstmal eine Wohnung für sich und unseren Sohn finden müsse.


    3. Sie müsse erstmal klären wann und mit wem wir uns gemeinsam treffen können, da sie auf begleiteten Umgang mit Ihrer Freundin besteht.


    Nun ist die Kindesmutter inzwischen ohne meines Wissens in 100 km Entfernung verzogen, um mir dort angeblich den Umgang zu gewährleisten.
    Da ich allerdings auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen bin, ist der Umgang nun tatsächlich unmöglich geworden, da ein Aufenthalt von grade mal 3 Minuten möglich wäre.
    Natürlich jeweils die erste Fahrt zur Anreise und letzte zur Abreise berücksichtigt.
    Diese Tatsache lässt einen Plan der Kindesmutter vermuten, da sie mir ja androhte, ich würde meinen Sohn nie wieder sehen.


    Auf Bildern die die KM mir im laufe der Tage geschickt hat, ist zu erkennen, dass unser Sohn am ganzen Kopf zerkratzt ist.
    Das weist auf der einen Seite darauf hin, dass er sehr unruhig ist und unruhig schläft und auf der anderen Seite ist zu vermuten, dass die KM die Körperliche Pflege unseres Sohnes schleifen lässt.
    (Aufgrund von übermäßig langen Fingernägeln, mit denen er sich kratzen kann)


    Auch der ständige Wechsel des Aufenthaltsortes setzt unserem Sohn zu, da er keine Möglichkeit hat, sich an eine Umgebung zu gewöhnen, da er alle paar Tage irgendwo anders hin geschleppt wird.
    Das würde auch das unruhige Verhalten und das unruhige Schlafen erklären.


    Dass sie eigenmächtig mit unserem Sohn ohne meine Kenntnis in 100 km Entfernung verzieht, finde ich nicht grade Verantwortungsbewusst, sondern eher Egoistisch.
    Das Verhalten der KM seit unserer Trennung spiegelt nur Ihre eigenen Interessen und beinhaltet nicht ein einziges beispiel, in dem sie auf die Interessen und das Wohl unseres Sohnes eingeht.


    Auch habe ich besuch von der Polizei bekommen, welche mich ausfragte, ob die Kindesmutter denn wieder mit Drogen zutun hätte.
    Der Verdacht würde bestehen, dass sie wieder in diese Kreise geraten könnte, da sie sich nun wieder in der Gegend aufhält, wo sie vor ein paar Jahren ins Auge der Polizei geraten ist. Sie hatte damals dort BTM missbraucht.


    Nun warte ich auf eine weitere Regung des Gerichts, bezüglich der mündlichen Anhörungen.


    Sollte mir mein Sohn zugesprochen werden, hätte ich absolut kein Problem damit, dass die Kindesmutter sich täglich bei mir aufhält um den Kontakt und die Bindung zu unserem Sohn zu Pflegen.
    Es liegt natürlich im Interesse unseres Sohnes so viel Kontakt mit beiden Elternteilen wie nur möglich zu haben.


    Unser Sohn wird nicht gestillt. Er bekommt seit der Geburt Flaschennahrung.


    Sollte vom Gericht gewünscht werden, dass ich mir Hilfe hole, bin ich selbstverständlich dazu bereit mir vom Jugendamt eine Familienhilfe zur Verfügung stellen zu lassen, welche alle paar Tage bei mir Zuhause nach dem rechten schaut.



    Gefährdungen des Kindeswohls sehe ich in folgenden Bereichen:


    - Körperlich (Entlassung aus dem Krankenhaus - Ein solches verhalten kann in Zukunft nicht ausgeschlossen werden) (Mangel an Körperlicher Pflege - übermäßig lane Fingernägel mit denen er sich kratzt - Das ist zwar kein deutlicher körperlicher Pflegemangel, aber ein anzeichen darauf)


    - Seelisch (Kein Kontakt zum Vater - Bindung geht verloren) (Ständiger wechsel des Aufenthaltsortes - Er hat keine chance sich an eine Umgebung zu gewöhnen)



    So das wäre eigentlich alles. Eventuelle Fragen werde ich schnellstmöglich beantworten.



    Was meint Ihr? Wie stehen meine Chancen, meinen Sohn zu bekommen?

  • Hi,


    1. bei Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Man weiss nicht, wie die Aktenlage ist, wie die Begutachtungen ausfallen werden, was das Gericht entscheiden wird.


    2. Es ist hier üblich, sich zu begrüßen und höflich zu verabschieden. Bitte halte dich an die Spielregeln.


    Herzlichst


    TK