Unterhalt während des Studiums nach 2 Ausbildungen

  • Hallo Leute!


    Ich werde im Oktober beginnen Maschinenbau zu studieren. Nun versuche ich zu klären wie ich das Studium finanziell bewältigen kann.


    Deshalb prüfe ich auch, ob ich einen Unterhaltsanspruch gegenüber meiner Eltern (insbesondere gegenüber meines Vaters) habe.


    Nach meiner Aktuellen Kenntnisstand verhält es sich so, dass man dem Grunde nach Unterhaltsberechtigt ist, wenn man den Weg ABI -> Lehre -> Studium geht, solange Lehre und Studium fachgebunden sind.


    Bei mir ist es so, dass ich nach meiner Realschule eine Kaufmännische Ausbildung abgeschlossen habe, dabei aber gemerkt habe, dass das nicht mein Fall ist. Deshalb habe ich danach die Fachoberschule Technik besucht. Darauf folgte eine 2. Ausbildung zum Konstruktionstechniker und nun gehe ich Maschinenbau studieren.
    Ich bin also nach der 1. Ausbildung des entsprechenden Weg Abi -> Lehre -> Studium (fachgebunden) gegangen, habe ihn aber mit einer kaufmännischen Lehre unterbrochen.


    Nun weiß ich nicht, ob ich noch Unterhaltsanspruch habe? Das Jugendamt weiß das leider auch nicht und hofft bis Ende des Monats sich kundig gemacht haben zu können.....


    Mein Bildungsweg hier nochmal übersichtlich:


    Realschule
    Kaufmännische Ausbildung
    Fachoberschule Technik (Fachabi, Hochschulreife)
    Ausbildung zum Konstruktionstechniker
    Studium Maschinenbauer



    Hat jemand schonmal so einen Fall gehabt? Oder kennt sich jemand damit aus?


    Liebe Grüße

  • Hallo Chikil,


    i.d.R. endet der Unterhaltsanspruch nach erster abgeschlossener Ausbildung ( oder es wurde vorher mit den Eltern anders vereinbart).


    wie alt bist du?


    Bist du dem Grunde nach BAFöG berechtigt?


    hast du mal die Einkommenswerte in einen BAFöG-Rechner eingegeben?


    hier:


    BAFöG ist immer vorrangig und wird wie Kindergeld auf deinen Bedarf angerechnet.


    lg
    edy

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  • Hallo Chikil,


    Nach deiner Schilderung hast du m.E. keinen Unterhaltsanspruch mehr gegen deine Eltern.


    Evtl. kannst du dich mit den Eltern einigen, und den Unterhalt zumindest teilweise als "Darlehen" bekommen.


    Ich würde deinen Weg "würdigen" und mich darüber freuen, und dich unterstützen.


    lg
    edy

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