Gabriel(SPD) fordert Führerscheinentzug im Unterhaltsrecht

  • Hallo zusammen.


    Eine Frage mal in die "Runde" von mir. Wie findet die Gruppe die gestrige Pressemeldung?


    Meine Anmerkungen:
    1. Ich finde es schlimm solch einen "Mist" zu lesen und immer wieder mit den selben Vorurteilen. "Der Böse Vater zahlt nie Unterhalt". Mich regt es sogar auf, weil ich viele Väter und Mütter kenne die selbst am Ende des Monats nichts mehr haben.
    2. Mal sollte unterscheiden zwischen nicht zahlen(obwohl genug Einkommen da ist) und nicht zahlen können(zu wenig Einkommen). Dies wäre der richtige Ansatz!
    3. Wie soll einer ohne Führerschein zur Arbeit kommen, wenn der Arbeitsplatz flexibel(ist auch schon fast normal) ist? Es arbeitet nicht jeder "eine Straße weiter"!
    4. Warum bekommen Unterhaltspflichtige(Mütter und Väter) keine Unterstützung auf dem Arbeitsmarkt? Unterhalt kann nur vom Einkommen bezahlt werden!
    Als "Mitarbeiter" bei der Leiharbeit liegt der Verdienst bei ca. 1450,- Brutto im Monat! Es ist nicht jeder "Arzt" oder "Fussballer"!
    Es "meckern" alle wenn kein Unterhalt bezahlt wird! Aber wenn die "Einnahmen" zu wenig sind, liegt das Problem auf der anderen Seite. In solch einen Moment wird nur "gekloppt" auf die Person, es gibt überhaupt keine Hilfe.
    5. Die SPD betreibt "Sommerloch".


    Ich habe gestern eine "ähnliche" Mail an den Minister geschrieben, obwohl ich bestimmt keine Antwort bekomme. Ist mir aber auch egal, weil ich meine Meinung vertrete.


    Freue mich auf Diskussion.


    Grüße an alle.

  • In der Regel ist es doch so, dass die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel zur Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs gar nicht ausgenutzt werden, teils aus Unwissenheit, teils aus Angst, dass der Unterhaltspflichtige seinen Zorn dann während des Umgangs an den gemeinsamen Kindern auslässt.


    Daran ändert sich auch nichts, wenn man jemandem den Führerschein wegnehmen will. So ein Quatsch.


    Zu 4.: Wie stellst Du Dir eine solche Unterstützung vor?

  • Hallo zusammen:


    Zu 4: Hilfe könnte Bildung sein um auch "höhere" Einkommen zu erzielen. Ich werde demnächst auch mit anderen Verbänden einmal darüber sprechen.


    Grundsätzlich finde ich dieses Vorurteil(Böser Papa zahlt nicht) zum "kotzen". In meiner Bekanntschaft ist mir kein Fall bekannt! Jeder Unterhaltspflichtige "vertuscht" sein Einkommen überhaupt gar nicht. Drei Leute leben sogar unter Selbstbehalt, deswegen rege ich mich schnell bei dem Thema auf. In der Presse wird auch nur immer "draufgehauen" auf die Unterhaltspflichtigen, aber es gibt überhaupt keine Lösungsvorschläge. Ich "beschäftige" mich damit schon seit der Geburt meines Kindes.


    Grüße

  • Naja, was heißt "Vorurteil". Entweder er zahlt, was er zahlen muss, oder eben nicht. In ca. 30% der Fälle, heißt es, zahlt der Unterhaltspflichtige nicht oder nicht vollständig. Das heißt, 70% zahlen. Sicherlich auch nicht wenige sogar mehr. Und auch viele, die eigentlich gar nichts zahlen müssen oder können, zahlen trotzdem. Weil sie ihre Kinder lieben und wollen, dass es ihnen gut geht. Da guckt natürlich keiner nach 'raus. "Rote-Ampel-Syndrom" heißt das: auffällig ist immer nur das, was nicht regelkonform oder hinderlich ist. Damit füllt man Zeitungen. Grünen Ampeln schenkt niemand sonderlich Beachtung, Dinge die sich nicht besonders herausheben sind uninteressant.


    Zahlender Elternteil kann natürlich auch mal die Mutter sein, aber der Regelfall ist wohl der, dass die Kinder eher bei der Mutter aufwachsen und Vater zahlt.


    Zu 4.: Wird berufliche Weiterbildung nicht mehr gefördert? Meine Frau macht gerade ein VHS-Seminar zur beruflichen Weiterbildung, und ich meine, sie bekäme mindestens etwas hinzu. Gerade im Fall von Arbeitslosigkeit übernimmt doch das Arbeitsamt die Ausbildungskosten und man bekommt sogar Befög? Oder wurde das alles zwischnenzeitlich mal abgeschafft?

  • Beim JC sind sehr viele Leistungen nur noch eine "Kann" Leistung. Für die berufliche Weiterbildung sind sehr viele "Töpfe" gestrichen worden. Ich kenne auch Weiterbildungs-Institute, welche dies stark bemerken.


    Beim Arbeitsamt ist es vielleicht noch etwas anderes.


    Gruß

  • Hi,


    es geht nicht ums Nichtzahlen, es geht nicht um böse Papas, es gibt auch böse Mamas, die nicht zahlen. Es geht einfach darum, dass in 50% aller Fälle kein Unterhalt gezahlt wird, in weiteren 20 % so wenig, dass das Kind davon nicht leben kann. Und das kann man mit Bekanntenkreis, so was kenne ich nicht, nicht wegdiskutieren. Das ist das große Problem der Zukunft. Ganz sicherlich vielschichtig. Nur mit Weiterbildung ist das nicht zu lösen. Wir hatten z.B. ein Programm von der Agentur für Arbeit finanziert, um benachteiligte junge Menschen (bis 25) auf den Weg zu bringen. Prima. Nachforschen bei dem Grund der Benachteiligung kam dann raus, dass die eigentlich durch permanentes Schuleschwänzen entstanden war. Die dann die Disziplin des Projekts auch nur zu etwa 50% durchhielten. Aber Kinder zeugen, das funktioniert natürlich (seufz).


    Diese Vielschichtigkeit muss man einfach sehen.


    Und, nicht alle Betriebe liegen in der Pampas, so dass ein PKW sein muss. Es gibt Öffis, Fahrgemeinschaften, Roller. Viele Alternativen. Glaub es mal jemanden, der seit Jahrzehnten im Beruf ist. Und immer wieder vom Arbeitgeber von hier nach da versetzt wurde. Man muss halt wollen.


    Herzlichst


    TK

  • Also ich hab mir übers Wochenende mal versch. Statistiken zum Unterhalt angeschaut, aktuell ist es wohl so dass ca. 70% der Unterhaltspflichtigen regelmäßig und in vollem Umfang bezahlen,
    interessanterweise ist diese Zahl bei den nicht erwerbstätigen Alleinerziehenden wesentlich geringer, ich vermute hier einen kausalen Zusammenhang mit dem Bezug von Harz V.


    Sehr aussagekräftig ist nämlich der Unterschied bei den Unterhaltspflichtigen in Bezug auf die Erwerbstätigkeit,
    80% der Erwerbstätigen zahlen während nur 32% der nicht Erwerbstätigen zahlen.


    Rechnet man bei den Erwerbstätigen mal die durchschnittlichen Nettoeinkünfte in Deutschland gegen kommt man darauf dass etwa 22% der Erwerbstätigen Männer im unteren Einkommenssegment tätig sind, diese Zahl steht in einem direkten Verhältnis zum Anteil der "nicht Zahler"...


    Umgekehrt lässt sich daraus schliessen dass nahezu 100% der Lesitungsfähigen Unterhaltsschuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen...


    Gruß Thomas

  • Nochwas...


    der Unterhalt kommt in den wenigsten Fällen den Kindern zugute wenn der betreuende Elternteil mit Harz V lebt, der Unterhalt wird nämlich auf den Harz V Bezug angerechnet.
    Laut Statistik sind nahezu 40% der Alleinerziehenden auf Harz IV Leistungen angewiesen, man kann davon ausgehen dass die Kinder ebenso diese Leistungen beziehen.


    Genau da liegt aber der Widerspruch in der "Rechnung" der Bertelsmann Stiftung über Kinderarmut.


    Wenn der Unterhalt angerechnet wird dann steht der Harz IV Familie nicht mehr Geld zur Verfügung. Egal ob der Unterhaltsschuldner zahlt oder nicht.


    Dies würde sich dramatisch ändern wenn a) der Unterhalt nicht angerechnet würde, b) der Unterhaltspflichtige den Unterhalt anteilig seiner Betreuungszeiten kürzen könnte und c) der "Leistungsfähige" den geleisteten Unterhalt steuerfrei leisten könnte.


    Gruß Thomas

  • Hallo zusammen.


    Danke für die Statistik und Ergänzungen.
    Dies sind auch meine Erfahrungen aus den letzten Jahren.


    Beim Kindesunterhalt ist bei mir ein Satz meines Anwalts im "Gedächtnis" geblieben. "Die Düsseldorfer Tabelle gibt es seit 1962, allerdings gab es damals kein ALG2 und ....Die DDT passt heute nicht mehr für die meisten.
    Ich hatte ihn gefragt ob er was ändern möchte. Antwort vom Anwalt: Nein, dann hätte ich keine Arbeit.


    Gruß

  • Hi,


    die neuesten Untersuchungen einer doch sehr seriösen Stiftung sagen da was anderes. Da werden nur ca. 30 % aller Kinder von getrennt lebenden Elternteilen ausreichend finanziell vom anderen Elternteil versorgt. Ob öffentliche Träger einspringen, etwa die Unterhaltsvorschußkasse oder das Job-Center, das ist eine andere Frage. Dadurch senkt sich natürlich der Anteil der schlecht oder gar nicht versorgten Kinder.


    Die Düsseldorfer Tabelle in der heutigen Form wurde erst nach der großen Familienreform (also nach 1976) vom Familiensenat des OLG Düsseldorf entwickelt. Zunächst nur für den Gerichtssprengel OLG Düsseldorf und wurde dann so nach und nach von den anderen OLGs übernommen. Bei der jeweiligen Anpassung werden doch eine Reihe von Faktoren berücksichtigt. U.a. Abänderungen im Steuerrecht, Erhöhungen auf der Lebensunterhaltsseite u.s.w.


    Rechtsstreitigkeiten wird es immer geben. Weil das empfangene Elternteil meint, der andere würde viiiiiiel mehr verdienen, der gebende Elternteil meint, das Geld würde nicht sachgemäß verwendet. Das ist nun mal so, hat aber mit der Tabelle gar nichts zu tun, die kann aussehen wie sie will, der Deutsche ist eben ein Rumnörgler bzw. hat sich in den letzten Jahrzehnten dazu entwickelt. Leider.


    Herzlichst


    TK

  • Bei der Düsseldorfer Tabelle ist großer Fehler enthalten...


    Sie berücksichtigt nicht wieviel Geld den Kindern tatsächlich vorher in der Familie zur Verfügung stand.


    Ich habe selbst einen Mitarbeiter der hat 1600€ Netto, seine Frau hatte 430€ als Nebenjob, mit Kindergeld ergibt das ~2400€ Einkünfte / Monat.


    Darauf entfielen 890€ Miete, 400€ Essen, 240€ Fahrzeugkosten um zur Arbeit zu fahren, 200€ Versicherungen, 190€ Nebenkosten der Miete, 150€ Kleidung, 200€ Sprit/Monat für den Arbeitsweg.
    Fixe Kosten also 2270€ / Monat macht 130€ Überschuss für alle anfallenden Dinge (Haushaltsgeräte, Hausrat, Urlaube etc...)


    Den Unterhalt nach der Trennung für die beiden Kinder kann der Mitarbeiter garnicht leisten, die Frau lebt nun in Harz IV und er hatte die letzten Monate Lohnpfändungen weil er nichts mehr bezahlen kann und ihm nichts mehr übrig bleibt...



    Für mich sähe die Rechnung anders aus...


    Ich würde das Einkommen vor der Trennung anteilig auf die Personen umrechnen, und zwar die Einkünfte die das tägliche Leben betreffen:
    Kleidung + Essen + Überschuss vom Einkommen = 680€ / 4 = 170€ pro Person, für 2 Kinder also 340€.


    Wir versuchen hierzulande krampfhaft den Mehrbedarf von 2 Getrennten Paaren dem Unterhaltschuldner aufzubürden, dies ist aber oft garnicht machbar, 2 Mieten, 2x Nebenkosten, 2x KFZ usw stellen numal im Leben die größten Ausgabepositionen dar, diese können überhaupt nicht geleistet werden, es sei den man hat 2 Vollzeiteinkommen.


    Gruß Thomas

  • Herr Gabriel bekommt in seinem Elfenbeinturm in Berlin von den heutigen finanziellen Verhältnissen Unterhaltspflichtiger nichts mehr mit und reflektiert seine eigene Situation seiner Kindertage von vor fast einem halben Jahrhundert. Väter kommen im Sprachgebrauch der SPD unter Frau Schwesigs Ministerium für alles außer Männer nur da vor, wo es der Partei nützt. Z. B. als notorische Unterhaltsdrückeberger. Oder als Protagonisten für irgendwelche kruden nicht finanzierbaren und nicht wirksamen Familienfreizeitprogramme. Der Jux ist, durch die miesen Lohnkonditionen für die Väter und fehlenden Unterhalt für Frau und Kinder drängen auch mehr Frauen auf den Arbeitsmarkt, die traditionelle Rollenverteilung "Papi arbeitet, Mutti hütet die Kinder", existiert faktisch immer noch. Noch mehr verfügbare Arbeitskraft, macht wieder den Lohnpreis kaputt. Man muß eben bei der nächsten Wahl das Kreuz an die richtige Stelle setzen.


    Mit 1600 Euro und zwei Kindern wird man bei einer Trennung selbst in der untersten Stufe der DDT derzeit automatisch zum Sozialfall. Ich hörte von Arbeitgebern, die Unterhaltspflichtige in den unteren Lohngruppen nicht mehr einstellen, weil die als demotiviert gelten.


    Zitat von gtom

    Den Unterhalt nach der Trennung für die beiden Kinder kann der Mitarbeiter garnicht leisten, die Frau lebt nun in Harz IV und er hatte die letzten Monate Lohnpfändungen weil er nichts mehr bezahlen kann und ihm nichts mehr übrig bleibt...


    Das habe ich damals umgangen, alle Verbindlichkeiten in einer Inso versenkt und den von mir gezahlten Kindesunterhalt wieder über das Jobcenter aufgestockt. Für mich alleine habe ich heute mehr übrig als im Zusammenleben in der Familie. Mein Selbstbehalt ist durch fiktives Einkommen auch unterschritten, von ca. 4000 Euro brutto mtl. bleibt mir nun ein Netto-Stundenlohn von 4,50 Euro, aber was soll es. Ich kann besser alle 6 Monate meinen ALGII-Antrag abgeben, als mich drei Jahre erfolglos vor dem Familiengericht mit Unterhaltstiteln herumschlagen. Das geht dann nahtlos über in die spätere Sozialhilfe, denn Geld für eine private Altersvorsorge bleibt mir auch nicht.
    Naja, irgendwann kippt die Zeit dann die Waagschaale und die Kinder werden mir gegenüber unterhaltspflichtig. Aber es soll ja recht preiswerte Altenheime in Tschechien und Rumänien geben, wohin man die Alten dann exportieren kann.


    Zitat von gtom


    Wir versuchen hierzulande krampfhaft den Mehrbedarf von 2 Getrennten Paaren dem Unterhaltschuldner aufzubürden, dies ist aber oft garnicht machbar, 2 Mieten, 2x Nebenkosten, 2x KFZ usw stellen numal im Leben die größten Ausgabepositionen dar, diese können überhaupt nicht geleistet werden, es sei den man hat 2 Vollzeiteinkommen.


    Naja, letztlich läuft es darauf hinaus, das der Staat dann in den meisten Fällen die Trennungsfolgekosten fast vollumfänglich tragen müsste. In den Foren lese ich häufig, das viele Bürger nicht damit einverstanden sind, die gescheiterte Lebensplanung von getrennt lebenden Eltern zu finanzieren.
    Mit einher geht auch das Problem für eine fehlende leistungsgerechte Entlohnung von Arbeitnehmern. Der Markt würde das sicher her geben, aber es hat sich mittlerweile eingebürgert, das Gewinne privatisiert und Verluste sozialisiert werden (z. B. Einfrieren des Arbeitgeberanteils der Krankenversicherung). Aus einem Vollzeitjob macht man heute zwei Halbtagsstellen mit geringeren Arbeitgeberbeiträgen an die öffentlichen Kassen. Benötigt werden höhere Löhne, niedrigere Steuern und dann klappt es auch wieder mit der Alimentierung. Dann vielleicht noch Quotelung des Barunterhalts nach Betreuungsleistung und steuerliche Absetzbarkeit von Unterhaltszahlungen, in Frankreich z. B. kein Problem. Ist in D Privatvergnügen, wird statistisch als Konsumausgabe begriffen. Mit den richtigen politischen und wirtschaftlichen Regelungen (Steueranzreize, Lohnzuschüsse) hätten die getrennten Eltern auch den Willen, für das Bruttoinlandsprodukt wieder mit anzupacken. Mit dem jetzigen Familien- und Unterhaltsrecht hört jeder verständig denkende Mensch mit der Wertschöpfung auf, wenn er seinen eigenen Unterhalt erwirtschaftet hat. Der Pflichtige, weil er den Überschuß als Unterhalt abführen muß und der Berechtigte, weil er sonst seinen Unterhaltsanspruch verliert. Loose-Loose. Und noch ein Loose für den Staat für einen höheren Sozialetat und geringere Steuereinnahmen (kein Konsum, keine Abgaben).

  • Abgesehen davon ist Gabriels Vorstoß reines Vorwahlkampfgeplänkel auf Kosten von Trennungsvätern (und Müttern). Da könnte ja Hinz und Kunz kommen (Kleiner Scherz am Rande).
    Die Grünen sind noch ahnungsloser und wollen das Finanzamt mit der Unterhaltseinziehung beauftragen. Die haben noch nie etwas von Gewaltenteilung gehört und
    gehören selber erst mal in einen VHS-Kurs für Staatsbürgerkunde.