Frau im Ausland noch verheiratet-Scheidung, oder Annulierung der Ehe ?

  • Hallo liebe Forums Mitglieder, ich hoffe Ihr könnt mir vielleicht weiterhelfen ?


    Ich habe im Jahr 2002 meine Frau von den Philippinen geheiratet und im Rahmen des Visum Prozederes der deutschen Botschaft wurden alle Unterlagen meiner Frau gründlich geprüft....dachte ich.
    Im Jahr 2003 kam unser Sohn auf die Welt.


    Im Jahr 2004 verstarb die Mutter meiner Frau auf den Philippinen und meine Frau flog mit unserem Sohn zur Beerdigung, als Sie wieder nach Deutschland fliegen wollte durfte Sie nicht ausreisen, weil mit Ihren Daten 2 Reisepässe ausgestellt wurden, im Laufe des Prozesses bekam Sie allerdings Recht, dies dauerte allerdings länger und Sie bekam letztendlich wieder einen Reisepass.


    Für unsere Ehe kam dies zu spät , wir hatten uns getrennt und Sie blieb mit unserem Sohn auf den Philippinen und ich unterstütze Sie mehr als ausreichend finanziell.


    Im Jahr 2006 wurde Sie mit Ihrem neuen Partner von der Polizei beim Drogenkonsum erwischt und landete im Gefängnis, durch die Zahlung von Schmiergeld kam Sie nach 2 Tagen wieder frei.
    Ich schaltete einen Anwalt ein und wollte das alleinige Sorgerecht für unseren Sohn beantragen, dabei kam es zum nächsten Schock, es stellte sich heraus das meine Frau noch als verheiratet registriert war.


    Da die Rechtslage auf den Philippinen diesbezüglich sehr kompliziert ist und ich somit das Sorgerecht für meinen Sohn zunächst komplett verloren hätte (Vater wäre der eingetragene Ehepartner) lies ich mich dazu bewegen abzuwarten und zahlte weiter, wichtig war mir das es meinem Sohn gut ging und er früher oder später alt genug ist um seine Entscheidung zu treffen.


    Anfang 2016 traf er diese Entscheidung und nun lebt er seit dem Frühjahr bei mir.


    Nun möchte ich natürlich endlich mal diese "Ehe" auch rechtlich beenden und wäre dankbar für Tipps wie sich die Sache rechtlich verhält ?

  • Hi,


    du bist Deutscher und lebst in Deutschland mit Kind. Damit ist die Zuständigkeit eines deutschen Familiengerichts gegeben. Ich weiss nicht ganz genau, ob ihr auch in Deutschland zusammengelebt habt. Denn danach ergibt sich die gerichtliche Zuständigkeit. Aber selbst wenn nicht, dann ist das Gericht in Berlin-Schöneberg zuständig. Geh zum Anwalt deines Vertrauens. Der bereitet alles vor. Angesichts der langen Trennungszeit auch ohne Probleme.


    Herzlichst


    TK