Noch Ehe Frau will mit Tochter 400km weit wegziehen !

  • Hallo Liebe Leute! Habe eine ganz beschissene Situation und hoffe ihr könnt mir tipps geben.


    Also meine Frau und ich sind verheiratet (Noch keine Scheidung im Gange) aber Seit November bereits getrennt. Wir haben eine 2 Jahre alte Tochter. Aktuell Wohnen wir noch zusammen. Sie ist im Mutterschutz, ich derzeit arbeitssuchend.
    Nun das Problem:
    Wir hatten immer vor in Meine Heimat zu ziehen diese ist 400km! Doch das wurde erstmal zurück gestellt. Nun hat sie jemanden kennengelernt vor 3 Monaten und will nun in seine Stadt ziehen. (Diese ist zufällig auch die wo ich gebürtig herkomme).
    Nun nachdem ich 3 Tage als aushilfe gearbeitet habe, und wieder heim kam, sagt sie sie habe die Wohnung gekündigt, und ab 1.10.16 eine neue. Sie zieht mit der kleinen 400km weg, ich hab pech gehabt. Nun die Frage: Was kann ich dagegen tun ? Seit dem Sie ihn kennt, war sie ständig immer wieder 2 Wochen oder mehr am stück bei ihm, und hat die kleine bei mir gelassen und sich null gekümmert. Und jetzt kommt sie und will am 1.10 einfach 400km weg ziehen? Sie soll doch mal an die kleine denken. Die hat doch da keinen! Das ist doch für die kleine alles andere als gut. Die kleine ist nen PAPA kind (wundert mich nicht, denn ihre mama war ja auch die letztem Monate kaum zuhause). Ich mein Klar, das es Zeit wird für getrennt wohnung ist ok, aber 400km dazwischen, das muss doch zuverhindern sein.


    Hoffe auf einen rat von euch!


    LG ;(

  • Das passende Stichwort nennt sich Kontinuität,


    derjenige der das Kind überwiegend betreut hat wird erstmal weiterhin betreuen, bei ganz kleinen Kindern kommts natürlich auch darauf an ob gestillt wird und welche Bindung zur Mutter vorhanden ist.


    Es herrscht die Meinung vor dass die Frau per se bestimmen kann dass das Kind zu ihr soll, dies ist aber nicht der Fall.


    Wenn z.B der Vater die Betreuung über längere Zeit wahrgenommen hat und das auch nachgewiesen werden kann dann stehen die Chancen nicht schlecht dass Kinder beim Vater verbleiben wenn die Mutter weg ziehen will.


    Was die Kündigung betrifft kommts drauf an wie der Mietvertrag gestaltet ist, normalerweise stehen beide Eheleute im Vertrag, einseitig kann der nicht gekündigt werden.


    Ihr habt wahrscheinlich gemeinsame Sorge, das Aufenthaltbestimmungsrecht obliegt euch gemeinsam, wenn keine Einigung darüber getroffen werden kann dann muss letztendlich ein Gericht darüber entscheiden wo das Kind künftig lebt.


    Geh mal zum JA und erkläre dort dass du selbst die Betreuung seit Geburt übernommen hast, wenn weitere Familiäre Bindungen (Großeltern, Verwandte etc) vorhanden sind dann stell dies auch dar.


    Oft scheitert es aber daran dass die Kinder überwiegend von der Mutter betreut werden und die Väter weiter arbeiten.


    Stell dir selbst aber die Frage ob du tatsächlich das Kind betreuen willst und kannst oder ob es "nur" um einen Machtkampf geht... Manchmal ist es besser für ausreichend Unterhalt zu sorgen und den Umgang entprechend wahrzunehmen und damit dem Kind zu helfen.


    Gruß Thomas