Wann steht mir als Kind Unterhalt zu?

  • Halle alle miteinander,


    ich habe ein Problem bezüglich meines Unterhaltsanspruchs und höre diesbezüglich von verschiedenen Leuten immer etwas anderes gesagt.


    Zu meiner Situation:


    Ich bin im August 21 Jahre alt geworden und habe im Juni/Juli mein Abitur gemacht. Seit September bin ich Student in einem Teilzeitstudium. Dieses Teilzeitstudium, erwies sich aber finanziell als "Fehler", da ich aufgrund der Tatsache das es ein Teilzeitstudium ist, nicht als vollwertiger Student gezählt werde und deshalb auf den Zugkosten von Lübeck nach Hamburg sitzen bleibe. Dadurch hab ich neben den 300€ Studiengebühr auch noch 280€ an Fahrtkosten.


    Da kommt der Unterhalt ins Spiel, ich habe daran gedacht das Studium abzubrechen und bis Februar oder Oktober zu warten und etwas besseres zu finden. Allerdings wurde mir gesagt, solange wie ich z.B. "nur" einen Minijob (450€ im Monat) ausübe oder anderweitig nichts für meine Weiterbildung tue ( Ausbildung, Langzeitpraktikum, Studium, FSJ, Grundausbildung) ich kein Anrecht mehr auf Unterhalt und Kindergeld hätte.


    Andere Leute haben mir gesagt, dass sie obwohl sie momentan nichts machen, weder Ausbildung etc, noch Kindergeld und Unterhalt bekommen.


    Mich würde daher sehr interessieren was denn nun stimmt, denn es geht egal ob Kosten oder das was mir zusteht um eine Menge Geld!


    Danke schon mal fürs Lesen, ich hoffe die Situation wurde klar genug geschildert, ansonsten einfach fragen :)


    MfG


    Pascal

  • Hallo Pascal,


    studierst du an einer privaten oder einer staatlichen Hochschule?


    Woher kommen die Studiengebühren? sind die monatlich?


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Grundsätzlich hast Du keinen Anspruch auf Unterhalt und Kindergeld, wenn Du nicht in Ausbildung bist. Allerdings werden gewisse Zeiten "überbrückt", z.B. während Du auf den Beginn einer Ausbildung wartest. Dazu bräuchtest Du dann aber die Bescheinigung der nachfolgenden Ausbildungsstelle.


    Ferner besteht Anspruch auf Kindergeld, wenn Du Dich beim Arbeitsamt "arbeitssuchend" meldest.


    Grundsätzlich sind die Eltern jedoch für das Kindergeld anspruchsberechtigt. Als Volljähriger kannst Du jedoch einen "Abzweigungsantrag" stellen, dann geht es an Dich, sofern die Eltern keinen oder zu wenig Unterhalt zahlen.