Probleme beim Umgangsrecht

  • Hallo,


    ich hole ein wenig aus, es ist die Geschichte für meinen Freund.


    2013 hat seine Frau die Scheidung eingereicht und auch das alleinige Sorgerecht bekommen. Es wurde ein "freies" Umgangsrecht vereinbart, sprich keine regelmässigkeit. Mein Freund war wahllos ausgeliefert. Ihm ging es nicht gut und hat auch nicht um das Sorgerecht gekämpft.


    Beide Ex-Partner haben neue Partner und auch beide ein neues Kind. Ihm geht es super bis auf das Umgangsrecht mit seinem leiblichen Sohn. Die Ex-Frau hat eher Probleme in der neuen Beziehung und schießt mit Aktionen durch das Jugendamt gegen die neue Partnerschaft. Ende 2014, Anfang 2015 hieß es beim Jugendamt er nehme Drogen, trinkt Alkohol wurde sein Kind schlagen usw. Er sollte jegliches Umgangsrecht entzogen bekommen. Mein Freund hat zum Teil einen schlechten Anwalt gehabt , zum Teil ist er gegen diese Behauptungen durch Dorgentests und Anhörung des Kindes dagegen angegangen. Mitte 2015 kamen beide neuen Kinder zu Welt und es war Ruhe. Das Umgangsrecht wurde auf alle 2 Wochen ( We) festgetzt. Das klappte sehr gut bis es wieder in diesem Jahr "eingebrochen" ist. Mal durfte er sein Kind nicht holen , mal konnte er nicht ( neues Kind ist Herzkrank , es muß zur Dialyse etc.)


    Das Jugendamt wurde kontaktiert und es wurden wieder behauptungen aufgestellt und der Junge angehört. Heute hat man meinem Freund das Umgangsrecht verschärft. Sprich alle 4 Wochen sehen am We sowie 1 mal in der Woche telefonieren. Man hat gesagt der Junge gehört zu einem Psychologen weil er mit der Situation überfordert ist udn beide (Ex-)Elternteile sollen eine Erziehungs und Familienberatung wahrnehmen damit das miteinander klappt. Mein Freund sieht jetzt seine Beziehung in Gefahr da er vermutet seine Ex gönnt ihm mit diesen Aktionen seine neue Beziehung nicht und will Sie stören. Genauso will er aber das Umgangsrecht nicht ganz entzogen bekommen.



    Wie kann er sich hier wehren ? Er hat wenig Geld , ein Fachanwalt wäre nicht möglich. Kann er sich an eine Stelle wenden und auch ggfl. das gemeinsame Sorgerecht erstreiten ?


    Es ist verworren und leider wird der Ex mehr geglaubt als ihm. Egal was er macht, ihm wird es immer schwerer getan.


    Danke Euch <X


  • Wie kann er sich hier wehren ? Er hat wenig Geld , ein Fachanwalt wäre nicht möglich. Kann er sich an eine Stelle wenden und auch ggfl. das gemeinsame Sorgerecht erstreiten ?


    <X




    Er kann evtl. VKH (Verfahrenskostenhilfe) bekommen. Vorher evtl beim Amtsgericht einen


    Antrag stellen/prüfen lassen.


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Hallo,


    "Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand!" sagt man, will heißen, dass man Urteile nicht vorhersagen kann. Wenn es kein Streitfall wäre, bräuchte man kein Gericht. Ich nehme an, dass die Gegenseite die Dinge anders sieht und kommt es darauf an, wie das Gericht entscheidet, wer die besseren Argumente für das Kindwohl vorbringen kann.

  • Hi,


    ich reagiere immer sehr allergisch, wenn man ein Problem wie hier auf die Mann/Frau Problematik schiebt. So einfach ist das nämlich ganz und gar nicht. Ich halte dir zugute, dass du nicht alles weisst.


    Sorgerecht wird nicht mal nur so entzogen. Da muss was vorgefallen sein, und zwar was Gravierendes. Andernfalls hätte das Gericht nicht so entschieden. Oder aber, er hatte einfach keine Lust mehr, und hat seinen Teil des Sorgerechts quasi dem Richter vor die Füße geschmissen. Das wissen wir nicht. Wenn dem nicht so war, dann gab es eine Begutachtung (nicht nur durchs Jugendamt), und die muss für den Vater nicht sehr günstig ausgefallen sein. Oder aber er hat die Mitwirkung in wesentlichen Sachen verweigert bzw. eine Blockadehaltung eingenommen.


    Warum will er das gemeinsame Sorgerecht, jetzt? Hat sich was geändert? Weisst du eigenlich, was das Sorgerecht beinhaltet? Jedenfalls keine permanente Einmischung, 99% aller Entscheidungen in Kindssachen sind Alltagsentscheidungen des täglichen Lebens, und die trifft der, bei dem sich das Kind gerade aufhält. Sorgerecht, das sind etwa 10 Unterschriften bis zur Volljährigkeit, und das wars. Beispiele: Entscheidung über weiterführende Schule, Ausbildungsvertrag, Reisepass, eigenes Konto, medizinische Versorgung, wenn keine Routine, Reisen ins Ausland außerhalb EU (gefährdete Staaten), Führerschein mit 17, u.s.w. Also, viel ist das nicht. Dafür lohnt sich kein Kampf, zumal wir ja hier die Gründe für die richterliche Sorgerechtsentscheidung nicht kennen.


    Nun zum Umgangsrecht. Das steht dem Vater völlig unabhängig vom Sorgerecht zu, d.h., primär steht es dem Kind zu. Die Interessen der Eltern treten hinter den Interessen des Kindes zurück. Auf der anderen Seite muss Umgang machbar sein, für alle Beteiligten. Die dienstlichen Belange, die Belange der Eltern und die des Kindes müssen unter einen Hut gebracht werden. Das ist mitunter schwierig. Du schreibst ja selbst, mal ging es von ihr aus nicht, mal von ihm aus nicht. Wir haben eine völlig unklare Situation. Die muss geregelt werden. Das Jugendamt hat insoweit null Befugnisse. Es kann beraten, und das wars. Wenn was verbindliches rauskommen soll, sich die Eltern nicht einigen können, dann hilft nur eine Gerichtsentscheidung, in der die Umgangsmodalitäten festgezurrt werden. Am besten gleich mit Zwangsgeld, wenn sich ein Elternteil nicht dran hält, also auch der Vater nicht. Das würde ich anstreben.


    Und, nochmals, es ist kein Mann/Frau Problem, es ist ein Vater/Mutter Problem in diesem speziellen Fall.


    Herzlichst


    TK

  • Hi Timekeeper,


    vielen Dank für die tolle Zusammenfassung. Der Kindsvater befürchtet halt das der Umgang schon wieder "verschärft" wird.


    Ihm wurde per gestern ja schon alle 2 Wochen sehen das ganze auf alle 4 Wochen sehen verändert. Das mit dem Zwangsgeld ist gut, ich lese mal in der Urteilsverkundung nach ob sowas verankert ist. Ich meine im ersten Urteil stand sowas drin, wurde aber nicht mehr zur Sprache gebracht. Man hat ja versucht zu "harmonisieren". Leider muss er immer nach der Pfeiffe der Ex-Frau pfeiffen.


    Was ist in der Zukunft am besten zu tun damit Ruhe einkehrt:


    - immer ein Protokol führen ob Umgang/ Besuch geklappt hat und die wöchentlichen Telefonate mit dem Kind ?
    - soll man falls etwas nicht klappt, sich die Ex-Frau quer stellt dann sofort Jugendamt kontaktieren ?
    - es wurde auch vom Jugendamt eine Person festgelegt die vermitteln soll. Soll man diese informieren ? Wobei mein Freund der Meinung ist das Sie Pro Ex-Frau ist....
    - Soll man dem Wunsch des Gerichts eingehen und den Termin mit einer Erziehungs und Familienberatung wahrnehmen ?


    Danke Euch

  • Hi,


    du hast doch weiter oben geschrieben, dass keine Umgangszeiten festgelegt sind. Wie will man Zwangsgeld verhängen, für was, was nicht festgelegt ist? Das geht doch gar nicht. Das Jugendamt kann nichts bestimmen, keine Auflagen oder was weiss ich erteilen. Das kann nur das Gericht. Wieso aber ein Hinweis des Gerichts nicht beachtet wurde, das ist mir schleierhaft. Das sollte man schleunigst nachholen.


    TK