Volljähriges Kind mit Berufsausbildung,auf längere Zeit krank,wer kommt für Unterhalt auf

  • Hallo,


    ich hatte vor längerer Zeit schonmal hier geschrieben.Nun ist zu dem alten Problem ein neues hinzu gekommen.
    Volljährige Tochter hat eine Berufsausbildung abgeschlossen und hatte keine Lust auf Arbeit.
    Hat sich beim Gymnasium angemeldet,in der Hoffnung das Papa weiter Unterhalt zahlt.Dieses hat sie
    nach einer Woche geschmissen und macht jetzt auf Depressionen.
    Tochter ist dann von heute auf morgen zur vom Vater geschieden Frau,ihrer Mutter gezogen.
    Diese fordert jetzt Unterhalt vom Vater,da die Tochter erstmal was für sich tun muss und in ärztliche Behandlung geht.
    Jetzt folgende Fragen:
    Die Tochter ist volljährig und hat einen Beruf gelernt-ergo müsste der Vater doch keinen Unterhalt mehr zahlen?
    Mutter geht arbeiten,also wäre sie der Tochter gegenüber im Fall der Fälle auch unterhaltsverpflichtet?
    Vater zahlt ja auch noch Unterhalt für seinen Sohn.
    Wäre in diesem Fall jetzt nicht das Jobcenter zwecks Hartz 4 Bezug für die Tochter zuständig,oder das Sozialamt?


    Ich möchte das Kind hier nicht durch den Dreck ziehen,nur sehe ich es nicht mehr ein,das ihr Vater Überstunden machen muss,
    um für beide Kinder den Unterhalt zahlen zu können.
    Zumal er,als es um die Berufsausbildung und das Gymnasium ging,mit der Tochter darüber gesprochen hat,
    das dieser Weg für sie ungeeignet ist,falscher Beruf und Gymnasium zu schwer,da Lese-Rechtschreibeschwäche etc.


    Hat der Mann denn garkeine Rechte und nur Pflichten?

  • Hallo organisationstalent,


    Zunächst muss die Tochter prüfen ob ihr noch ALG1 zusteht.(Agentur für Arbeit)


    Auch Depressionen ermöglichen bestimmt eine stundenweise Arbeit-


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

    Einmal editiert, zuletzt von edy ()

  • Hi,


    in so Fällen tut man sich immer schwer. Deshalb auch ganz vorsichtig. Die Mutter kann schon mal vom Vater gar nichts fordern. Wenn, dann nur die Tochter selbst. Und dann ist erst einmal § 1600 ff BGB, insbesondere § 1609 zu beachten. Also, der minderjährige Sohn ist zu befriedigen, erst dann ist die Tochter dran, wenn was übrig bleibt. Außerdem ist die Mutter mit im Boot, finanziell, und das Kindergeld, sofern noch welches gezahlt wird, ist voll zu berücksichtigen.


    So, jetzt kommt der Bereich, in dem ich mich schwer tue. Was war denn das für eine Ausbildung? Es gibt ja so eine ganze Menge schulische Ausbildungen, die letztlich für den Arbeitsmarkt nicht gebaut sind, wohl aber benachteiligte junge Menschen beschäftigen sollen und von der Agentur für Arbeit finanziert werden. War das sowas? Wieso hat sie sich für diese Ausbildung entschieden? War von vornherein klar, das die Ausbildung nur ein Sprungbrett zum Gymnasium sein sollte? All das müsste man wissen, um die Entscheidung fürs Gymnasium einordnen zu können, falls es darauf noch ankommt.


    So, jetzt ist im Augenblick Gymnasium nicht mehr aktuell. Da die Tochter volljährig ist, nichts tut, muss auch nichts gezahlt werden. Das ist die Regel. Jetzt kommen wir zur Ausnahme. Ein Anspruch gegen beide Elternteile besteht dann, wenn das Kind so krank/behindert ist, dass es letztlich gar nichts tun kann, und zwar dauerhaft. Bitte verstehe mich richtig. Depression ist eine sehr ernst zu nehmende Krankheit. Nur, ich staune immer wieder, wie viele Menschen plötzlich an Depressionen erkrankt sind. Wenn ich meinen Kontostand am Monatsende ansehe, dann falle ich auch in Depressionen, bzw. in tiefe Trauer. Aber deshalb bin ich nicht krankhaft depressiv. Nicht jedes lebhafte Kind hat ADHS und nicht jedes unruhige Kind in der Schule ist hochbegabt. Und, viele wirklich Depressive arbeiten ganz normal bzw. gehen einer Ausbildung nach.


    Der erste Schritt wäre also, zu klären, ob die Tochter wirklich absolut erwerbsunfähig/bildungsunfähig ist, wegen einer Depression mit Krankeitswert.
    Wenn ja, dann wäre neu zu rechnen und zwischen Mutter/Vater zu quoteln. Überstunden müssen wegen eines nicht priviligierten Kindes jedenfalls nicht geleistet werden.


    Warum jetzt die Allgemeinheit für die Tochter aufkommen soll, wenn die Eltern leistungsfähig sind, und die Voraussetzungen für Zahlungen gegeben sind, das erschliesst sich mir nicht.


    Herzlichst


    TK

  • Also das ist so:sie hat eine 2 jähhrige Ausbildung als Fachkraft für Hauswirtschaft und Ernährung mit Schwerpunkt Service gemacht.Ich habe mich in der Schule erkundigt und mir wurde gesagt,das man in diesem Beruf wohl arbeiten kann.In Altenheimen etc und da wird ja auch gesucht.Das hat sie ihrem Vater natürlich verschwiegen.Das Gymnasium hat sie nur besucht,damit ihr Vater weiter zahlt.
    Gymnasium stand vorher nie auf dem Plan.Als ihr Vater dann nachdem sie volljährig war und sie mehrere Jobs geschmissen hat,die Zahlungen gekürzt hat,kam sie auf Gymnasium.Das wurde ihr dann zu anstrengend,da man da ja lernen muss,gibg sie halt nicht mehr hin.Papa machte natürlich weiterhin Druck und da kamen die Depressionen ins Spiel.Ihr wurde mehrfach Hilfe angeboten und Telefonnummern ausgehändigt von kompetenten Sozialarbeitern.Diese wurden angeblich nie erreicht usw.Da sie bei ihrem Vater nichtsmehr erreichte ging sie zur Mutter,in der Hoffnung das diese jetzt was erreicht.

  • Hi,


    natürlich kann man in allen Berufen arbeiten. Nur, der Bedarf erschiesst sich mir nicht. Wirklich nicht. Ist doch wie mit den Sozialassistentenschulen, die von vielen nach der mittleren Reife besucht werden, die Ausbildung ist aber letztlich nur das Sprungbrett für ein Studium an der FH. Oder die Fachkraft für Bürokommunikation. Die klassische Lehre, die Leute kommen auch unter, die rein schulische Ausbildpflung, da kann man mit den Arbeitslosen aus dem Bereich die Straße pflastern. Wie man im Berufsbild der Tochter das alles rein schulisch bewältigen soll, keine Ahnung. Wir haben arbeitslose Öcotrophologen ohne Ende, es gibt immer noch die Lehre zur Hauswirtschaftlern, da ist Ernährungskunde ein wesentlicher Bestandteil....Nach meiner Erfahrung nützen diese Schulen mit Sicherheit einem, nämlich dem Träger der Schulen.


    Aber, im Augenblick ist ja erst mal zu klären, ob sie krank ist. Nur, keine Ahnung, was da ein Sozialarbeiter richten soll. Wenn, dann wäre die Agentur für Arbeit der Ansprechpartner.


    LG


    TK

  • Der Sozialarbeiter bzw die Familienberatung sollten ihr in Bezug auf ihre "Depressionen " helfen.Für uns war die Arge ja auch ausschlaggebend,zumal sie dann halt auch einen gewissen Druck erhält,endlich was zu tun.Letztendlich geht es ja darum,das Papa nicht mehr zahlen musd,bis Madame ihre Pfindungskrise mal überwunden hat und trotz Depris endlich mal ihr eigenes Geld verdient.

  • Hi,


    Depressionnen gehören in die Hand eines Arztes, und nur eines Arztes. Und wenn es echte Depressionen sind, dann hilft auch keine Beratung, von einem Sozialarbeiter. Das ist doch der völlig falsche Weg.


    Wieso "endlich mal was tun." Das Kind ist 19. In allen Bundesländern haben wir doch inzwischen bis 16 (in einigen sogar bis 18) eine Schulpflicht. Mit anschließender Lehre von drei Jahren, wenn sich die Lehre nahtlos an die Schule anschließt, kann ein Kind frühestens mit 19 fertig sein. Also, nicht endlich mal, sondern frühestens. Bisher haben wir eine Ziestrebigkeit, wie die Zukunft läuft, das wissen wir nicht. Sich über die Vergangenheit aufregen, da ist kein Grund für da, wirklich nicht.


    Noch ein kleiner Hinweis auf die Forenregeln. Es ist hier üblich und erwünscht, höflich zu sein. Dazu gehören nach unserem Verständnis auch eine Begrüßung und eine Verabschiedung.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    das ist ja alles richtig.Sie hat ja nach Abschluss der Realschule eine 2 jährige Berufsausbildung gemacht und auch abgeschlossen.
    Was die Sozialarbeiterin betrifft,ist sie hier in
    unserer Stadt für die Gesundheitsfürsorge zuständig und hilft,halt auch in solchen Fällen
    und kümmert sich um alles drumherum und um Arzttermine,da hier eine lange Wartezeit ist.


    Ich verstehe das alles.Mir geht es nur darum,das das Mädchen endlich was tut und sich nicht immer darauf verlässt,das andere für sie tun und zahlen.Depressionen werden nicht besser wenn man zu hause sitzt.


    LG

  • Hallo,

    Hallo organisationstalent,
    Zunächst muss die Tochter prüfen ob ihr noch ALG1 zusteht.(Agentur für Arbeit)


    selbst wenn ihr noch was zustehen würde, muss sie um eine Berechnung vornehmen zu können,


    bestimmte "Wege" einhalten.


    Z.B. die Agentur für Arbeit ( nicht Arge,nicht Jobcenter)


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Hallo,


    Volljährige Tochter hat eine Berufsausbildung abgeschlossen und hatte keine Lust auf Arbeit.


    Agentur für Arbeit ist doch aber nur zuständig,wenn man schon gearbeitet hat,oder?


    Wenn sie nicht nur eine schulische Ausbildung hat, dann hat sie gearbeitet.


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
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