über 4 Jahre und kein Ende in Sicht ....

  • ich habe mich vor über 4 Jahren getrennt und werde seitdem mit Prozessen überzogen (von der Ex Frau, ihrer Mutter ihrer Tochter ihrer Freundin ....) Wegen jedem Blödsinn wurde ich erst angezeigt und dann verklagt.
    Zum glück in den meisten fällen ohne Erfolg. Trotzdem ist das nicht einfach nur nervig. ich habe ein Kind mit meiner neuen Lebensgefährtin was jedoch für das Gericht kein Grund ist das Verfahren abzutrennen.
    Es ist zu erwarten das sie unterhaltspflichtig und ausgleichspflichtig ist.
    Seit über 4 Jahren erteilt meine ex-frau keine Auskunft. auch die 888 ZPO (Zwangsvollstreckung) blieben wirkungslos.
    Einen Zusammenhang zwischen den vielen Prozessen und der Auskunftsverweigerung sieht das Gericht offenbar auch nicht!


    wenn das in diesem Stil weitergeht dauert es bis zur Scheidung noch weitere 4 Jahre.


    Vielleicht hat jemand noch sinnvolle Tipps oder Ideen was man machen könnte???
    ich dachte schon daran die Sache in die Öffentlichkeit zu bringen (Fernsehen, Zeitung etc.)
    ist ja nicht normal das man nach vier Jahren noch in der Auskunftsstufe ist!!!



    Danke schon mal vorab

    Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muss man die Rechte studiert haben (Lichtenberg)

    2 Mal editiert, zuletzt von wasdauertdassolange? ()

  • Hallo wasdauertdassolange ? ,


    Ein kurzes "Hallo" deinerseits könnte nicht schaden.


    Zum Thema:


    Du hast einen Fachanwalt für Familienrecht? was sagt der zu deinem Fall?


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,


    einen Anwalt habe ich selbstverständlich aber jetzt bereits den dritten! erste war lahm zweiter hat nur Fehler gemacht (teure Fehler!) und die dritte ist zwar gut kann aber nicht mehr so schnell retten was die zwei vor Ihr versaut haben.
    ich suche eine andere Möglichkeiten (gGesetzte/ Verordnungen etc etc) um vorwärts zu kommen.
    Warum ist bei mir nach 4! Jahren Terror kein Härtefall gegeben´und wenn eine Frau sich scheiden lassen will und von ihrem neuen schwanger ist ist das ein Härtefall???
    Hat meine neue Familie keinen Anspruch endlich mal ruhe zu haben???? es muss doch auch Vereine oder Gruppen ähnliches geben die sich der Sache annehmen.
    Öffentlicher Druck könnte doch eventuell helfen oder nicht?

    Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muss man die Rechte studiert haben (Lichtenberg)

  • Hi,


    so einfach, wie du dir das vorstellst, geht das nicht. Zunächst einmal musst du alle Verfahren von Verwandten, Nachbarn, was weiss ich, gedanklich abtrennen. Die haben nichts mit deinem Scheidungsverfahren zu tun, gar nichts. Bleibt also das Verfahren mit der Ex. Das ist jetzt drei Jahre anhängig, das ist nicht übertrieben lang. Bei mehr als 400 Verfahren, die ein Familienrichter pro Jahr neu dazu bekommt, und das bei ein bis zwei Sitzungstagen pro Woche, ist das schon gewaltig, was da bewältigt werden muss.


    Aber abgesehen davon. Ein Gerichtsentscheid ergeht dann, wenn das Verfahren entscheidungsreif ist. Und das ist es bei euch offensichtlich noch nicht, aus was für Gründen auch immer. Es ist immer blöd, wenn man alles in ein Verfahren packt, anstatt die Scheidung von dem Rest zu trennen, erst einmal dieselbe durchzuführen. Nun ist alles anhängig, und jetzt wird eben über alles entschieden, wenn es entscheidungsreif ist. Du warst es doch wohl, der die ganzen Zusatzpunkte mit in den Scheidungsantrag reingebracht hat?


    Abtrennung, das lieben Richter nicht. Und das aus gutem Grund: wenn man Teilbereiche abtrennt, dann verlieren die Parteien in der Regel das Interesse am "Durchziehen des Rests." Und dann rennt der Richter hinter den Parteien her und bekommt den "Rest" auch nicht gebacken. Das ist das Problem.


    Härtefall, den haben wir in der Regel dann vorliegen, wenn sich aus der Person des Ex/der Ex etwas ergibt, was es unzumutbar macht, länger mit der Scheidung zu warten. Das ist hier nicht der Fall, du hast ja das neue Kind gezeugt. Ein Beispiel, ein Mörder geht mit voller Namensnennung durch die Presse. Da kann sich die Ehefrau ganz sicher schnell scheiden lassen, schon wegen des Namenswechsels. Nur, du wirst nicht zum Härtefall, indem du selbst Fakten schaffst, die ja auch vermeidbar gewesen wären.


    Mitunter hilft, Geld in die Hand zu nehmen. Oder etwas auszuhandeln. Das scheinst du ja aber auch nicht zu wollen. Und dann dauert es eben.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    wie kommst Du bitte zu der Annahme das ich die Verfahren (Zusatzpunkte) anhängig gemacht hätte?
    und wie auf die Aussage das ich nichts aushandeln wolle?
    NOCHMAL: Sie erteilt seit 4 JAhren keine Auskunft! das verzögert die Verfahren -sonst nichts


    gruß wddsl

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  • Scheidung - Zugewinn und Versorgungsausgleich


    in allen verfahren 888er ohne Erfolg trotz verhängter Zwangsgelder ....

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  • die Folgesachen habe nicht ich anhängig gemacht, ihr Anwalt hat einen Stufenantrag gestellt und mein erster Anwalt hat gepennt da er nicht sofort die Scheidung eingereicht hat

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  • hi,


    danke erstmal für deine Antwort.


    tja eben nicht bzw. in dem Stil hab nix und was ich hab weiß er schon! ohne nachweise ohne irgendwas.
    Vom Gericht so geduldet seit über 4 Jahren.
    Deshalb suche ich ja nach weiteren Möglichkeiten.


    gruß wddsl

    Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muss man die Rechte studiert haben (Lichtenberg)

  • hinzu kommen noch ständig wechselnde Behauptungen über Arbeitgeber oder auch nicht und völlig absurde Behauptungen übers Vermögen, immer ohne Nachweise als bloße Behauptungen.
    Es gibt schon mehrere Beschlüsse in allen Verfahren das Sie Auskunft erteilen muss und trotzdem ... es wird einfach dreist weiter gelogen obwohl sie selbst schon mehrfach unterschiedliche Behauptungen (allein mehr als 4 Versionen zur Arbeit) aufgestellt hat und wirklich noch der gutgläubigste Richter sehen muss das sie lügt.
    Außerdem hat sie sich bis heute nicht Arbeitsuchend gemeldet - eben weil sie nachweislich selbstständig arbeitet. Bezieht kein Arbeitslosengeld und keine Sozialhilfe und arbeitet aber angeblich auch nicht! Also wirklich niedrigstes Niveau und trotzdem klappts offenbar!??

    Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muss man die Rechte studiert haben (Lichtenberg)

  • Hi,


    wir haben immer noch nichts auf den Punkt formuliert, alles noch völlig wirr. Wer hat den Scheidungsantrag gestellt? Was ist ansonsten im Rahmen des Scheidungsverfahrens noch anhängig? Oben schreibst du, dass du Geld haben willst. So ein Durcheinander, das macht ein Verfahren nicht gerade übersischtlich.


    Herzlichst


    TK