Zuviel Unterhalt wird verlangt - verzweifelt!

  • Hallo miteinander!


    Sachverhalt: Seit ich nach der Ausbildung arbeite, zahle ich, wie von mir verlangt, den berechneten Unterhalt.
    Jetzt wird für die Zeit, wo ich Arg2 Leistungen bezogen habe und Schüler bzw. Azubi war, Unterhalt gefordert und muss nun privat Insolvenz beantragen.
    Gleichzeitig wird ein monatlicher Unterhalt verlangt (für 2 Kinder), sodass mir ca 700€ im Monat übrig bleiben.
    Hinzu kommen natürlich die Abzüge für Miete und Fahrtkosten zur Arbeit (übrig bleiben ca 150€ für Sonstiges wie Lebensmittel, Strom usw.).
    Nach einem bzw. mehreren Unterhaltsrechnern kommt eine völlig andere Summe zusammen als das, was von mir verlangt wird.
    Um mehr zahlen zu können, bin ich bereits in die nähe meiner Arbeit gezogen um an den Fahrtkosten etwas zu ändern aber dies wird garnicht berücksichtigt.
    Ich bin total verzweifelt und es macht mich psychisch fertig.


    Vielleicht kennt jemand Rat? Mein Anwalt sagt man könne nichts machen.

  • Hallo qop,


    wer hat den Unterhalt berechnet?


    besteht ein Titel/Jugendamtsurkunde?


    Ach ja: verlangen kann jeder.


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo und danke für eure Aufmerksamkeit.


    Nun, meine finanzielle Situation habe ich immer dem Jugendamt mitgeteilt so das der Unterhaltsbetrag abgeändert wurde.
    Mein Gehalt ist ca. 1500 netto und bin sozusagen neu in meinem Job.
    Für 2 Kinder muss ich laut aktueller Forderung den Mindestunterhalt von 384€ pro Kind zahlen = 768€ mtl. (das ist das was ich nicht verstehe).
    Die Kindesmutter hatte die meiste Zeit immer eine Beistandschaft beim Jugendamt (das ich immer püntklich gezahlt hatte), jetzt regelt es ihr Anwalt und fordert von mir, eine zweite Tätigkeit zu finden um den Unterhalt zu zahlen.
    Es besteht ein Unterhaltstitel und den Unterhalt hatte entweder das Jugendamt berechnet oder mein Anwalt (das ich auch zahlen konnte und wollte). Im Internet findet man fast gleiche Unterhaltsrechner die immer die identische Summe herausgerechnet haben, das ich bezahlt habe und meinem Gehalt angepasst wurde.
    Mein Anwalt stimmt der Forderung vom Anwalt der Kindesmutter ein, obwohl meine monatlichen Finanzen bekannt sind.


    Gruß

  • Hallo,


    Für 2 Kinder muss ich laut aktueller Forderung den Mindestunterhalt von 384€ pro Kind zahlen = 768€ mtl. (das ist das was ich nicht verstehe).


    Die Düsseldorfer Tabelle zeigt einen Bedarf von 384€/pro Kind an (Kinder von 6-11 Jahren) .


    Davon wird aber das halbe Kindergeld abgezogen. Der Zahlbetrag pro Kind wäre dann 289€


    Wenn das dein Anwalt anders sieht, soll er sich hier im Forum mal Rat holen.


    lg
    edy

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  • Hallo,


    Es gibt doch einen eigenbehalt von (korrigiert mich falsch ich mich täusche) 1080 Euro das muss dir gelassen werden das wäre doch eine mangelfallberechnung und dann dürftest du nur das zahlen müssen das dir der eigenbehalt bleibt. Was hast du da für einen anwalt

  • Hallo MD13,


    Du hast vollkommen recht.SB von 1080€ muss bleiben.


    Man kann aber evtl. besser bezahlten Job oder mehr Arbeitsstunden/Zweitjob verlangen.( muss natürlich zumutbar sein)


    lg
    edy

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  • Danke für die Info bzgl. dem SGB II, mein Anwalt ist allerdings nicht darauf eingegangen und hatte mich vorher nicht aufgeklärt.

  • Du hast vollkommen recht.SB von 1080€ muss bleiben.



    Hallo edy,
    mein Anwalt sagt mir das der Selbstbehalt sogar auf 880€ herabgesetzt werden kann und ich solle mir einen Minijob suchen. Jedoch arbeite ich Vollzeit im Schichtdienst (im Augenblick im Nachtdienst) als Verantwortlicher in einer Einrichtung mit körperlich-, geistig- und sehbeeinträchtigten Menschen. Nunmehr bekomme ich das Gefühl, dass meine "gesetzliche Vertretung" (Anwalt) sich wenig oder garnicht für mich einsetzt, das mir zusätzlich Bauchschmerzen bereitet. Dieser Stress ist wirklich unerträglich.

  • Hi,


    genau darauf hatte ich ja hingewiesen. Der Selbstbehalt kann gekürzt werden. Außerdem sehe ich vorsichtig formuliert wenig Raum für ALG II. Und man hat immer noch nicht genaue Daten. Mal ganz einfach: Jahresverdienst (in deinem Fall der voraussichtliche Jahresverdienst) incl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Steuerrückzahlung. Dieser Betrag wird durch 12 dividiert, davon sind dann berufsbedingte Aufwendungen in Abzug zu bringen. Kann sein, dass man dir zumutet, näher an die Arbeitsstelle zu ziehen. Dann ist der Kindesunterhalt zu berechnen. Eine Herabsetzung des Selbstbehaltes ist möglich, wir der Anwalt und wir hier auch festgestellt haben. Auch ist es möglich, mit einem fiktiven Einkommen zu arbeiten. Aber, das weiss der Anwalt.


    Die Gelder der Unterhaltsvorschußkasse, da hast du uns über den Status auch im unklaren gelassen. Faustregel ist, dass es sich da um ein Darlehen handelt, was zurückzuzahlen ist, allerdings gibt es die Möglichkeit, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen und abzuwarten, wie die Widerspruchsbehörde reagiert. Grundsätzlich geht aber laufender Unterhalt vor.


    Mehr kann man in Ermangelung konkreter Angaben nicht sagen/schreiben.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo zusammen.


    qop : Irgendwie scheint dich dein Anwalt aber nicht richtig zu beraten. Du hast doch zwei Unterhaltsurkunden oder nicht?
    Du hast eigentlich nur 2 Möglichkeiten!
    Ich würde versuchen die Titel abzuändern(mit guten Anwalt vor Gericht) oder es bleibt ALG2 übrig. Bei ALG2 wird allerdings auch ein Minijob angerechnet.
    Bei ALG2 zahlst du allerdings den vollen Unterhalt und brauchst nicht deine Kinder über die "Unterhaltsvorschusskasse" auszahlen lassen. So bekommen deine Kinder mehr Geld und du hast keine Schulden.


    Meine Erfahrungen eine bestehende Urkunde abzuändern sind allerdings sehr "bescheiden" bis auswegslos.
    Selbst die "berühmte" DDT anzuwenden ist völliger Blödsinn, weil es keinen interessiert(Bei URKUNDEN;Aussage eines Gespräches mit einem Anwalt).
    Aktuell bin ich schon lange durch die Urkunde zum Aufstocker geworden und dies trotz Arbeit. Habe mich mittlerweile daran gewöhnt.


    Grüße

  • Die Gelder der Unterhaltsvorschußkasse, da hast du uns über den Status auch im unklaren gelassen. Faustregel ist, dass es sich da um ein Darlehen handelt, was zurückzuzahlen ist, allerdings gibt es die Möglichkeit, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen und abzuwarten, wie die Widerspruchsbehörde reagiert. Grundsätzlich geht aber laufender Unterhalt vor.


    Hallo timekeeper,


    also damals, nach der Trennung bin ich zum Jugendamt und ich bekam 2 Urkunden (Urkunde über die Verpflichtung zum Unterhalt). Da ich aber zu jener Zeit Schüler war und Hartz4-Leistungen bekam, konnte ich keinen Unterhalt zahlen.
    Für diese Zeiträume stehen in der Tabelle Unterhaltsabrechnungen.
    In der 1. Zeile oben "Titel" und darunter in der Spalte immer das selbe Datum der Urkunde.
    In der 2. Zeile "Hinweise" und darunter in der Spalte jeweils die "Erlasse vom so und so" (lückenlos datiert!).
    In der 3. Zeile "Beginn", in der 4. Zeile "Ende" (ebenfalls lückenlos datiert).
    Zeile 5-8 nicht relevant.
    Zeile 9 "Summe" darunter in den Spalten jeweils 0,00€.
    Am Ende der Tabelle steht "die Forderungen sind beglichen".
    Mein Anwalt sagt dazu, ich hätte es versäumt, die Kindesmutter die Abänderung der bestehenden Titel auf 0€ zu erwirken. Auch wenn es ein Abänderungsgrund gegeben war, so mein Anwalt.
    Nun verlangt die Kindesmutter für diese Zeit den Unterhalt und versucht meinen Lohn zu pfänden.


    Hinzu kommt, wie ganz oben auf dieser Seite beschrieben, das mehr Unterhalt gefordert wird und ich zum Überleben noch ca 80-100€ übrig habe. In die Nähe meiner Arbeit bin ich seit Beginn dieses Monat gezogen, gleichzeitig kam auch die schockierende Nachricht von meinem Anwalt.


    ...hoffentlich konnte ich es verständlich schildern? Wenn nicht, einfach bescheid geben.
    Dir ganz vielen lieben Dank für deine Antworten.

  • Hallo.


    Hab keine Angst. Alles wird gut werden.


    Du musst dich erst einmal davon frei machen, zu denken, du bekämst schon irgendwie "Recht", wenn du Unterhaltspflichtiger bist und nicht einmal den Mindestunterhalt zahlen kannst. Du bist ab jetzt nur noch eine Arbeitsbiene. Du bist faktisch jetzt schon völlig Pleite und dein Anwalt weiß, das du ein ausgelutschter Knochen bist. Darum wird er sich auch nicht, auch nicht für Verfahrenskostenhilfe, besonders für dich engagieren.


    Es gibt auch keinen Selbstbehalt. Er ist eine Fata Morgana des Familienrechts. Er kann in Mangelfällen praktisch immer durch fiktives Einkommen, Haushaltsersparnisse bei Zusammenleben mit neuem Partner, oder Streichung von Aufwandsposten/Altersvorsorge ausgehebelt werden.
    Den Selbstbehalt von 1080 Euro hat man dann hinterher zwar auch. Aber nur auf dem Papier. Das Geld hat man nicht in der Hand.


    Die Unterhaltsrückstände, versenkst du ja bereits, wie du schreibst, in einer Privatinsolvenz.


    Zitat

    also damals, nach der Trennung bin ich zum Jugendamt und ich bekam 2 Urkunden (Urkunde über die Verpflichtung zum Unterhalt). Da ich aber zu jener Zeit Schüler war und Hartz4-Leistungen bekam, konnte ich keinen Unterhalt zahlen.


    Wenn dir nach Zahlung von dem durch das JA titulierten Unterhalt noch 700 Euro über bleiben, dann bist du faktisch ein Sozialfall und kannst selber Anträge auf SGBII-Leistungen bei deinem örtlich zuständigen Jobcenter stellen. Man wird dann "Aufstocker".


    Das finde ich auch konsequent, wenn die Anwendung des Rechts den Bürger einerseits benachteiligt, dann dafür ein anderes
    Recht diesen Mangel heilt.


    Wenn man Arbeitslosengeld Zwei beantragt, muß man allerdings mit erheblichem Widerstand durch die Behörden rechnen und dann ist ggf. auch Rechtsberatung oder anwaltliche Hilfe notwendig.


    Als Mangelfall gehen bestehende Titel vorzugehen, ist häufig völlig aussichtslos, da muß man dem Anwalt einfach Recht geben. Das Aufstocken hat dagegen den Vorteil, daß weitere Unterhaltserhöhungen gerichtlich kaum durchsetzbar sind, weil auf der Hand liegt, daß dies wieder nur zu höheren sozialrechtlichen Ansprüchen des Unterhaltspflichtigen führt. Wer aufstockt, kann differenzierte Urteile von den Familienrichtern erhalten und der Einkommensfiktion effektiv begegnen. Das ist aber kein Selbstläufer, das muß man auch so gegenüber dem Gericht argumentieren. Allein die Tatsache, daß man ergänzend SGBII-Leistungen bezieht, beeindruckt einen Familienrichter nicht. Die Zusammenhänge zwischen familienrechtlichen und sozialrechtlichen Ansprüchen kennen diese Richter oft gar nicht, das muß man denen dann nahebringen.


    Du wirst dich darauf einstellen müssen, das noch eine harte Zeit vor dir liegt, bis deine finanziellen Verpflichtungen und deine eigenen Ansprüche mittelfristig geklärt sind. Danach wird es aber erfahrungsgemäß wieder ruhiger. Bis dahin mußt du versuchen, psychisch stabil zu bleiben. Du kannst dafür auch ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, das ist keine Schande. Ausdauersport, wie z. B. Joggen, ist auch eine gute Möglichkeit, um depressive Verstimmungen loszuwerden.


    LG

  • Hallo zusammen.


    Fresh_Debugged : Note 1 für den Beitrag!


    Genau so sieht die Wirklichkeit aus.


    Der "geschriebene Beitrag" ist bei mir schon lange Praxis.
    Leider ist die heutige "Arbeitswelt" überhaupt gar nicht eingestellt auf "Unterhaltspflichtige".
    Wer etwas anderes behauptet soll mir erklären wie Leiharbeiter oder "Mindestlohnempfänger" Unterhalt zahlen sollen(bei Urkunden)?
    Es wird nicht funktionieren. Mein SB beim JC kennt die Problematik sogar selber!


    LG

  • Hi,


    also ganz so ist es ja nicht. Der Vater, das hatte ich doch geschrieben, muss den Unterhaltsvorschuß, der in seiner Ausbildungszeit geleistet worden ist, in der Regel nicht zurück zahlen. Darum muss man sich halt nur kümmern. Da bedarf es keiner Insolvenz. Und den laufenden Unterhalt, da muss eben gerechnet werden. Da fehlt hier immer noch alles. Und Unterhaltstitel, die kann man abändern, passiert ja laufend.


    Vielleicht einmal ein paar Zahlen. Einpersonenhaushalte, da sind etwa 26 %, die arm im Sinne des Gesetzes sind. Alleinerziehendenhaushalt mit einem Kind, da sind 43 %, die arm sind. 50 % aller Unterhaltspflichtigen zahlen gar nicht, weitere 20 % nicht ausreichend. Vor diesen Zahlen kann man nicht die Augen zukneifen. Es gibt in Deutschland etwa 150 offene oder auch verdeckte Förderungstöpfe für Kinder. Der wohl größte versteckte ist die Mitfinanzierung von Kita-Plätzen und Horten. Ein Kita-Platz kostet monatlich (variiert leicht, aber trotzdem) zwischen 700 und 800 €. Der Staat, also wir alle zahlen den überwiegenden Teil. Und vieles, vieles andere mehr. Ganz klar: ich finde das völlig in Ordnung. Prima. Nur, wir können doch nicht die gesamte Finanzierung von Kindern auf den Steuerzahler abwälzen.


    Ich war alleinerziehende Mutter, die auch allein finanziert hat. Ohne Kindergartenplätze, ich musste mir ein Kindermädchen leisten. Heute würde das in meinem Fall das Jugendamt finanzieren. Es war verdammt schwer, die Zeit, bis ich auch das jüngste Kind durch das Studium finanziert hatte. Der Vater hatte sich für ein Leben der grenzenlosen Selbstverwirklichung entschieden. Mal ganz klar formuliert: Opfer sind nicht die Eltern, Opfer sind die Kinder, die in dieser Armut leben müssen. Die Eltern haben die Kids in die Welt gesetzt. Es hat sich unheimlich viel positiv getan. Das ist eine Entwicklung, die ich begrüße.


    In unserem Fall hier at sich jemand offensichtlich über Jahre nicht um seine Belange gekümmert. Das muss jetzt aufgearbeitet werden. Das mit der Unterhaltssvorschußkasse hatte ich schon gesagt. Damit müssten diese Altschulden weg sein, zumindest teilweise. Bleibt nur noch der laufende Unterhalt. Und da muss man halt rechnen, was wir hier nicht können.


    Herzlichst


    TK


  • In unserem Fall hier at sich jemand offensichtlich über Jahre nicht um seine Belange gekümmert. Das muss jetzt aufgearbeitet werden. Das mit der Unterhaltssvorschußkasse hatte ich schon gesagt. Damit müssten diese Altschulden weg sein, zumindest teilweise.


    Das ist wohl so. Die Vogel-Strauß-Taktik wird da von den Schuldnern gerne häufig angewandt. Ich kenne es aber auch anders, das die UVG-Leistungen nicht erlassen oder die Leistungsfähigkeit vom Jugendamt auf "Null" gesetzt wird. Die werden nur gestundet und dem Pflichtigen auch unter "Druck", mit einer entsprechenden Verpflichtungserkärung zur Unterschrift vorgelegt, obwohl auf der Hand liegt, das der Pflichtige gerade nicht leistungsfähig ist. Er hat dann zwar erst mal Ruhe, aber das holt ihn später wieder ein. Bin gerade über so einen verpeilten Pechvogel gestolpert, der über´40.000 Euro Schulden dadurch angehäuft hatte.


    Zitat

    Am Ende der Tabelle steht "die Forderungen sind beglichen".


    Naja, das Jugendamt hat scheinbar wohl tatsächlich auf die Unterhaltsleistungen verzichtet, das hatte ich überlesen. Eigentlich unwahrscheinlich, das dann die Mutter die Unterhaltsansprüche für die Vergangenheit noch einfordern kann. Der Beistand hätte dann damals schon konsequent pfänden müssen. Auch titulierte Unterhaltsansprüche verjähren nach gängiger Rechtssprechung regelmässig nach 1-3 Jahren, wenn sie nicht per Vollstreckung beigetrieben werden. Ausnahme: Der Pflichtige ruht sich jahrelang ausschliesslich auf Hartz IV aus.



    Der Staat, also wir alle zahlen den überwiegenden Teil. Und vieles, vieles andere mehr. Ganz klar: ich finde das völlig in Ordnung. Prima. Nur, wir können doch nicht die gesamte Finanzierung von Kindern auf den Steuerzahler abwälzen.


    Dann sollte der Steuerzahler aber auch dafür sorgen, daß wir eine Regierung bekommen, die es möglich macht, Kinder mit der Erwerbsarbeit seiner Eltern zu finanzieren. Es liegt natürlich auf der Hand, daß ein wenig qualifizierter Arbeitnehmer mit vielen Kindern auch in einer intakten Familie quasi nie aus dem Leistungsbezug herauskommt. Aber heute wird durch das Unterhaltsrecht auch schon ein Vater oder eine Mutter als Alleinverdiener mit einem Monatsnetto von 1.500 Euro und zwei Kindern ein Sozialfall, wenn es zu einer Trennung kommt.
    Ich zahle auch einen nicht kleinen vierstelligen Betrag an Steuern und Sozialabgaben und bekomme lediglich ein paar Hunderter davon zurück.
    Würde ich nicht die gesetzlichen Regelungen nutzen, dann wäre ich längst kahl gepfändet worden und säße auf der Straße, weil kein Arbeitgeber gerne Drittschuldner ist. Dann müsste der Steuerzahler den Unterhalt von 6 Personen ganz alleine tragen. So aber ist sichergestellt, daß die Kinder im Haushalt der Mutter ausreichend alimentiert werden und ich keine Schulden anhäufe, die ich sonst auch nur dem Steuerzahler aus meinem Erbe hinterlassen würde. Außerdem muß der Staat dann nicht zwangsläufig auch noch bei den Kindern zubuttern, sondern nur bei mir. Das ist schon eine Win-Win Situation für Staat und Familie. Ich arbeite schon 48 Stunden die Woche und nehme regelmässig Umgang mit den Kindern wahr und muß einen entsprechend großen Haushalt alleine schmeissen. Altersbedingt stellen sich erste Gesundheitsprobleme ein. Würde ich jetzt noch einen Nebenjob machen, kann ich mir ausrechnen, daß ich ohne ausreichende Ruhephasen ein aussichtsreicher Kandidat für die Frührente werde. Abhauen oder Schwarzarbeiten ist für mich aber auch keine Alternative, denn ich stehe zu meiner Verantwortung.
    Aber ich lasse mich auch nicht auf das Niveau von Zwangsarbeit im Gulag herunterziehen. Für meine Leistungen an der Familie und meine Erziehungsarbeit verlange ich das gleiche Maß an Respekt, wie das alle anderen verantwortungsbewußten und engagierten Eltern für sich einfordern. Briefe vom Jugendamt oder vom Amtsrichtern lesen sich aber aber regelmässig wie eine Ansprache an notorische Schwerverbrecher.


    Lange Rede, wo ist der Sinn? Der Gesetzgeber ist gefragt. Aber der hat ja gerade das Projekt Unterhaltsvorschuß mit Bravour voll vor die
    Wand genagelt. Nach den Wahlen redet wahrscheinlich niemand mehr davon. Das hätte ein ganz großer Wurf werden können, aber mit dieser stümperhaften Vorarbeit von einer hochbezahlten Funktionärin und ihrem ganzen Stab ist außer Forderungen und reichlich Zeitungspapier nichts geblieben. Es wurde lediglich in Aussicht gestellt, sich das Geld von den Unterhaltsschuldnern wiederzuholen. Ist doch kein Wunder, das die Länder das ablehnen. Die Väter sind genauso Pleite wie die Mütter und das wissen die Landesregierungen auch. Besonders im Osten von Deutschland. Es gibt sicherlich Personen, die sich gut armrechnen können, das ist unbestritten. Aber die stellen nicht die größte Personengruppe, die keinen Unterhalt zahlen.


    Die Linke hat übrigens kürzlich eine Kindergrundsicherung vorgeschlagen. Hat die Koalition ohne weitere Diskussion gleich abgelehnt. Dem "Staat" ist Erziehungsarbeit nichts wert. Er finanziert lieber großflächige Projekte für die Fremdbetreuung von Kindern. Die Eltern müssen um jeden Preis in die Erwerbsarbeit gepresst werden.


    NRW hat gerade 5 Millionen Euro für eine Beratungsleistung von der Bertelsmann-Stiftung rausgehauen. Was Bertelsmann dafür bietet?
    Schulungen, in denen die Gemeinden lernen wie man netzwerkt, also soziale Kontakte knüpft bzw., wie man woanders Dienstleistungen schnorren kann.


    Wenn ich mir vorstelle, wieviele KiTas und Schulen man von dem Geld hätte sanieren können...


    http://www.bz-berlin.de/berlin…chulen-in-berlin-gesperrt