Unterhalt richtig berechnen

  • Hallo Ich bin neu hier und wollte vorab schon einmal einige fragen stellen , bevor ich zu einem Anwalt gehe.


    Ich bin unterhaltspflichtig für 2 Kinder ( 9 und 12 Jahre ) von 2 Frauen.
    Ich verdiene im schnitt knapp 1750 Euro netto im Monat.


    Ich soll für beide Kinder , laut Telefonischer aussage knapp 500 Euro Unterhalt bezahlen. Ich hab jetzt aber Unkosten in Höhe von knapp 900 € ( Miete , Strom, Telefon etc)
    Mir würden dann nur noch ca 350 € für Benzin und Lebensmittel bleiben, das ist Harz4 gleichzustellen. Ist das gerechtfertigt ??


    Ich möchte nun in die nähe meiner neuen Freundin Ziehen , die Wohnt allerdings knapp 150 km weit weg von meiner jetzigen Arbeitsstätte. Meine Miete würde dort deutlich weniger ausfallen.Ich würde die strecke nur am Montag zur Arbeit und am Freitag nach der Arbeit fahren. In der Woche würde ich bei meinen Eltern schlafen, ( Gästezimmer) die ca 10 km von meiner Arbeit weg wohnen.


    Darf man diesen Umzug verbieten ?


    Wäre für jeden Tip Dankbar da mir die Beistandschaft schon gedroht hat mein Gehalt zu pfänden obwohl ich Regelmässig Unterhalt bezahle, wenn auch nicht in voller Höhe da ich dieses von Ihr errechnete Geld einfach nicht übrig habe,


    zahle zur Zeit für das eine Kind 165€und das jüngere 135€.


    Eine neue Berechnung habe ich ebenfalls noch nicht schriftlich erhalten..Nur Telefonisch..

  • Hallo marco0108,


    mal vorweg, einen Umzug kann Dir niemand verbieten. Hier in unserem Land kann jeder seinen Wohnsitz frei wählen.


    Was allerdings passieren kann, wenn Du die entsprechenden Fahrtkosten bereinigen in Abzug bringen möchtest, dass das nicht anerkannt wird.


    Im Moment leistest Du Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses. Das ist weit entfernt vom Mindestunterhalt. Man müsste Dein monatliches durchschnittliches Einkommen ermitteln. Erhälst Du Urlaubsgeld? Weihnachtsgeld?


    Ich gehe mal davon aus, dass Dein bereinigtes Einkommen unter 1.501€ liegt. Dann schuldest Du dem 9-jährigen Kind, nach Abzug des hälftigen Kindergeldes, einen Zahlbetrag von 289€. Für das 12-jährige Kind werden 355€ geschuldet.


    Ich komme also auf weit mehr als 500€ für zwei Kinder.


    Sollte die Einkommensbereinigung Dein Einkommen nicht unter 1.501€ bringen schuldest Du gar 309€ und 378€.


    Wenn das JA jetzt nur knapp 500€ haben möchte, dass sei damit mal schön zufrieden.


    Zitat

    bevor ich zu einem Anwalt gehe.


    Das steht Dir zwar frei, kostet Dich aber ca. 190€ +MwSt. und bringt Dir vermutlich nichts Anderes als ich Dir schon geschrieben habe.


    LG chico