Trennungsjahr umgehen ja/nein ???

  • Hallo,


    ich lese immer unterschiedliche Dinge... Mal wird gesagt, dass man das Trennungsjahr umgehen kann, mal heißt es dann wieder nicht...


    Mein Mann und ich wollen uns beide scheiden lassen nach 9 Jahren Ehe (keine Kinder). Wir leben noch in einer Wohnung - schlafen aber seit ca. 1,5 Jahren in getrennten Zimmern. Alles andere wie gemeinsames Essen usw. gibt es schon lange nicht mehr. Darüber hinaus zahlt jeder seine Einkäufe und es gibt selbst im Kühlschrank getrennte Fächer.


    Es ist nicht ausgedacht, sondern entspricht wirklich der Wahrheit.


    Hat man die Möglichkeit, das Trennungsjahr zu umgehen???

  • Hallo
    meines Wissens sind damit die Bedingungen für das Trennungsjahr sogar bereits erfüllt. Soviel ich weiß, darf man in einem/r gemeinsamen Haus/Wohnung leben, muss aber dort jeder seinen eigenen Haushalt führen, und das scheint ja bei Euch der Fall zu sein (Wäsche waschen muss auch jeder für sich, das fehlt in Deiner Liste noch). Außerdem kann vermutlich ohnehin keiner das Gegenteil beweisen. Also würde ich an Eurer Stelle den Anwalt des Vertrauens aufsuchen und mich beraten lassen, müsst Ihr ja sowieso, um die Scheidung einreichen zu lassen.

  • Hallo Thorsten,


    das mit dem Wäsche waschen ist auch getrennt :-) Jeder seine Sachen...


    Es sind eigentlich echt alle Sachen gegeben...


    Würde gerne vorab mal einen Anwalt aufsuchen und mich alleine beraten lassen. Ein Beratungsgespräch ist dann auch schon sicher mit hohen Kosten verbunden, oder?


    Gruß,
    Anni

  • Hallo,


    die Erstberatung kostet normal höchstens um die 150 - 200 Euro. Kommt wohl auch drauf an, wie kompliziert Euer Fall ist und wieviel Details Du wissen willst. Und falls Du kein oder geringes Einkommen hast, kannst Du auch Verfahrenskostenhilfe beantragen. Frag, wenn Du den Termin vereinbarst.


    Vielleicht übernimmt auch die Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Erstberatung, wenn auch sicher nicht die späteren Kosten, wenn der Anwalt das Mandat dann hat und Dich vertritt (ruf bei der Versicherung an und frage danach). Familienrecht ist praktisch immer aus dem Versicherungsumfang ausgeschlossen. Jedoch wird möglicherweise die Erstberatung wiederum beim Anwalt angerechnet, wenn er Dich vertritt. Falls Du eine RSV hast, bietet sie vielleicht auch die Möglichkeit, dass Du kostenlos ein oder zwei Fragen online auf der Webseite stellen kannst. Aber das ist natürlich kein Ersatz für eine vernünftige Beratung, sondern dient nur dazu, solche Dinge zu erfragen, wie Du es jetzt hier getan hast.


    Es besteht auch die Möglichkeit, dass beide Partner nur einen Anwalt nehmen, wenn soweit alle Fragen geklärt sind, niemand vertreten werden, sondern nur die Scheidung bei Gericht eingereicht werden muss. Allerdings empfiehlt sich das wohl nur in seltenen Fällen, wo beide Partner juristisch so sattelfest sind, ihre Lage und Möglichkeiten selbst richtig zu beurteilen.

  • Lieber Thorsten,


    bitte, bitte höre auf mit dem "gemeinsamen Anwalt," den gibt es nicht. Das wäre Parteiverrat. Immer wieder dasselbe. Die Hochzeit kann nicht teuer genug sein, bei der Scheidung kann es nicht billig genug sein. Obwohl gerade da ja die wirtschaftlichen Weichen für die Zukunft, möglicherweise bis ans Lebensende gestellt werden. Eine vernünftige Erstberatung kostet etwa 200 €. Die sollte doch drinnen sein, und wird, je nachdem, wer die Scheidung einreicht, möglicherweise verrechnet. Wie dann die Ehepartner im Innenverhältnis die Scheidungskosten verrechnen, das ist doch eine ganz andere Frage. Anträge bei Gericht kann nur derjenige stellen, der anwaltlich vertreten ist. Eben über seinen Anwalt. Einerlei, ob die Betroffenen juristische Kenntnisse haben oder nicht.


    Meine dringende Empfehlung. Suche einen Anwalt auf, sprich von vornherein die Gebühren an. Lass dich umfassend beraten und mandatiere ihn eventuell mit der Antragstellung bei Gericht. Da könnte man natürlich im Vorfeld versuchen, evtl. eine Kostenteilung mit dem Noch-Ehepartner zu vereinbaren.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    Was man auch beachten sollte:


    Die Steuerklasse muss im ersten Monat auf das Jahr der Trennung geändert werden.(z.B. Trennung Juni 2016


    Steuerklassenänderung Januar 2017).


    Sonst könnte es evtl. zu Steuernachzahlungen kommen.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • @TK, hast ja Recht, aber ich habe ja auch dazu geschrieben, dass man das nur machen kann, wenn man den RA nur dazu braucht, die Scheidung bei Gericht einzureichen (was m.W. durchaus möglich ist), aber diejenigen, die davon betroffen sind, wissen das vermutlich ohnehin selber und laufen auch gar nicht in diesem Forum auf. Ich werde in Zukunft diese Option nicht mehr nennen.

  • Weisst Du Thorsten, es wird viel zu viel vom gemeinsamen Anwalt geschrieben. Und das wird gründlich mißverstanden, und häufig haben wir dann später den Salat. Beratung geht nur, ausschließlich nur bei bedingungslos gemeinsamen Interessen für zwei Betroffene. Und diese Lage haben wir nun mal in einem Scheidungsverfahren nie. Ausnahme, die ich mal vor vielen Jahren erlebt habe: man war genau 14 Tage verheiratet, es gab keine Gewalt, noch keine gemeinsame Wohnung, einfach nichts.


    Ja, einen Antrag kann in einem Scheidungsverfahren nur ein Anwalt stellen. Wenn die andere Seite keinen Antrag stellen will, braucht diese Seite auch keinen Anwalt. Aber, gerade in diesen Fällen ist m.E. eine Erstberatung dringend erforderlich, weil der Laie einfach den Klärungsbedarf nicht einschätzen kann. Ich arbeite häufig mit einer der bundesweit angesehensten Familienrechtspraxen zusammen. Da haben inzwischen die jungen unerfahrenen Anwälte die ganz strikte Anweisung vom Senior, keine gemeinsamen Beratungen durchzuführen. Warum wohl?


    Meine Empfehlung immer ist, jeder für sich eine umfassende Erstberatung (die ja nun wirklich nicht die Welt kostet), dann (erst dann) wird entschieden, ob beide einen Anwalt benötigen oder aber nur derjenige, der den Antrag stellt. Und hinsichtlich dieser Kosten plus der Gerichtskosten eine Kostenteilung vereinbaren. Noch ein Trick. Es kann durchaus sinnvoll sein, dass derjenige den Antrag stellt, der finanziell schwächer drauf ist, wenn er denn Verfahrenskostenhilfe bekommt.


    Das wäre ein Weg, eine Scheidung in finanziell überschaubaren Bahnen abzuwickeln.


    Herzlichst


    TK

  • TK, ich bin da ganz auf Deiner Seite. Wie gesagt, es war unnötig von mir, auf die Option hinzuweisen. Wer sie hat, kennt sie und braucht dieses Forum nicht. Für alle anderen ist sie irrelevant und verwirrend und weckt potentiell die falsche Hoffnung, da sparen zu können, was aber am falschen Ende gespart wäre. Ich hab's begriffen, wie gesagt, und werde auf diese Möglichkeit nicht mehr hinweisen. Erinnere mich dran, falls ich es mal vergessen sollte. Danke nochmals für Deine Richtigstellung.

  • Ist ja kein Problem. So kann man eben mal aufzeigen, was wichtig ist. Und uns hier ist ja ganz wichtig, dass die Fragesteller verstehen, warum was wie geregelt ist. Oder auch, warum man was empfiehlt.


    Und nochmals, ich würde nur in absoluten Notfällen so eine Erstberatung über Beratungshilfeschein machen. Da bekommt der Anwalt vom Staat zwischen 35 und etwa 80 €. Ist also ein Zuschussgeschäft, davon kann kein Anwalt ein Büro unterhalten, seine Familie und sich selbst. Diese Beratung kann also nur sehr oberflächlich sein. Und dieser Anwalt muss zwingend ein Interesse haben, dass er auch die Scheidung einreicht, einfach, um selbst überleben zu können. Das wird immer verkannt.


    Herzlichst


    TK