Unterhalts-Verweigerung meines Vaters

  • Guten Tag,


    Ich bin 21 Jahre alt und bin ab Mitte März 2017 eingeschriebener Student. Bis Juli 2016 habe ich mein Abitur abgeschlossen und in der Zeit zwischen Oktober bis jetzt, habe ich über Zeitarbeitsfirmen gearbeitet.
    Meine Mutter ist ca. vor 12 Jahren verstorben und lebe derzeit bei meiner Großmutter. Mit meinem Vater hatte ich zuletzt persönlichen Kontakt, nachdem meine Mutter verstorben ist. Danach hatte er kein Interesse mehr an seinem Sohn und sagte, dass es keine weitere Treffen mehr geben wird. Heutzutage habe ich selbst kein Interesse mehr an einer "Vater-Sohn-Beziehung".
    Da ich bei meiner Großmutter bin, keine abgeschlossene Ausbildung bzw. ein abgeschlossenes Studium habe und auch keinen Beruf ausübte (während der Schulzeit) bzw. während dem Studium ausüben werde, da das Studium allgemein sehr viel Zeit in Anspruch nehmen soll, habe ich somit keine feste Geldquelle und bin auf Unterhalt angewiesen.
    Mein Vater geht mit der Zahlung schlampig um: In der Schulzeit während den Sommerferien gab es kein Geld. Ebenso wie jetzt, wobei ich mich hier nur auf die Monate fixiere, wo ich nicht gearbeitet habe. Das ich natürlich keinen Unterhalt von ihm während meiner Arbeitszeit bekommen habe, ist mir bewusst.
    Er zahlt mir sonst immer 200€, jedoch meistens verspätet auf den 14./15. jedes Monats. Nach Recherche (Düsseldorfer-Tabelle beachtet), sollte ich mehr als 200 € bekommen. Er hat noch eine ältere Tochter, welche arbeitet und schon einige Kinder hat.
    Auf Nachrichten, egal ob per Post oder digital, hat er mir seit einem Jahr nicht mehr geantwortet. Seinen Umzug, dass er schon länger in einer anderen Wohnung lebt, teilte er mir nicht mit und somit gingen diese Briefe nicht an ihn. Digital (per Facebook) habe ich ihm auch alle Briefe per PDF zugesandt und mit ihm darüber sprechen wollen. Er hat jede dieser Nachricht "gelesen", jedoch keine davon mehr beantwortet.


    Eigentlich hat er nicht das Recht, dass er mir die Zahlung einstellt. Ankündigungen, dass er dies macht, gab es auch keine von ihm, auch wenn er meine Anschrift hat. Er zahlt mir zu wenig, er zahlt unregelmäßig und antwortet nicht auf Briefe (seit ca. vier Monaten habe ich seine Anschrift und schrieb auch vergebens Briefe an ihn) oder auf Facebook und kommt somit seinen Verpflichtungen nicht zu.


    Daher möchte ich zu einem Anwalt gehen und um mein Recht kämpfen. Da ich kein festes Einkommen habe und mich meine Großmutter ernährt, sehe ich diesen Schritt zum Anwalt zu gehen finanziell als Hürde. Aus diesem Grund habe ich mich unter anderem in diesem Forum angemeldet: Wie hoch werden die Gerichtskosten bzw. Anwaltskosten ungefähr sein? Gibt es in meinem Alter noch sowas wie "eine Unterstützung vom Jugendamt"? Er nimmt sich keinen Anwalt und hat auch in der Zeit, als meine Mutter noch lebte, nie einen Anwalt bei diesen Anliegen genommen. Da ich recht unerfahren in diesem Rechtswesen bin, ist mir jede Information sehr wichtig. Wie kann bzw. soll ich vorgehen? Persönliche Gespräche etc. kann man vergessen, er will nicht hören.


    Eine weitere Frage ist, ob ich Teile des Geldes, welcher er mir nicht bezahlt hat, verlangen darf? Auch wenn ich die 200 € als Rechenwert nehmen würde, fehlen mir sicher 1000€ - 2000€, welche er nicht bezahlt hat. Und nach der Düsseldorfer-Tabelle sind 200 € nicht der gesetzte Wert (Kindergeld etc. beachtet). Finanziell soll es ihm nicht schlecht gehen: Er kann ich ein Auto und ein Motorrad leisten und seine Ehefrau, welche selbstständig ist und auch ein eigenes Auto besitzt, verdient auch nicht schlecht; daher denke ich, dass diese 200 € kein Wert sind, welcher durch bestimmte Bedingungen entstanden ist.


    Auch wenn ich in der Zeit des Studiums nicht vorhabe, auszuziehen, sollte mein Vater einen höheren Wert bezahlen müssen, nachdem was ich gelesen habe. Meiner Großmutter ist es sogar recht, dass ich bei ihr noch lebe, da ich sie in vielen Punkten auch unterstütze.



    Ich bedanke mich schon im voraus für jede Antwort!!!

  • Hallo Kevin,


    Mit Studiumbeginn solltest du BAFöG beantragen.


    BAFöG geht dem Unterhalt immer vor.


    Falls sich dein Vater weigert seine Einkünfte offenzulegen, solltest du beim BAFöG-Amt einen Antrag auf


    Vorausleistung stellen.


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,


    so lange du in Erstausbildung bist, hast du Anspruch auf Unterhalt gegen Deine Eltern, also in Deinem Fall nur noch gegen Deinen Vater. Da Du volljährig bist und nicht bei Deinem Vater lebst, sind es aktuell etwas über 700 Euro abzüglich eigener Einkommen (Bafög), so viel ich weiß. Allerdings hängt das auch davon ab, wieviel Einkommen Dein Vater hat, denn er hat auch Anspruch auf Selbstbehalt.


    Du hast Anspruch auf Offenlegung der Einkommensverhältnisses Deines Vaters, damit Du den Unterhaltsanspruch berechnen und einfordern kannst. Ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Einforderung der Kontenoffenlegung hast Du auch Anspruch auf Unterhalt. Vorher nicht. Rückwirkend kann man keinen Unterhalt fordern, darum hättest Du Dich gleich kümmern müssen.


    Das Einkommen seiner Freundin zählt dabei nicht. Sie ist für Dich nicht kostenverantwortlich. Das mag allenfalls Einfluss auf die Höhe des Selbstbehaltes Deines Vaters haben.


    Das Jugendamt ist für Dich nicht mehr zuständig, da Du volljährig bist. Du kannst zu einem Anwalt gehen und Dich beraten lassen. Frag nach Verfahrenskostenhilfe und den Kosten für das Beratungsgespräch, wenn Du den Termin machst.

  • Hallo,

    Das Jugendamt ist für Dich nicht mehr zuständig, da Du volljährig bist. Du kannst zu einem Anwalt gehen und Dich beraten lassen. Frag nach Verfahrenskostenhilfe und den Kosten für das Beratungsgespräch, wenn Du den Termin machst.


    Bei Stellung eines Vorausleistung -Antrages beim BAFöG-Amt, bekommst du i.d.R BAFöG,


    das BAFöG-Amt versucht das Geld von deinem Vater zurückzuholen ( notfalls mit Klage).


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
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