alleiniges sorgerecht

  • ich weiss das hier schon viele solche themen eröffnet wurden,aber keins passte auch nur annähernd zu meinen problem,daher ein neuer thread



    also mein mann ist afghaner,wurde 2005 abgeschoben und durfte nur durch unsere heirat 2007 wieder einreisen


    im märz 09 haben wir eine tochter bekommen und durch die heirat automatisch gem.sorgerecht (was mir nicht klar war,sonst hätte ich es vorher noch irgendwie zu ändern versucht)
    wir lebten schon in der schwangerschaft getrennt,allerdings nicht räumlich,also ich meine gemeinsame wohnung....
    seit oktober 09 leben wir auch räumlich getrennt,ich musste ihn von der polizei rauswerfen lassen



    mir gegenüber ist er mehrfach handgreiflich (hat mich gewürgt) geworden (auch während ch meine tochter in den armen hatte ),welches ich jetzt auch bei der polizei zur anzeige gebracht habe
    (in seiner kultur/familie ist es vollkommen okay frauen und kinder zu schlagen)


    desweiteren hat er gedroht das wenn er wieder abgeschoben wird (und dies passiert falls er das sorgerecht abgeben muss) meine tochter entführen würde,notfalls auf illegalen wegen (!!!und damit kennt er sich aus,er kam damals auch illegal nach deutschland)


    desweiteren macht er täglich drohanrufe auf mein handy (welches ich inzwischen abgestellt habe) und belästigt mich


    er tauchte mehrfach an meiner wohnung auf und bedrohte mich wörtlich,das ich schon sehen würde was mir passiert....


    ich habe inzwischen soviel angst das ich nicht mal mehr zum supermarkt um die ecke gehen will......


    er zahlt ja auch keinen unterhalt für sie,und er will das sorgerecht nur wegen seinem aufenthalt behalten!!!nicht wegen ihr


    nun zu meinen problem


    mein anwalt meint,das sie ihm dennoch das sorgerecht lassen werden,da nicht genug passiert wäre und zum kindeswohl wäre es auch besser (weil jedes kind mutter und vater braucht)


    das kann aber doch nicht sein,wenn meine tochter keinerlei bezug zu ihm hat,ihn nicht erkennt und sogar immer weinte wenn ich sie auch nur ne minute zu ihm gab (in meinen beisein,alleine durfte er sie nie haben)
    sie ist jetzt grad mal 9,5 monate alt und würde doch total verstört werden,wenn sie jetzt zu ihm kontakt aufbauen müsste

  • Hallo helpless,


    der Gesetzgeber geht heute aus gutem Grund davon aus, dass ein Kind beide Elternteile für ein gesundes Wachstum an seiner Seite braucht.


    Du schilderst hier ein äußerst krassen Fall, indem die kulturellen- und ethnischen Vorstellung des Kindesvater von Partnerschaft, Familie und Erziehung scheinbar äußerst große Probleme erzeugen.


    Ich brauche mal ein paar Infos:


    Schreib mir mal bitte ob der Kindesvater schon Umgang hat und wenn Ja wie dieser gestaltet ist. Lebt der Kindesvater in der gleichen Stadt wie Du?
    Hattest Du schon Kontakt zum hiesigen ASD/Jugendamt aufgenommen?

  • also der kindsvater hat bisher keinen kontakt mit meiner tochter,ich möchte erst alles gerichtlich geregelt haben und sie ihm nur im notfall überlassen/sehen lassen


    er hatte und hat bisher auch kein interesse,er heuchelt es nur vor weil er es muss damit er das sorgerecht behält wg.aufenthalt


    die kleine hat ihn bisher fast nie gesehen,obwohl wir bis vor kurzem zusammen wohnten......und sie weiss somit auch nicht das er ihr papa ist etc.sie hat keinerlei bezug zu ihm und ich bin bisher auch die einzige bezugsperson für sie (bei meiner schwester fühlt sie sich auch wohl und bleibt mal ne std. falls ich zum arzt muss oä.) sonst würde sie nirgends bleiben



    kontakt habe ich schon zum jugendamt aufgenommen und auch schon ein gespräch geführt das wenn überhaupt nur ein besuchsrecht mit aufsichtsperson vom jugendamt in frage kommt


    desweiteren nehme ich ja vom jugendamt auch die beistandschaft in anspruch weil er sich ja auch weigert unterhalt zu zahlen.....


    noch wohnt er in der gleichen stadt wie ich,allerdings suche ich mir schnellstmöglichst nach dem gerichtstermin eine wohnung in einer anderen stadt,da er mich hier ja ständig bedroht/belästigt etc. und es auch zu teuer ist hier zu wohnen und münchen einfach keine umgebung für ein kleines kind sein sollte


    ich möchte sie auf dem dorf grossziehen,wo alles etwas familiärer ist und ich meine familie als rückhalt bzw. unterstützung habe

  • Ok ...


    ... Das Sorgerecht wird in der Tat nicht dem Kindesvater entzogen werden. Es gibt somit kein Grund ausgewiesen zu werden und somit kein Grund für eine Kindesentführung.


    Gegen das Machtgebahren des Kindesvaters (Drohanrufe und andere Nötigungen) kannst Du über eine Unterlassungsklage Freiraum schaffen.


    Die entscheidene Frage wird also der Umgang sein ...


    Der Kindesvater kann Umgang einfordern, unabhängig davon ob er es wirklich will oder nicht ... Das ist Fakt! ... Und er wird es vorraussichtlich einfordern, weil er unter anderem einer möglichen Abschiebung nach Eurer Scheidung eines Tages aus dem Weg gehen kann. Da gegen kannst Du nichts machen.


    Wenn Du nichts dagegen machen kannst, solltest Du etwas dafür tun.


    ... Was genau? ... hmmm ... eine Frage die hier lohnt weiter diskutiert zu werden.

  • nun es ist die frage was ich da gross machen kann.....


    ich will meiner tochter natürlich die chance geben ihren vater kennenzulernen aber wenn der dann so rachsüchtig/dumm etc. ist und sich nicht zu benehmen wüsste......


    er konnte noch nie was mit ihr anfangen und hat auch bisher kein interesse und solange ich kann,werde ich den kontakt verhindern.....zum wohle meiner tochter


    denn nein er würde sich nicht um das wohl der kleinen interessieren sondern nur überlegen und suchen wie er mich verletzen kann usw.



    ich finde es allerdings weiterhin sehr komisch das solche väter das sorgerecht behalten dürfen.....ich meine er würde auch bei erster gelegenheit die kleine schlagen....denn bei denen ist das kein schlagen sondern züchtigen/erziehen
    und das würde bald passieren denn er hat keine ahnung von kleinkindern,deren interessen,was sie brauchen und wie man mit ihnen umgeht/sie beschäftigen kann


    mein anwalt meinte jedoch das wenn ich eben mehrere dinge mache,wofür ich seine unterschrift brauche und er dann innerhalb der frist nicht zustimmt,dann würde ich das sorgerecht alleine erhalten.....


    SOWAS IST FÜR MICH DANN SCHWACHSINN

  • ... denn nein er würde sich nicht um das wohl der kleinen interessieren sondern nur überlegen und suchen wie er mich verletzen kann usw.


    Das wäre sehr anstrengend für ihn, da es ja Möglichkeiten gibt, dass ihr Euch zumindesten in der ersten Zeit nicht vor, bei und nach der Übergabe grossartig bebegnet. Die direkte Machtausübung könntest Du verhindern.



    ... ich finde es allerdings weiterhin sehr komisch das solche väter das sorgerecht behalten dürfen.....ich meine er würde auch bei erster gelegenheit die kleine schlagen....denn bei denen ist das kein schlagen sondern züchtigen/erziehen
    und das würde bald passieren denn er hat keine ahnung von kleinkindern,deren interessen,was sie brauchen und wie man mit ihnen umgeht/sie beschäftigen kann ...


    Wenn es zu eindeutigen kindeswohlgefährdenden Massnahmen seiten des Vaters gegenüber dem Kind kommen würde, hätte das auf deutschen Rechtsgebiet drastische Folgen für den Kindesvater.


    Ein anfänglich begleiteter Umgang unter Mithilfe des Jugendamtes ist ja wohl eh unausweichlich wie ich das mal einschätze.
    Nun ja und was die Dauer eines Umganges mit einem Baby/Kleinkind betrifft geht es über stundenweises Treffen ohnehin nicht hinaus.


    Besprich alles mit dem zuständigen Jugendamt/ASD und lass die Dinge auf Dich zukommen ... Der Kindesvater wird sich bewähren müssen ... Dir und dem Kind gegenüber ... Das deutsche Rechtssystem ist zumindestens was das Familienrecht angeht und die Belange der Kinder schützt im Aufwind und seit 1998 auf guten Kurs. Das neue FamFG verstärkt dies noch zusätzlich.


    Kopf hoch ... geh die Dinge etwas furchtloser an und hol Dir immer Unterstützung ... Die steht Dir zu ;)

  • so also wie zu erwarten haben sie mich weder in meiner angst noch meine beweggründe ernst genommen


    sie haben ihn als den armen dargestellt,der ja kaum deutsch versteht und ich ihn schlecht behandle


    so haben sie also nur beschlossen,das ich mit der kleinen wegziehen darf aber sonst nix....kein aufenthaltsbestimmungsrecht oä.


    er darf sie nur unter aufsicht sehen und das auch nur alle 14 tage für 2 stunden,sie ist ja noch so klein und muss das auch verarbeiten können



    nun ja er weigert sich nach wie vor unterhalt zu bezahlen und so ist nächsten mittwoch wieder ein neuer termin,wobei er ja bisher behauptet zu wenig zu verdienen.....


    da werde ich der richterin mal erklären das er einen vollzeitjob bei meinen alten chef hätte haben können,wo er netto 1100 monatlich verdient ......und das hat er abgelehnt.....weil es ihm zu stressig wäre dort zu arbeiten....
    mal sehen was sie dazu sagen!!!!



    hm nun mal ne andere frage


    kann ich mit der kleinen für 2-3 wochen in den urlaub fliegen,auch wenn er nciht zustimmt??
    ich hab ne freundin in bulgarien und wollte sie besuchen,und sie kann nicht nach deutschland kommen,weil ihre mama krebs hat und gepflegt werden muss



    wieso bekommt man eigentlich nicht mal mehr das aufenthaltsbestimmungsrecht???


  • hm nun mal ne andere frage


    kann ich mit der kleinen für 2-3 wochen in den urlaub fliegen,auch wenn er nciht zustimmt??
    ich hab ne freundin in bulgarien und wollte sie besuchen,und sie kann nicht nach deutschland kommen,weil ihre mama krebs hat und gepflegt werden muss


    Wenn Sie das gemeinsame Sorgerecht haben müssen Sie alle wichtigen Entscheidungen also alle Entscheidungen von Belang zusammen treffen. Wenn Sie mit Ihrem Kind 3 Wochen in Urlaub fahren fällt für den Kindesvater einmal Umgang aus ... Das muss mindesten mit dem Kindesvater abgesprochen werden. Wenn die Umgänge beim Jugendamt statt finden, muss das auch mit dem Jugendamt abgesprochen werden.





    wieso bekommt man eigentlich nicht mal mehr das aufenthaltsbestimmungsrecht???


    Weil eine dauerhafte Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht beweisbar vorraussetzt, dass das sog. Kindeswohl in der normalen Konstellation auch dauerhaft in Gefahr wäre.

  • okay das heisst also wenn ich ihm die kleine dann wann anderes sehen lassen würde,könnte ich aber fliegen oder??


    oder darf er mir das verbieten ?? ich meine es wird ja wohl nach dem ganzen terror und stress mein recht sein,mit der kleinen einen kurzen urlaub zu machen und dabei ne freundin zu besuchen??
    und könnte ich dann vom jugendamt bzw. die gericht die erlaubnis einholen oder??



    das mit dem aufenthaltsbestimmungsrecht finde ich nach wie vor ungerecht,er bezahlt keinen unterhalt und bedroht/belästigt mich und dennoch wird er immer als das opfer dargestellt und ich muss mir bei jedem mist seine unterschrift einholen.....wo er mich ja jedesmal blockieren kann

  • okay das heisst also wenn ich ihm die kleine dann wann anderes sehen lassen würde,könnte ich aber fliegen oder??
    oder darf er mir das verbieten ??n


    Noch mal ... Sie haben das gemeinsame Sorgerecht ... Sie müssen sich bei allen wichtigen Belange und dazu gehört normalerweise auch ein Auslandsaufhalt des gemeinsamen Kindes die Zustimmung holen. Andere wichtige Belange wären auch Schul- bzw. Kindergartenplatzwahl, Wahl des Facharztes oder das Eröffnen eines Sparkontos. Allerdings muss der Kindesvater dem zustimmen wenn es keine nachvollziehbaren Bedenken gibt ... Wenn das Kind z.B. ein Sparbuch braucht und der Kindesvater verweigert die Unterschrift für das Bankformular ohne Grund und nachvollziehbare Argumente ... Dann kommt er auch nicht damit durch ... Genausowenig wenn er eine nötige ärztliche Behandlung (Kur, Reha, Operation etc. ...) nicht zu stimmen würde.


    Kläre Sie das mal mit dem Jugendamt ...




    ... das mit dem aufenthaltsbestimmungsrecht finde ich nach wie vor ungerecht,er bezahlt keinen unterhalt und bedroht/belästigt mich und dennoch wird er immer als das opfer dargestellt und ich muss mir bei jedem mist seine unterschrift einholen.....wo er mich ja jedesmal blockieren kann


    Egal was Sie ungerecht finden ... Hören Sie auf zu jammern und machen Sie sich schlau. Sie setzen sich selbst in die Opferrolle und den Kindesvater in die Täterrolle. So funktioniert das nicht.
    Tatsache ist, dass Sie beide Probleme miteinander haben, dass Sie noch viele Jahre miteinander zu tun haben werden und ihr Kind auf jeden Fall seinen Vater sehen darf und auch wird. Der Umgang wird an deutschen Gerichten z.B. niemals an den Unterhaltszahlungmanieren des Vaters gemessen und das ist auch gut so. Probleme zwischen den Eltern sollen nicht die Probleme der Kinder werden und um die Kinder geht es ja.


    Und noch was ... Wenn der Kindesvater so schlecht sein soll wie sie Ihn darstellen ... dann wird er früher oder später damit auch amtlich auffallen und das wird dann erfahrungsgemäß Konsequenzen nach sich ziehen.


    Also Kopf hoch und das mit den Urlaub an den gegeigneten Stellen abklären.


  • also bin ich selbst schuld das er mich mehrfach über längere zeit gewürgt hat und auch geohrfeigt...und nur weil ich mich verteidigen konnte,nix schlimmeres war und ich somit auch teils aus scham nicht zum arzt ging






    ja er ist so wie ich ihn hier darstelle und ich weiss das wir noch lange miteinander zu tun haben werden aber deswegen finde ich es dennoch unakzeptabel das erst schlimmes passieren muss bevor einem geglaubt und geholfen wird

  • also bin ich selbst schuld das er mich mehrfach über längere zeit gewürgt hat und auch geohrfeigt...und nur weil ich mich verteidigen konnte,nix schlimmeres war und ich somit auch teils aus scham nicht zum arzt ging


    Es geht nicht um Schuld ... Es geht um Konsequenz.


    Das was Ihnen passiert ist, ist schlimm ... Aber dies ist ein Fachforum für familienrechtliche Themen und es liegt mir persönlich fern Sie lediglich in Ihren Unrechtsempfinden zu bestätigen sondern vielmehr Sie über bestehende Rechts- und Verfahrenspraxis zu informieren. Das Rechtssystem kann nicht alle Lücken schließen, alles kontrollieren und jede scheinbare von realer Bedrohung unterscheiden ... Das perfekte System wird es nie geben, weil Menschen die Gesetze machen, überwachen und ausführen nicht perfekt sind.

  • ... er darf sie nur unter aufsicht sehen und das auch nur alle 14 tage für 2 stunden,sie ist ja noch so klein und muss das auch verarbeiten können


    ... Der Vater muss sich für seine Verfehlungen verantworten. Das Umgansrecht ist als Konsequenz daraus schon recht eingeschränkt. Für Schläge und Nötigung kommt das Strafrecht zum Zuge und das kann natürlich für den Kindesvater Konsequenzen nach sich ziehen dienatürlich auch in familienrechtliche Beschlüsse hinein ragen.

  • es geht um den umgang
    (ich möchte nur nicht schon wieder ein neues thema öffnen,daher schreibe ich hier in meinen-gehört ja dazu)


    also bisher darf mein mann seine tochter ja einmal in der woche für 2 stunden sehen und wenn ich jetzt endlich zum 1.5.umziehen kann (ca.80km von ihm weg) wurde damals mündlich geregelt und auch von ihm zugestimmt das er dann in die dortige institution fährt um sie zu sehen und zwar nur noch alle 2 wochen für 2 stunden


    nun hat er aber die trennung noch immer nicht akzeptiert und will mir wieder probleme machen indem er sich weigern will,dann dort hin zu fahren und stattdessen soll ich immer zu ihm kommen


    wie ist denn sowas?? normalerweise muss doch er dorthin kommen um sie zu sehen oder?? wenn ich google steht es so und auch mein anwalt meinte das es so korrekt wäre
    und die vom jugendamt meint das ich schon entgegen kommen sollte und es abwechseln könnte oder immer ich fahre....aber erstens hat er ein auto und 2.verdient er mehr geld.....ich kann mir nicht immer die zugkosten leisten

  • So weit wie ich informiert bin, ist es es dem KV bis 25Km zuträglich sein Kind zu besuchen. Wenn Sie weiter weg ziehen, müssen Sie dem Vater entweder räumlich oder anders wie entgegen kommen. Da der KV sein Kind ja nur für 2h unter Begleitung sieht, werden sie, wenn Sie keine andere Lösung mit dem KV hinbekommen, wohl oder übel fahren müssen.


    Versuchen sie sich beide in diesem Punkt zu einigen ... Nur Mut ... Es werden im Laufe der Zeit noch viele Schwierigkeiten in Bezug auf Euer gemeinsames Kind zu meistern sein.