• Also besteht anscheinend keine Beistandschaft. Aber die kann meine Frau ja beantragen, um das Einkommen überprüfen zu lassen. Bei der Gelegenheit kann sie fragen, was mit den alten Titeln ist. Vermutlich wird man beim Jugendamt sagen, dass sie damit zum Gericht gehen und sie vollstrecken lassen soll. Dass sie unvollständig sind, damit hat das JA nix zu kriegen, das hätte der RA merken müssen. Nach zwei Jahren wird es dafür nun zu spät sein. Dann wird sie zum Gericht gehen und vollstrecken lassen, der Gerichtsvollzieher wird den Exmann kontaktieren und man wird uns mitteilen, was von den Titeln unter Berücksichtigung des Darlehensangebots verwirkt und/oder noch vollstreckbar ist. Das werden wir dann wohl kriegen. So sehe ich das im Moment. Das wird nicht das sein, was den Kinder zustand, aber wozu über vergossene Milch klagen?

  • Am besten macht man sich selber schlau. Der Anwalt wird immer versuchen, einen Vergleich zu schließen, weil er damit am meisten verdient, und die vom Jugendamt haben nach Verlautbarungen von Erfahreneren in diesem Forum sowieso keine Ahnung.

  • Hi,


    wieso Anwalt und Jugendamt? Das ist doch Blödsinn. Entweder der eine arbeitet an dem Fall oder aber der andere. Anders kann es doch nicht funktionieren.


    @ thz: ganz so ist es nicht. Laut Gesetz ist der Anwalt verpflichtet, zu versuchen, eine gütliche Einigung herbei zu führen, gemeinsam mit dem Gericht ("Güteverhandlung"). Eine gütliche Einigung ist aber nicht zwingend ein Vergleich. Eine gütliche Einigung hat das Ziel, Verfahren beschleunigt zu beenden und letztlich deren Laufzeit zu verkürzen. Ein Vergleich ist eine andere Angelegenheit, wird normalerweise definiert als "Nachgeben auf beiden Seiten bei unklarer Sach- und Rechtslage." Bei einer Einigung muss die Sach- und Rechtslage nicht unklar sein. Ich erinnere mich noch gut an die Zeiten, in denen ein Richter einen Vergleichsvorschlag in der Regel vor der Beweisaufnahme machte, nach Zeugenvernehmung dann nicht mehr, weil da dann die Sach- und Rechtslage klar war.


    Und wenn man seinen Anwalt anweist, keine gütliche Einigung durchzuführen, dann wird er das auch nicht tun.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    ich bin keine Freundin der Einigung um jeden Preis. Wir haben das Problem mit den Gerichten. Früher gab es die Güteverhandlung nur in ganz wenigen Fällen, nach meiner Erinnerung in Eheverfahren ("versucht es doch noch mal miteinander") und in Arbeitsgerichtsverfahren. Ansonsten wurde grundsätzlich streitig verhandelt, und evtl. schlug der Richter einen Vergleich vor.


    Dann kamen die ganzen Gesetzesänderungen. Letztlich ist das doch, mal überspitzt formuliert, eine "Richter-Einspar-Maßnahme" gewesen. Es gibt nun mal kein "Piep, piep, piep, wir haben uns alle lieb," bei Gericht. Die Richterstellen in meinem Land (in den anderen Ländern wird es nicht anders sein) wurden zunächst eingefroren, dann reduziert. Weil, sie müssten ja nicht mehr so viele Urteile schreiben. Und ein Familienrichter hat bei uns im Jahr inzwischen durchschnittlich 400 neue (!) Verfahren zu bearbeiten. Das ist die Realität, die man m.E. einfach sehen muss. Da ist es pure Überlebensstrategie, auf ein Verfahrensende zu drängen, ohne dass er auch noch ein Urteil geschrieben werden muss.


    Aber, wenn eine klare Anweisung an den Anwalt da ist, keine Einigung herbeizuführen, dann hat sich der Anwalt dran zu halten. Oder er schliesst einen Vergleich mit Widerrufsvorbehalt ab, das geht ja auch. Aber niemand muss sich in eine Einigung ohne Urteil hineintreiben lassen. Wirklich niemand.


    Herzlichst


    TK

  • Die Anwälte haben durchaus auch andere Möglichkeiten, sich zu verweigern. Beispiel: Der Scheidungsanwalt meiner jetzigen Frau ist zum Scheidungstermin einfach nicht gekommen. Meine Frau musste ihn erst holen. Angeblich verpennt. Dann war die Scheidung endlich ausgesprochen, da fing er an, ihren Exehemann zu beraten. Und an solche Vögel sind wir hier ständig geraten, dabei sollte das laut Rat von Freunden schon einer der besten Scheidungsanwälte in der Gegend sein. Aber lassen wir das. Ich will ja nicht die ganze Gilde verunglimpfen, da sind bestimmt auch tolle dabei. Aber um es beurteilen zu können, muss man eben ein gewisses Maß an Ahnung von der Materie mitbringen, um die man streitet, denke ich.

  • Hi,


    natürlich muss man sich auch selbst mit seinen Angelegenheiten befassen. Wie soll es sonst funktionieren? Und vor allen Dingen klare Anweisungen geben. Alle Unterlagen mitbringen. Klar formulieren, was man will. Kein, wirklich kein Anwalt kann besser sein als das, was er an Infos bekommt. Und, nirgendwo wird so viel gelogen wie beim eigenen Anwalt. Ist leider so.


    Wenn ein Anwalt verpennt oder das Vorzimmer den Termin falsch einträgt, dann ist das unschön. Aber, nicht vergessen, auch der Anwalt hat ein massives Interesse daran, ein Verfahren schnell abzuschliessen. Denn er wird ja nicht nach Terrminshäufigkeit bezahlt oder nach langer Dauer des Verfahrens.


    Herzlichst


    TK

  • Um einem Anwalt klare Anweisungen geben zu können, muss man sich ja schon ziemlich gut auskennen, denke ich. Und das ist alles schön und gut, aber wenn ein Mensch keine Lust zu etwas hat, dann ist er schwer dazu zu bewegen. Ist der Streitwert gering oder wenn das Mandat auf Verfahrenskostenhilfe läuft, hat der Anwalt dabei wenig zu gewinnen und in der Folge wenig Lust. Da wird dann schon so beraten, dass er nicht mehr machen muss als unbedingt nötig. So kommt es dann, dass Titel angeschleppt werden, wo ein halbes Jahr Unterhalt fehlt. Ist halt auch nur ein Mensch. Aber lassen wir's gut sein, okay?

  • Hi,


    da muss ich widersprechen. VKH ist nur sehr eingeschränkt von Anwälten zu verachten. Sie haben einen sicheren Schuldner, nämlich den Staat. Und was man erreichen will, das sollte man schon formulieren können. Sorry, wir gehen von mündigen Bürgern aus.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    ich meine, ich hätte sogar hier im Forum gelesen, dass Anwälte über VKH nur einen Bruchteil von dem abrechnen können, was sie normalerweise bekommen.


    Naja, mündige Bürger. Haben auch Trump gewählt. Aber egal. Wenn Frau sich scheiden lassen will, dann will sie den Mann los werden, dazu braucht sie halt einen Anwalt, und hat ja selbst auch keine Ahnung davon. Um den Rest will sie sich nicht kümmern und geht dann davon aus, dass der das dann schon irgendwie macht und die nötigen Unterlagen einfordert. So läuft es dann ...

  • Du, man darf Beratungskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe nicht in einen Topf schmeissen. Und bei komplizierten Sorgerechtsverfahren, bei einem Gegenstandswert von 3000,- €, da ist die Abrechnung des Rechtsanwaltes natürlich eine Katastrophe. Da ist man auf einen freien Vertrag angewiesen. Bei einer einfachen Scheidung, da klappt es auch mit VKH. Nur, das Problem ist doch ein anderes. Während die Mandanten früher in der Regel so einigermassen vorbereitet zum Anwalt kamen, ist das heute oft die Ausnahme. Dann interessiert auch nicht mehr der Weg (der für das Verständnis ganz wichtig ist) sondern nur das Ergebnis. So unter dem Motto "das will ich, das steht mir zu." Und diese Haltung ist natürlich nicht zielführend.


    Immer meine Empfehlung: immer alle Unterlagen gut sortiert mitbringen. Vorher einen Fragenkatalog aufschreiben. Ehe man den abarbeitet, testen, ob es mit dem Anwalt klappt. Das Mandat klar umreißen. Dann sollte es auch ohne große Enttäuschungen mit dem Anwalt klappen.


    Herzlichst


    TK

  • Hey, natürlich wird man in vielen Fällen Glück haben und auf einen Anwalt stoßen, der das alles richtig und ordentlich macht. Und wenn man sich gut vorbereitet und informiert, werden viele Prozesse sicherlich auch ordentlich über die Bühne gebracht. Aber es ist auch keine Selbstverständlichkeit und leider muss ich sagen, dass ich mit Anwälten generell eher schlechte Erfahrungen gemacht habe. Vielleicht lag es ja auch zumindest teilweise an mir, dass ich zu gut oder zuwenig informiert war, oder was weiß ich. Und was meine Frau dem Anwalt erzählt hat, weiß ich nur von ihr, und das natürlich subjektiv eingefärbt (was keineswegs vorwurfsvoll gemeint ist, das liegt einfach in der Natur der Dinge).


    Wie auch immer, ich hoffe, dass es allen anderen hier besser mit den Anwälten ergeht.