Gerichtskosten bei der Kindesunterhalts-Berechnung

  • Hallo,


    Folgender Fall:


    Vater zahlt seit Jahren regelmässig 115% Kindesunterhalt für den 13 jährigen Sohn.


    Mutter beauftragt Anwalt zur Überprüfung des Einkommens des Vaters.


    Vater schickt geforderte Unterlagen zum Anwalt der Mutter


    Anwalt rechnet neuen Kindesunterhalt in Höhe von 144 % aus.


    Vater rechnet dagegen und es bleibt seiner Meinung bei 115%.


    Anwalt meint der Vater rechnet falsch und fordert weitere Unterlagen.


    Vater bleibt bei 115% und schickt wieder die geforderten Unterlagen.


    Nach 4 Monaten bekommt der Vater Post vom Gericht das dieses nun mit
    der Geldentmachtung beauftragt worden ist, weil Vater auf das letzte
    Schreiben indem weitere Dokumente gefordert worden,nicht nachgekommen
    sei. Vater muss nun auch Anwalt nehmen (Anwaltszwang)


    Dieses letzte Schreiben vom Anwalt der Mutter kam aber nie beim Vater an, was durch die Sendungsverfolgung auch zu belegen ist.


    Anwalt vom Vater schickt nun geforderte Einkommens-Dokumente zum Gericht und rechnet 120% aus.


    Vorläufige Berechnung Gericht: 136% Kindesunterhalt.


    Vater ändert Unterhaltsurkunde auf 136%.


    Vater hat durchgehend vom ersten Schreiben des Anwalts der
    Kindesmutter immer pünktlich seine 115% Kindesunterhalt bezahlt und nun
    auch den restlichen Unterhalt bis 136% für die letzten Monate
    nachgezahlt..


    Beschluss vom Gericht: Es sind wie auch schon bei der vorläufigen Berechnung 136% zu bezahlen


    Weiter steht im Beschluss : Mutter bekommt keine
    Verfahrenskostenhilfe, da der in Aussicht genommene bezifferte Antrag
    keine hinreichende Erfolgsaussicht mehr hat.


    Weiter steht im Beschluss: Nach derzeitigem Sachstand hätte der der
    Vater die Kosten des Verfahrens zu tragen, da er sich im Verzug befunden
    hat.


    Frage: Warum soll der Vater die gesamten Gerichtskosten tragen? Hätte
    das Gericht wie der Anwalt der Mutter auch 144% ausgerechnet, könnte
    man dies ja dann verstehen, aber in diesem Fall haben beide Parteien ja
    ‚falsch‘ berechnet und dementsprechend müssten doch die Gerichtkosten
    angeglichen werden.


    Warum war der Vater in Verzug? Er hat immer pünktlich gezahlt. Zählt
    der Verzug schon seit dem ersten Schreiben des Anwalts der Mutter? Wenn
    ja, dann müssten ja immer die Väter die Gerichtskosten tragen, sofern
    das Gericht nicht auch die Summe am Ende berechnet, die vom Anwalt der
    Mutter gefordert wurde.


    Oder meint das Gericht mit ‚Verzug‘, weil der Vater auf das letzte
    Schreiben vom Anwalt der Mutter nicht reagiert hat ? (Konnte er ja
    nicht, weil das Schreiben nie ankam)


    Vielen Dank für Eure Antworten

  • Hi.


    Vater bleibt bei 115% und schickt wieder die geforderten Unterlagen.


    Das war der 1. Fehler. Vater hätte schon zu dem Zeitpunkt korrekt titulieren müssen, wenn Inverzugsetzung (egal in welcher Höhe) durch Anwalt erfolgte.


    Dieses letzte Schreiben vom Anwalt der Mutter kam aber nie beim Vater an, was durch die Sendungsverfolgung auch zu belegen ist.


    Das hätte sofort dem Gericht bewiesen, zumindest glaubhaft gemacht werden müssen.


    Trotz durchaus guter Sachverhaltsschilderung würde ich eine Einschätzung erst dann abgeben, wenn ich alle Unterlagen selbst gelesen hätte. Warum wird der eigene Anwalt nicht gefragt? Der hat doch alles vorliegen.


    Letztendlich jedoch hat der Richter einen gewissen Ermessensspielraum bei seiner Kostenentscheidung, siehe § 243 FamFG.
    Gegen diese Kostenentscheidung kann beim zuständigen OLG das entsprechende Rechtsmittel eingelegt werden.