Weniger Unterhalt wegen Bafög?

  • Hallo,


    Ich bekomme seit September 410€ Unterhalt von meinem Vater (Eltern sind getrennt; von meiner Mutter bekomme ich nichts, da sie zu wenig verdient). Ich dachte immer ich würde kein bafög kriegen, deshalb habe ich erst im Januar beantragt und bekomme jetzt 239€. Mein Vater sagt nun dann muss er ja um diesen Betrag weniger Unterhalt zahlen, also 171€ nur noch. Allerdings hätte ich nicht gewusst dass es so eine Regelung gibt, außerdem wird in meinem bafög-Bescheid mit 410€ Unterhalt von meinem Vater gerechnet. Ich kann jetzt leider nicht einfach den Bescheid anfügen (Datenschutz) aber oben im Bescheid steht mein Gesamtbedarf: 649€, und weiter unten wird von diesem bedarf einmal mein anzurechnendes Einkommen & Vermögen (0€ beides) abgezogen, und das "angerechnete Einkommen" jeweils von Vater und Mutter, ich schätze dass dies der Unterhalt ist, denn die Zahlen passen: bei "Mutter" steht 0€ und bei "Vater" steht 410€ (+/- ein paar cent). Nach diesem Abzug bleiben 239€ übrig, genau der Betrag den ich bekomme. Zusammen mit den 410€ meines Vaters ergibt das meinen Bedarf (649€), und es wird auch mit 410€ auf diesem Blatt gerechnet, also kann ich nicht glauben dass mein Vater mir deshalb weniger zahlen müsste. Hat da jemand Ahnung und kann mir sagen wer jetzt im Recht liegt, also wie viel Unterhalt mir zusteht?

  • Hallo Potheker,


    Wohnst du noch bei einem Elternteil? oder "eigene Wohnung" ?


    lg
    edy

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  • Hallo,



    Eigene Wohnung, deshalb kommen zu meinem bedarf auch nochmal 250€, sodass er bei 650€ liegt :)


    Nichts durcheinander werfen.


    Bei eigener Wohnung hast du einen pauschalen Bedarf von 735€


    darauf wird das volle Kindergeld sowie das volle BAFöG (auch der BAFöG-Kreditanteil)angerechnet.


    735€ minus 239€ minus 190€ KG = 306€ diesen Betrag muss dir dein Vater zahlen.


    Das Kindergeld muss er dir auch geben, oder du stellst einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse.


    BAFöG und Unterhalt sind zwei paar verschiedene Schuhe.


    nachlesen kannst du einiges unter:


    google: Leitlinien OLG Frankfurt ( Frankfurt mit deinem zuständige OLG austauschen).


    lg
    edy

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  • Hallo,


    ich meinte den Bedarf mit dem mein bafög berechnet wurde. im Bescheid steht ganz oben Grundbedarf: 399€, Wohnung nicht bei den Eltern: 250€, Gesamtbedarf: 649€


    Kindergeld ist in dem Bescheid gar nicht eingerechnet.


    Was mich wundert ist dass in diesem Bescheid ganz andere Werte für Unterhalt und Bedarf, nämlich eben 410€ und 649€, ist das normal?

  • Hi,


    du musst unterscheiden. BaföG ist öffentliches Recht. Die berechnen nach deren Grundsätzen. Hat mit dem familienrechtlichen Anspruch nichts zu tun. So, und der Betrag, den du als BaföG bekommst, der ist dann so aufzustocken, dass du auf den von edy genannten Betrag kommst, also auf 735 €. Dein Unterhalt wird sich also aus drei Elementen zusammen setzen. BaföG+Kindergeld+Unterhalt von Daddy= 735 €.


    Herzlichst


    TK